zurück zur Anliegensuche

Geburtsanzeige bei einer Hausgeburt

Allgemeine Informationen

Wenn Sie sich für eine Hausgeburt entschieden haben, ist jeder sorgeberechtigte Elternteil des Kindes verpflichtet, die Geburt anzuzeigen. Falls Sie als sorgeberechtigte Eltern an der Anzeigepflicht gehindert sind, ist jede andere Person, die bei der Geburt dabei war oder unmittelbar davon erfahren hat, zur Anzeige verpflichtet.

Kontakt und Öffnungszeiten

Standesamt (Sachgebiet Personenstandswesen)

Frau Ina Werzner

Besucheradresse
Obermarkt 24
09599 Freiberg

Öffnungszeiten

Standesamt

Di

09:00 - 12:00

13:00 - 18:00

Do

09:00 - 12:00

13:00 - 16:00

Fr

09:00 - 12:00

Parkplatz

Hinter dem Rathaus sind Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis vorhanden.

Barrierefreie Nutzung

Eingangsbereich: über Rathauseingang Burgstraße
Toiletten: vorhanden im Rathaus
Aufzüge: vorhanden im Rathaus

Verfahrensablauf

Die Geburt muss persönlich mit den erforderlichen Unterlagen beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden.

Notwendigkeiten

Erforderliche Unterlagen

  • Bescheinigung der Hebamme / des Entbindungspflegers oder des Arztes über die Geburt
  • Personalausweis oder Reisepass der Eltern

Zusätzliche Nachweise

wenn die Eltern miteinander verheiratet sind:

  • Geburtsurkunden der Eltern
  • Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister


wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind:

  • Geburtsurkunde der Mutter


falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde zusätzlich:

  • Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung
  • Geburtsurkunde des Vaters
  • Sorgeerklärung, sofern vorhanden

Fristen

  • Anzeige der Geburt: innerhalb einer Woche
  • Nachmeldung des Namens: innerhalb eines Monats

Kosten

  • Geburtsanzeige: kosten- und gebührenfrei
  • Geburtsurkunde für die Sozialleistung "Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft": gebührenfrei
  • zusätzliche Urkunden: jeweils EUR 10 (bei gleichzeitiger Beantragung jede weitere der gleichen Art EUR 5)

Sonstiges

Anforderung von Geburtsurkunden

Nach der Geburt erhalten Sie beim Standesamt auf Antrag kostenlos eine Geburtsurkunde für die Sozialleistung "Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft". Die Urkunde wird nur einmal für diesen Zweck ausgestellt.


Benötigen Sie Geburtsurkunden oder beglaubigte Registerausdrucke aus dem Geburtenregister für andere Zwecke (zum Beispiel für Ihren Arbeitgeber), so beantragen Sie diese bitte zusätzlich.


Details:

Nachmeldung des Namens

Stehen Vornamen und gegebenenfalls Familienname des Kindes bei der Anzeige der Geburt noch nicht fest, müssen sie dem Standesamt innerhalb eines Monats nachgemeldet werden.


Hinweis: Das Standesamt teilt der Meldebehörde die Geburt Ihres Kindes mit.

Verwandte Verfahren:

Mehr zum Thema:


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

zum Landkreis

Herz aus Silber – Imagefilm

Zukunft aus Tradition: Silberstadt, Universitätsstadt, Wirtschaftstandort, Lebensmittelpunkt - werfen Sie einen Blick in den Imagefilm der Silberstadt Freiberg.

ansehen