Wohngeldbehörde (Sachgebiet Wohnungswesen)
Allgemeine Informationen
Zuständigkeit der Wohngeldbehörde:
für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Freiberg mit den Ortsteilen Halsbach, Zug und Kleinwaltersdorf
Umfassende Reform des Wohngeldes zum 1. Januar 2023 beschlossen
Der Bundesrat hat am 25.11.2022 dem Wohngeld-Plus-Gesetz zugestimmt. Damit kann die größte Wohngeldreform in der Geschichte Deutschlands zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Anpassung der Wohngeldformel
Im neuen Wohngeldgesetz wird die Wohngeldformel angepasst. Im Ergebnis sollen rund 1,4 Millionen Haushalte erstmalig oder erneut einen Wohngeldanspruch erhalten - bisher sind es rund 600.000 Haushalte.
Zudem erhöht sich der Wohngeldbetrag von durchschnittlich rund 180 Euro auf rund 370 Euro pro Monat.
Heizkostenzuschlag
Eine dauerhafte Heizkostenkomponente geht künftig als Zuschlag auf die zu berücksichtigende Miete oder Belastung in die Wohngeldberechnung ein, um die Empfänger bei den Energiekosten zu entlasten.
Klimakomponente
Durch die Einführung einer Klimakomponente erfolgt ein Zuschlag auf die Höchstbeträge der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung in der Wohngeldberechnung. Sie ermöglicht einen über die bisherige Höchstgrenze hinausgehenden Zuschlag, wenn aufgrund energetischer Maßnahmen im Gebäudebereich im gesamten Wohnungsbestand die Miete erhöht wird.
Stadt rechnet mit etwa 10.000 Anträgen
Mit dem Wohngeld Plus erhalten deutlich mehr Menschen mit geringem Einkommen ein höheres Wohngeld. Aktuell beziehen rund 880 Haushalte in Freiberg Wohngeld. Laut Prognosen des Bundes wird sich die Anzahl der Wohngeldberechtigten verdreifachen. In der Wohngeldbehörde Freiberg werden bis zum Jahresende rund 3.500 Anträge auf Wohngeld eingegangen sein. Im kommenden Jahr könnten es etwa 10.000 Anträge sein.
Stadtverwaltung stockt Personal auf
Drei neue Mitarbeiterinnen werden die Verwaltung ab Anfang nächsten Jahres unterstützen. Sie werden ins Wohngeldrecht eingearbeitet und in der Anwendung der Fachsoftware DiWo geschult.
Auszahlung höherer Leistungen im Januar ungewiss
Diejenigen Haushalte, die bereits Wohngeld beziehen und einen Bewilligungsbescheid bis ins Jahr 2023 haben, müssen nichts unternehmen. Ihr Wohngeld wird automatisch neu berechnet. Die Auszahlung des dann höheren Wohngeldes wird voraussichtlich Ende Februar erfolgen.
Die Auszahlung des zweiten Heizkostenzuschusses, der bereits Anfang November beschlossen worden war, wird nicht vor Ende März 2023 geschehen.
Begründet liegen diese Verzögerungen in der notwendigen Programmierung der Fachsoftware.
Ungeachtet der technischen Umsetzung liegt die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Wohngeldantrags in der Wohngeldbehörde Freiberg derzeit bei knapp zwei Monaten. Mit steigenden Antragszahlen ab Januar wird sich diese voraussichtlich stark verlängern.
Gesetzliche Grundlagen für die Wohngeldgewährung:
Wohngeldgesetz in der jeweils gültigen Fassung
Wohngeld als
- Mietzuschuss für Mieter und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern
- Lastenzuschuss für Eigentümer von Eigenheimen und Eigentumswohnungen
Ausschluss vom Wohngeld:
Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld bzw. dem neuen Bürgergeld, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt, Asylbewerberleistungen, bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind, sind vom Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz ausgeschlossen. Informationen dazu erhalten Sie vom Jobcenter Freiberg und von der Wohngeldstelle Freiberg.
Wenn ein Familienmitglied (oder mehrere Familienmitglieder) keine der o. g. Leistungen bezieht, so besteht für diese Personen in der Regel ein Anspruch auf Wohngeld. In diesem Falle kann ein Antrag auf Wohngeld gestellt werden.
Aufgaben
Annahme und Ausgabe der Wohngeldanträge
Beratung der Bürger zum Wohngeld
Ausgabe von Wohngeldbroschüren
Bearbeitung der Anträge
Kontakt und Öffnungszeiten
Wohngeldbehörde (Sachgebiet Wohnungswesen)
Frau Anke Sehm
Besucheradresse
Obermarkt 21
09599 Freiberg
Tel.: +49 3731 273 720
E-Mail: Wohngeldstelle@freiberg.de
Öffnungszeiten
Wohngeldbehörde
-
Di
09:00 - 12:30
13:30 - 18:00
Do
09:00 - 12:30
13:30 - 16:00
Parkplatz
Hinter dem Rathaus sind Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis vorhanden.
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich: vorhanden
Toiletten: vorhanden
Aufzüge: vorhanden