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Sterberegister, Nachbeurkundung eines Sterbefalls im Ausland durch ein deutsches Standesamt (Wohn- oder Aufenthaltsort im Ausland)

Allgemeine Informationen

Ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht. Waren weder der Verstorbene zuletzt, noch Sie als antragstellende Person jemals im Inland wohnhaft, beantragen Sie die Nachbeurkundung beim Standesamt I Berlin. Der nachträgliche Eintrag in das Sterberegister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Sterbeurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Sterbeurkunde entfallen somit zukünftig.

Kontakt und Öffnungszeiten

Standesamt (Sachgebiet Personenstandswesen)

Frau Ina Werzner

Besucheradresse
Obermarkt 24
09599 Freiberg

Öffnungszeiten

Standesamt

Di

09:00 - 12:00

13:00 - 18:00

Do

09:00 - 12:00

13:00 - 16:00

Fr

09:00 - 12:00

Parkplatz

Hinter dem Rathaus sind Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis vorhanden.

Barrierefreie Nutzung

Eingangsbereich: über Rathauseingang Burgstraße
Toiletten: vorhanden im Rathaus
Aufzüge: vorhanden im Rathaus

Verfahrensablauf

Details zu den Modalitäten erfragen Sie dort bitte vorab telefonisch beim Standesamt I Berlin.

  • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
  • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
  • Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Sterberegister erfolgen.

Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Register-Eintragung eine Sterbeurkunde aus.

Notwendigkeiten

Die Nachbeurkundung des Sterbefalls ist möglich für:

  • deutsche Staatsangehörige
  • Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

Antragsberechtigte:

  • die Kinder
  • die Eltern
  • der oder die Ehe- oder Lebenspartner(in) der verstorbenen Person
  • die deutsche Auslandsvertretung, in deren Zuständigkeitsbereich der Sterbefall eingetreten ist

Erforderliche Unterlagen

  • ausländische Sterbeurkunde mit Übersetzung, gegebenenfalls mit Legalisation/Apostille
  • Personalausweis oder Reisepass der Antragstellenden (oder ein anerkanntes Ersatz-Personaldokument)

Dokumente der oder des Verstorbenen:

  • Nachweis des Familienstandes (zum Beispiel durch Eheurkunde, Scheidungsurteil)
  • Geburtsurkunde

War der oder die Verstorbene eingebürgert, asylberechtigt, staatenlos, heimatloser Ausländer oder Flüchtling: zusätzlich:

  • Einbürgerungsurkunde oder Nachweis des Sonderstatus

Darüber hinaus kann die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich sein – erkundigen Sie sich darüber bitte vorab im Standesamt.

Fristen

 

Kosten

  • Beurkundung im Sterberegister: EUR 60,00 (EUR 80,00 unter Berücksichtigung ausländischen Rechts)
  • Sterbeurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister EUR 10,00
  • internationale Sterbeurkunde: EUR 10,00
  • jede weitere Urkunde (bei gleichzeitiger Ausstellung): EUR 5,00

Durch weitere Leistungen wie etwa das Erteilen einer Apostille oder durch Übersetzungen können Ihnen weitere Kosten entstehen.


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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