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Verkehrszeichen
Abgeschlossen
926: Abbiegespur Zeichen Beuststraße
Beusstraße 20/15, 09599 Freiberg
Beschreibung
Auf der Beustr. Ecke Olbernhauer Str. fehlen in beiden Richtungen die Abbiegepfeile auf der Fahrbahn (links, geradeaus/rechts). Ich habe schon öfter falsch eingeordnet Fahrzeuge gesehen bzw "Beinahe-Unfälle". Vielleicht wäre es möglich die Fahrbahn zu markieren. MfG
Bearbeitungsverlauf
19.05.2025
Ihr Hinweis wird bearbeitet.
20.05.2025
Die unten genannten beiden Knotenzufahrten Beuststraße am Knotenpunkt Olbernhauer Straße / Beuststraße haben eine Gesamtbreite von ca. 5,50 - 5,75 m. Damit ist nur die Aufstellung von 2 Pkw nebeneinander möglich, bereits 1 an der Haltelinie wartender Bus oder Lkw nimmt so viel Fahrspurbreite in Anspruch, dass kein weitere Pkw daneben stehen kann. Damit stellen die Zufahrten lediglich überbreite Fahrspuren dar. Laut RASt ist eine separate Markierung von Fahrstreifen im Knotenpunktbereich ab einer Fahrstreifenbreite von mindestens 3,00 m möglich. Dieses Maß wird im vorliegenden Fall nicht erreicht. Daher ist vom Aufbringen zusätzlicher Markierungspfeile dem Grunde nach abzusehen. Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass die Breite der Zufahrten Olbernhauer Straße ebenfalls zu schmal sind, um die Mindestbreite je Fahrstreifen von 3,00 zu erreichen. Damit sind die dort bereits vorhandenen Pfeilmarkierungen zu hinterfragen (--> Zuständigkeit LASuV). Die Zulässigkeit aller Fahrbeziehungen ist nicht durch entsprechende Verkehrsschilder beschränkt. Die Markierung der Pfeile führt zu einem subjektiven Freiraumempfinden für Fahrzeugführer, welches suggeriert, dass ein gefahrloses Vorbeifahren an wartenden linksabbiegenden Fahrzeugen möglich ist. Vor Ort ist jedoch festzustellen, dass dieser Freiraum aufgrund zu geringer Fahrstreifenbreite nicht vorhanden ist und Fahrzeuge im Zweifelsfall auf den Gehweg ausweichen, um an wartenden Fahrzeugen vorbei zu fahren. Insgesamt ergeht unsere Empfehlung, von einer zusätzlichen Markierung von Richtungspfeilen in den Zufahrten Beuststraße abzusehen und mit dem LSAuV die Demarkierung der Pfeile in der Olbernhauer Straße zur Schaffung eines einheitlichen Erscheinungsbildes im Sinne der geltenden Regelwerke zu erreichen. Das Verhalten im Knotenpunktbereich mit lediglich überbreiten Fahrstreifen ohne vorgegebene Fahrspureinteilung infolge zu geringer Gesamtfahrbahnbreite ist generell über §1 STVO (Gegenseitige Rücksichtnahme) ausreichend geregelt.