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Kulturförderrichtlinie (Städtische Zuwendungen für Kultur)

Allgemeine Informationen

Die Stadt Freiberg gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie Zuwendungen mit dem Ziel,
das kulturelle Angebot für die Einwohner von Freiberg sowie der umliegenden Gemeinden
und des Landkreises Mittelsachsen sicherzustellen und zu bereichern. Zuwendungen sind
Leistungen an Stellen außerhalb der Stadtverwaltung Freiberg.

Zuwendungen werden bewilligt als:

  • Institutionelle Förderung für Kultureinrichtungen
  • Investitionsförderung.

Als Zuwendungsempfänger sind natürliche und juristische Personen antragsberechtigt,
welche Eigentümer oder Betreiber einer Kultureinrichtung in der Stadt Freiberg sind.

Kontakt und Öffnungszeiten

Kultur und Städtepartnerschaften (Sachgebiet)

Leitung Sachgebiet: Herr Peter Kubisch

Besucheradresse
Schloßplatz 6
09599 Freiberg

Öffnungszeiten

Di

09:00 - 12:00

13:00 - 18:00

Do

09:00 - 12:00

13:00 - 16:00

Fr

09:00 - 12:00

Parkplatz

Parkmöglichkeiten finden Sie auf dem Schlossplatz sowie am Obermarkt.

Barrierefreie Nutzung

Eingangsbereich: vorhanden
Behindertentoilette: voll zugänglich
Aufzug: nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Antrag
Der Antrag auf Vereinsförderung ist jährlich bis 30.04. für das Folgejahr zu stellen.

Verwendungsnachweis
Die Verwendung der Zuwendung muss bis zum 30.06. des Folgejahres der Stadt nachge-
wiesen werden.

Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen
Nachweis in Form:
a) eines Jahresabschluss sowie ggf. der Ermittlung eines Teilbetriebsergebnisses für
Betriebsstätten bei institutioneller Förderung
b) einer Abrechnung der Baumaßnahme oder Vorlage der Rechnung für Anlagever-
mögen bei Investitionsförderung

Weitere Informationen zum Ablauf: Kulturförderrichtlinie

Notwendigkeiten

Alle Voraussetzungen unten denen Zuwendungen bewilligt werden können, sind hier zu entnehmen:

Erforderliche Unterlagen

Bei einem Erstantrag ist beizufügen:

  • Antragsformular
  • Anerkennung und Rechtsbehelfsverzicht
  • Erklärung der Sicherung der Gesamtfinanzierung
  • ggf. Auszahlungsantrag Investitionsförderung

Fristen

Antragstellung: bis 1. September für das Folgejahr

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