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Verkehrszeichen

Erstellt 10.11.2025
Status

Abgeschlossen

1176: Bitte um Überprüfung der Beschilderung „Eingeschränktes Halteverbot – Ende“ an der Ecke Hirtengasse / Hirtenplatz

Hirtengasse 12, 09599 Freiberg

Beschreibung

Vor kurzem wurde am Ausgang der Hirtengasse in Richtung Hirtenplatz ein Schild „Eingeschränktes Halteverbot – Ende“ aufgestellt. Grundsätzlich ist der Zweck dieser Beschilderung nachvollziehbar: Sie verlängert das Halteverbot, das von der Kreuzung Hirtengasse / Olbernhauer Straße ausgeht, bis in den Bereich des Hirtenplatzes hinein. Ohne dieses Zusatzschild würde das Halteverbot nämlich automatisch an der Kreuzung Hirtengasse / Hirtenplatz enden. Allerdings führt die aktuelle Position des Schildes in der Praxis zu einem Problem: Das Schild steht etwa 4 Meter nach dem Ende der Hirtengasse. Fahrzeuge, die vom Hirtenplatz kommend parken, dürfen bis direkt an die Ecke Hirtengasse heranfahren und nehmen dadurch ca. 3 Meter Parkraum ein. Wenn gleichzeitig ein Fahrzeug bis zum Schild „Halteverbot Ende“ in der Hirtengasse parkt, bleibt zwischen beiden Fahrzeugen nur eine sehr schmale Lücke – zu schmal für eine reguläre Durchfahrt, selbst für kleinere Fahrzeuge. De facto ist die Verbindung dann nur noch für Fahrräder passierbar. Dies betrifft insbesondere auch Rettungsfahrzeuge, die im Einsatzfall die Hirtengasse befahren müssen. Sollte die Durchfahrt durch parkende Fahrzeuge blockiert sein, müssten diese Fahrzeuge im besten Fall aufwendig rückwärts rangieren und dabei wertvolle Zeit verlieren – Zeit, die im Ernstfall entscheidend sein kann. Mir ist zudem aufgefallen, dass zwischen den Hauseingängen Hirtenplatz 12 und 14 kürzlich eine weitere neue Bodenhülse für ein Verkehrsschild installiert wurde. Ich hatte zunächst vermutet, dass dort zwei Schilder vorgesehen sind, um eventuell einen durchgehenden Bereich des eingeschränkten Halteverbots über den Hirtenplatz hinweg zu markieren. Eine solche Lösung würde das oben beschriebene Problem vollständig vermeiden. Ich möchte Sie daher bitten, die aktuelle Beschilderung und deren Position vor Ort zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um den fließenden Verkehr – insbesondere für Rettungsfahrzeuge – zwischen Hirtengasse und Hirtenplatz sicherzustellen. Vielen Dank!

Bearbeitungsverlauf

10.11.2025

Ihr Hinweis wird bearbeitet.

12.11.2025

Das Verkehrszeichen wurde durch das mit der Schilderstellung beauftragte Unternehmen tatsächlich an der falschen Stelle aufgestellt. Dieses Verkehrszeichen wurde angeordnet, um eben genau diesen engen Einmündungsbereich von parkenden Fahrzeugen frei zu halten. Gemäß der verkehrsrechtlichen Anordnung sollte dieses ca. 15 m oberhalb der Einmündung Hirtenplatz aufgestellt werden. Das Tiefbauamt wird die ordnungsgemäße Umsetzung der Anordnung schnellst möglich veranlassen.


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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