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Straßen-, Rad- und Gehwegschäden
Abgeschlossen
914: Fahrradleitstreifen Chemnitzer Str.
Chemnitzer Str. 22, 09599 Freiberg
Beschreibung
Sehr geehrter Damen und Herren der Stadtverwaltung, Im aktuellen Amtsblatt habe ich gelesen, dass die Radleitstreifen auf dem Donats-/Meißnerring entfernt werden sollen mit der Begründung der nicht-rechtskonformität mit der STVO (zu enge Fahrbahn). Wie steht es um die Fahrradleitstreifen auf der Chemnitzer Straße, vorallem im Abschnitt Tierpark bis Brücke über Bahnschiene/Querung Lindenweg? Hier ist die Fahrbahn wesentlich enger als auf der Ringstraße da rechtsseitig (stadtauswärts) parkende Autos zwischen Fahrbahn und Gehweg stehen und die Gesamte Fahrbahn dadurch verengen. Desweiteren wird der Radleitstreifen stadteinwärts ständig und rechtswidrig auf der Höhe der Bäckerein Wolf (vorallem in den Stoßzeiten am Wochenende Vormittags) zugeparkt. Wie wird hier zukünftig Abhilfe geschaffen?
Bearbeitungsverlauf
29.04.2025
Ihr Hinweis wird bearbeitet.
06.05.2025
Auf der Bundesstraße liegt die straßenrechtliche Zuständigkeit nicht allein bei der Stadtverwaltung Freiberg, die Straßenbaulast obliegt hier dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV). Gemeinsam mit dem LASuV und der Straßenverkehrsbehörde werden auf Bundesstraßen aller 2 Jahre, Verkehrszeichenschauen und Markierungsschauen durchgeführt. So ist für dieses Jahr noch eine gemeinsame Schilderschau geplant, zu der wir gern, Ihrem Hinweis folgend, auch eine Betrachtung des Radschutzstreifens auf der Bundesstraße Chemnitzer Straße mit vornehmen können. Eine abschließende Entscheidung wird jedoch, aufgrund verschiedener geplanter Änderungen von Richtlinien für Markierung von Radverkehrsanlagen, wahrscheinlich in diesem Jahr nicht zu erwarten sein. Derzeit befindet sich die ERA - Empfehlung für Radverkehrsanlagen - in Überarbeitung und soll voraussichtlich nächstes Jahr verabschiedet und veröffentlicht werden. Auch die RMS - Richtlinie zur Markierung von Straßen - wird derzeit überarbeitet und soll bereits in diesem Jahr verabschiedet und zur Anwendung frei gegeben werden. Vor diesem Hintergrund werden derzeit keine neuen Markierungen oder Änderungen an Radverkehrsanlagen vorgenommen werden. Im Fall des Donatsring / Meißner Ring hätte die Markierung grundsätzlich, einschließlich der Kreuzungsmarkierung dringend erneuert werden müssen, daher war eine vorgezogene Prüfung und Entscheidung hier zwingend notwendig. Diese Prüfung erfolgte auf der Grundlage der derzeit geltenden Regelungen. Grundsätzlich sind Markierungen von Radverkehrsanlagen eine sinnvolle und wichtige Maßnahme zum Schutz der Radfahrer und sollten eher vorangetrieben als abgeschafft werden. Der sich ändernde Radverkehr so z.B. das höhere Aufkommen an Lastenrädern oder Rädern mit Anhängern, verlangt eine erneute Prüfung und Anpassung der Markierungsmaße, welche derzeit durch die Bund/Länder/Fachausschüsse erfolgt und in den entsprechenden Richtlinien Eingang finden werden. Daher werden wir die von Ihnen angesprochene Thematik sorgsam und möglichst unter Einbeziehung der neuen Richtlinien bewerten und jetzt nicht, ableitend von anderen Maßnahmen in der Gesamtheit alle Radverkehrsanlagen in Frage stellen. Das von Ihnen ebenfalls angesprochene unerlaubte Halten auf dem Radschutzstreifen Chemnitzer Straße Höhe Tierpark werden wir im Blick behalten und die Durchsetzung des Halteverbotes durch regelmäßige Kontrollen mit veranlassen.