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Straßen-, Rad- und Gehwegschäden

Erstellt 20.01.2026
Status

Abgeschlossen

1297: Fahrbahnmarkierung

Anton-Günther-Straße Kreuzung Marienstrasse, 09599 Freiberg

Beschreibung

Anton, Günther Straße im Kreuzungsbereich zur Marienstraße. Aus Richtung Stadt kommend gibt es eine Halte-Markierung auf der Anton Güther Straße , wenn man in die Marienstraße abbiegen möchte. Möglicherweise ist diese Markierung zu früh angebracht, da das abbiegen selbst wesentlich später erfolgen muss, um nicht mit den Verkehrsteilnehmer aus Richtung Marienstraße kommend zu kollidieren. In der Vergangenheit habe ich an dieser Stelle sehr oft beobachten können, dass die Kurve geschnitten wird und auch Unfälle passieren. Die Ursache könnte an der zu weit hinten liegenden Haltelinie vermutet werden.

Bearbeitungsverlauf

20.01.2026

Ihr Hinweis wird bearbeitet.

22.01.2026

Bei der von Ihnen beschriebenen Markierung handelt es sich um eine sogenannte Wartelinie nach Verkehrszeichen 341 als Richtzeichen entsprechend § 42 StVO und hat lediglich empfehlenden Charakter, sich an dieser Stelle zum Warten aufzustellen. Anders verhält es sich bei einer Haltelinie nach Verkehrszeichen 294 als Vorschriftszeichen gemäß § 41 StVO, wo an genau dieser Stelle angehalten werden muss. Eine Freigabe zum Abbiegen an genau dieser Stelle der Warte- oder Haltelinie ist bei beiden Varianten nicht damit verbunden. Der Unterschied besteht lediglich in einem Gebot bei Haltelinie, dann muss dort während des Wartevorgangs angehalten werden und einer Empfehlung an dieser Stelle anzuhalten. In beiden Fällen ist nach dem Warten/Anhalten bis zum Abbiegevorgang ein weiterfahren in den Knotenmittelpunkt bis zum konfliktfreien Abbiegen erforderlich. Grundsätzlich ist diese Markierung entsprechend den technischen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung in Verbindung mit den Richtlinien für die Markierung an Straßen (RMS) korrekt ausgeführt und kann nicht geändert werden.


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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