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Sonstiges
Abgeschlossen
933: Falschparker
Donatsgasse 01-25, 09599 Freiberg
Beschreibung
Ihre Antwort • Abgeschlossen Grundsätzlich führt die Stadt Freiberg als zuständige Behörde regelmäßig Kontrollen hinsichtliche der Parkberechtigungen auf für Bewohner ausgewiesenen Stellflächen durch. Fahrzeuge, für welche eine Nutzung für die betroffenen Flächen durch Ausstellen der Sondergenehmigung erteilt wurde, sind in den mobilen Datenerfassungsgeräten der Kontrolleur:innen zusätzlich elektronisch hinterlegt. Dies führt dazu, dass auch Fahrzeuge, in denen eine Sonderparkkarte nicht sichtbar ausliegt, teilweise einem berechtigen Anwohner zuzuordnen sind, Ihre Beschwerde werden wir uns trotzdem zum Anlass nehmen, insbesondere in der von Ihnen beschriebenen Zeit zukünftig mehr Kontrollen vorzunehmen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass unsere personellen Ressourcen insbesondere auch zu den ungünstigen Zeiten begrenzt sind, da wir an Wochenenden und zur Abend-/ Nachtzeit oftmals ein erhörtes Beschwerdeaufkommen vielfältiger Ordnungsstörungen zu bearbeiten haben. *meine Frage dazu: Warum ist es nicht erkennbar, wie auch immer, wenn für bestimmte Fahrzeuge eine Sondergenehmigung erteilt wird. Ich als Anwohner muss meine Genehmigung sichtbar im Fahrzeug hinterlegen. Das stiftet Unfrieden unter den Anwohnern. Regelungen sollten auch in den Abendstunden und an Wochenenden und Feiertagen gelten und nachgehalten werden, da auch Rettungswege an den Wochenenden und Feiertagen benutzt werden müssen. Ich gehe dennoch nicht davon aus, dass diese Fahrzeuge, welche ich meine, solche Sondergenehmigung haben. Ich hoffe nach wie vor, dass Sie dem nachgehen und vielleicht wäre es ja ein Anreiz für Sie als Stadt, wenn sich bestimmte Tätigkeiten auch in Ihrer Verwaltung refinanzieren
Bearbeitungsverlauf
02.06.2025
Ihr Hinweis wird bearbeitet.
03.06.2025
Wie bereits in unserem ersten Antwortschreiben erläutert, werden wir uns Ihre Beschwerde zum Anlass nehmen und die Kontrollen in den gegenständlichen Bereichen entsprechend anpassen. Primäre Zielstellungen der Verkehrsüberwachung insgesamt sind gemäß geltender Verwaltungsvorschrift insbesondere alle Maßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum zur Abwehr von Gefahren, die vom Verkehr ausgehen oder den Verkehrsteilnehmern drohen sowie die Beseitigung von Verkehrsstörungen, wobei es sich um eine Pflichtaufgabe der Kommune handelt. Folgend verfolgt die Stadt Freiberg hier weder eine Gewinnerzielungs-/ noch Refinanzierungsabsicht. Alle Verwarnungen bzw. Maßnahmen, welche innerhalb dieses Arbeitsbereiches getroffen werden erfolgen auf Grundlage des Opportunitätsprinzips. Dies bedeutet das unsere Bediensteten grundsätzlich unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles selbstständig entscheiden, ob und wie ein Verkehrsverstoß verfolgt wird.