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Sonstiges
Abgeschlossen
1316: Hinweis auf missbräuchliche Nutzung eines Behindertenparkplatzes Kennzeichen xxx
Tschaikowskistraße 15, 09599 Freiberg
Beschreibung
Sehr geehrte Damen und Herren, ich wende mich mit diesem Schreiben an Sie, um Sie auf eine wiederholt beobachtete Missbrauchssituation am Behindertenparkplatz vor Ihrem Gebäude aufmerksam zu machen. Regelmäßig wird das Fahrzeug mit dem Kennzeichen xxx auf einem der ausgewiesenen Behindertenparkplätze abgestellt. Zwar ist im Fahrzeug ein gültiges Behindertenparkausweis sichtbar, jedoch handelt es sich bei der Fahrzeugführerin nicht um die berechtigte Person. Der Ausweis ist auf ihre Eltern ausgestellt.. Mehrfach konnte ich beobachten, dass die Eltern nicht mitfahren oder anwesend sind, insbesondere abends nach Ende ihrer Arbeitszeit, wenn Parkplätze knapp werden. In diesen Fällen wird das Auto einfach auf den Behindertenparkplatz gestellt und der Ausweis „zur Vorsicht“ ins Armaturenbrett gelegt offensichtlich, um den Platz zu beanspruchen, ohne selbst die notwendige Behinderung aufzuweisen. Behindertenparkplätze sind für Menschen mit eingeschränkter Mobilität vorgesehen und sollen deren Teilhabe am öffentlichen Leben ermöglichen. Ein Missbrauch dieser Plätze schränkt andere, tatsächlich Bedürftige ein und verletzt den Zweck der Regelung. Ich bitte Sie daher freundlich, diese Situation zu prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen einzuleiten etwa durch eine Information der zuständigen Behörden oder eine klare Hinweistafel zur ordnungsgemäßen Nutzung der Behindertenparkplätze. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Bearbeitungsverlauf
23.01.2026
Ihr Hinweis wird bearbeitet.
27.01.2026
Vielen Dank für Ihre Nachricht und dafür, dass Sie uns auf das unberechtigte Parken auf einem Behindertenparkplatz hingewiesen haben. Auf einen Behindertenparkplatz darf nur parken, wer einen blauen Behindertenparkausweis besitzt. Der Inhaber muss im Auto sitzen oder gerade befördert (abgeholt/gebracht) werden. Bei dem blauen Schwerbehindertenausweis handelt es sich um einen personengebunden Ausweis, der nicht an dritte weitergegeben werden darf. Wir haben bereits eine entsprechende Überprüfung veranlasst und werden die notwendigen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Parkplatz auch in Zukunft ausschließlich für berechtigte Fahrzeuge zur Verfügung steht. Wir bedanken uns nochmals für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Engagement, die Nutzung unserer Parkflächen fair und verantwortungsbewusst zu gestalten.