Wohngeldbehörde (Sachgebiet Wohnungswesen)
Allgemeine Informationen
Zuständigkeit der Wohngeldbehörde:
für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Freiberg mit den Ortsteilen Halsbach, Zug und Kleinwaltersdorf
Gesetzliche Grundlagen für die Wohngeldgewährung:
Wohngeldgesetz in der jeweils gültigen Fassung
Wohngeld als
- Mietzuschuss für Mieter und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern
- Lastenzuschuss für Eigentümer von Eigenheimen und Eigentumswohnungen
Ausschluss vom Wohngeld:
Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld bzw. dem neuen Bürgergeld, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt, Asylbewerberleistungen, bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind, sind vom Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz ausgeschlossen. Informationen dazu erhalten Sie vom Jobcenter Freiberg und von der Wohngeldstelle Freiberg.
Wenn ein Familienmitglied (oder mehrere Familienmitglieder) keine der o. g. Leistungen bezieht, so besteht für diese Personen in der Regel ein Anspruch auf Wohngeld. In diesem Falle kann ein Antrag auf Wohngeld gestellt werden.
Aufgaben
Annahme und Ausgabe der Wohngeldanträge
Beratung der Bürger zum Wohngeld
Ausgabe von Wohngeldbroschüren
Bearbeitung der Anträge
Kontakt und Öffnungszeiten
Wohngeldbehörde (Sachgebiet Wohnungswesen)
Frau Anke Sehm
Besucheradresse
Obermarkt 21
09599 Freiberg
Tel.: +49 3731 273 720
E-Mail: Wohngeldstelle@freiberg.de
Öffnungszeiten
Wohngeldbehörde
-
Di
09:00 - 12:30
nur mit Termin
13:30 - 18:00
Sprechzeit ohne Termin
Do
09:00 - 12:30
nur mit Termin
13:30 - 16:00
nur mit Termin
Parkplatz
Hinter dem Rathaus sind Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis vorhanden.
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich: vorhanden
Toiletten: vorhanden
Aufzüge: vorhanden