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Verkehrszeichen

Erstellt 12.10.2025
Status

Abgeschlossen

1129: Durchfahrtsbreite Stollnhausgasse

Stollnhausgasse 3, 09599 Freiberg

Beschreibung

Beim Einfahren in den unteren Teil der Stollnhausgasse aus Richtung Berthelsdorfer Straße ist aufgrund parkender Fahrzeuge die Fahrbahnbreite oftmals sehr gering. Am 12.10.2025 gegen 23:00 Uhr habe ich eine verbleibende Fahrbahnbreite von ca. 280cm bestimmt. Der Fahrzeugaußenspiegel des parkenden Fahrzeugs wurde bei dieser Messung gar nicht berücksichtigt. Im Winter bzw. wenn besonders breite Fahrzeuge abgestellt sind, reduziert sich die Fahrbahnbreite noch weiter... Ein Parken in solchen Bereichen ist nicht zulässig. Einschlägige Rechtssprechungen gehen von einer notwendigen Fahrbahnbreite in Engstellen von 305cm aus. Das bemisst sich aus der gemäß §32 Abs. 1 StVZO zulässigen Fahrzeugbreite von 255cm zzgl. 50cm Sicherheitsabstand. Dies hatte ich im vergangenen Winter bereits telefonisch dem Stadtordnungsdienst gemeldet, wobei der Mitarbeiter keinen Handlungsbedarf sah. Ich würde darauf hingewiesen, dass ich mit zwei Rädern den Gehweg befahren könne. Dies ist nach meiner Kenntnis gemäß den Regelungen der StVO nicht vorgesehen und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Demzufolge zählt der Gehweg nicht zur Fahrbahn und darf hinsichtlich der tatsächlichen Durchfahrtsbeite nicht wirksam werden. Zusätzlich dürfte die Tragfähigkeit des Gehwegs ein Befahren durch schwerere Fahrzeuge nicht zulassen... Unabhängig davon, dass das Einhalten der der Mindestdurchfahrtsbeite auch ohne geltende Halte und Parkverbotsregelungen dem Fahrzeugführer obliegt, empfiehlt es sich, mit entsprechenden Regelungen/Beschilderungen die Mindestdurchfahrtsbreite sicherzustellen. Darüber hinaus erscheinen engmaschige Kontrollen ratsam.

Bearbeitungsverlauf

13.10.2025

Ihr Hinweis wird bearbeitet.

16.10.2025

Mit Ihren Anmerkungen haben Sie recht. Es besteht überall dort Parkverbot, wo die erforderliche Durchfahrtbreite von mind. 3,00 m bei Abstellen eines Fahrzeuges nicht mehr gewährleistet ist. Dafür bedarf es auch keiner separaten Beschilderung. Die Durchsetzung der durch § 12 Straßenverkehrsordnung bestehenden Regelungen obliegt dem Vollzugsdienst. Selbstverständlich haben wir Ihre Beschwerde an den zuständigen Außendienst übermittelt. Wir bitten Sie, sich bei einer akuten Störung durch falsch parkende Fahrzeuge immer unmittelbar an unseren Stadtordnungsdienst zu wenden, diesen erreichen Sie unter 03731 / 273 888 oder über das örtlich zuständige Polizeirevier Brand-Erbisdorf.


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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