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Verkehrszeichen
Abgeschlossen
1931: Baustelle Dammstraße - Beschilderung Frauensteiner
, 09599 Freiberg
Beschreibung
Für die Baustelle Dammstraße sind im Einmündungsbereich in die Frauenteiner Straße beidseitig Tempo 30 angeordnet. Leider erfolgt keine Aufhebung. Sowas muss bei der Beschilderung doch auffallen!
Bearbeitungsverlauf
23.09.2026
Ihr Hinweis wird bearbeitet.
24.09.2026
Im Zusammenhang mit dem weiteren Ausbau der Dammstraße (Ende voraussichtlich am 30.11.2026) hat sich die Baustelle inzwischen bis in den Bereich der Frauensteiner Straße verlagert. Dadurch können insbesondere für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zusätzliche Gefahren entstehen. Aus diesem Grunde wurde aus Sicherheitsgründen in diesem Bereich der Frauensteiner Straße die Gefahrenzeichen 123 StVO in Verbindung mit dem Streckenverbotszeichen 274-30 StVO beidseitig verkehrsrechtlich angeordnet. Das Gefahrenzeichen 123 StVO weist auf eine Baustelle hin. Die dort angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h dient dazu, die mit diesem Bereich verbundenen Gefahren zu verringern. Gemäß der Anlage 2 zu § 41. Abs. 1 StVO (lfd. Nr. 55) ist das Ende einer Streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzung nicht gekennzeichnet , wenn das Verbotszeichen (hier 274-30 StVO) zusammen mit einem Gefahrenzeichen (hier 123 StVO) angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die Gefahr nicht mehr besteht. Demnach endet die Streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Km/h auf der Frauensteiner Straße nach dem passieren des Baustellenabschnittes der Dammstraße. Eine gesonderte Aufhebung durch ein weiteres Verkehrszeichen ist hierfür nicht erforderlich und wird auch nicht von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet.