Sag's uns hier! Hinweis melden
Verkehrszeichen
Abgeschlossen
1459: Frage zur Auslegung der Geschwindigkeitsbeschränkung
Agricolastraße 35, 09599 Freiberg
Beschreibung
Sehr geehrte Damen und Herren, zur oben genannten Fragestellung habe ich Unklarheiten. Ich bitte daher ausdrücklich darum, dass diese Anfrage vom zuständigen Fachamt substantiiert beantwortet wird, um eine Fehlinterpretation im Straßenverkehr zu vermeiden. Problemstellung: Das gesamte Münzbachtal war, von Richtung Großschirma kommend, seit ich mich erinnern kann mit Tempo 30 beschränkt. Diese Beschränkung setzte sich einst fort durch die Agricolastraße vorbei an der Agricola-Grundschule und am Unigelände bis hin zur Einmündung in die Leipziger Straße B173. Die genannten Straßenverläufe waren bis vor einiger Zeit auch in die Gegenrichtung, also von der Leipziger Straße B173 kommend und in Richtung Großschirma fahrend bis zum Ortsausgang Freiberg durchgehend mit Tempo 30 beschränkt. Vor einiger Zeit wurde ein Teil der Agricolastraße für Tempo 50 freigegeben. Stadtwärts fahrend beginnt diese Freigabe auf Höhe des Hauses Agricolastraße 21 und gilt ununterbrochen vorbei am Unigelände bis zur Einmündung in die Leipziger Straße B173. Im Bereich der Agricolagrundschule, also zwischen dem Haus Agricolastraße 21 und der Einmündung Münzbachtal, gilt eine zeitlich beschränkte Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 von Montag bis Freitag zwischen 6:00 und 17:00 Uhr. Die Regelung sieht scheinbar folgendermaßen aus: Man biegt von der Leipziger Straße B173 in die Agricolastraße ein und befährt diese auf dem ersten Stück 24/7 mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50km/h. Wochentäglich zwischen 6:00 und 17:00 Uhr hat man in Höhe des Hauses Agricolastraße 21 auf Tempo 30 zu verlangsamen. Diese Beschränkung wird in Verlauf der Agricolastraße nicht mehr aufgehoben und gilt demnach bis zum uneingeschränkten Tempo-30-Gebot nach der Einmündung Münzbachtal. Außerhalb der Beschränkungszeiten darf das Teilstück der Agricolastraße zwischen dem Haus Nummer 21 und der Einmündung Münzbachtal mit Tempo 50 befahren werden. Anders sieht es aus der Gegenrichtung aus. Aus Richtung Großschirma kommend fährt man in die zeitliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 zwischen der Gabelung Münzbachtal - Agricolastraße und dem Haus Agricolastraße 21 bereits mit beschränktem Tempo 30 ein. Nach meiner Kenntnis werden Tempogebote in Deutschland ausschließlich durch Aufhebungszeichen, neue Tempogebote, Ortsausgangszeichen oder aktive Abbiegevorgänge auf eine andere Straße aufgehoben. Keiner dieser Punkte trifft im skizzierten Fall zu, weshalb aus meiner Sicht der untere Teil der Agricolastraße zwischen der Gabelung Münzbachtal - Agricolastraße und dem Haus Agricolastraße 21 auch außerhalb der Beschränkungszeit (Montag bis Freitag zwischen 6:00 und 17:00 Uhr) bei stadtwärtiger Fahrt nicht für Tempo 50 freigegeben wird; in die Gegenrichtung hingegen schon, weil außerhalb der Beschränkungszeit Tempo 50 einfach ihre Gültigkeit behalten. Was ist hierfür der Grund oder gibt es einen Denkfehler? Wenn eine Straße in eine Richtung für Tempo 50 freigegeben werden kann, sollte das doch in die andere Richtung ebenfalls möglich sein. Das Thema führt regelmäßig zu Unklarheiten - auch im Gespräch mit anderen Verkehrsteilnehmern und ich freue mich insofern auf eine Klarstellung. Ich bedanke mich einstweilen für Ihre Mühe.

Bearbeitungsverlauf
19.03.2026
Ihr Hinweis wird bearbeitet.
27.03.2026
In beiden Fahrtrichtungen gilt zwischen Haus-Nr. 21 und Einmündung Münzbachtal die 30 km/h durch das Zusatzzeichen Mo-Fr 6-17 h nur in dieser Zeit. Außerhalb dieser Zeiten ist die Befahrung für beide Fahrtrichtungen mit Tempo 50 zulässig, sofern es die Fahrbahnverhältnisse zulassen. Von der Leipziger Straße kommend in Richtung Münzbachtal besteht auf ca. 80 m ein kurzer Abschnitt, auf dem außerhalb der o.g. Zeiten, immer noch 50 km/h gefahren werden kann, anders als in der Gegenrichtung. Nach Haus-Nr. 84 erfolgt die Wiederholung der allgemeinen Strecken 30 km/h ohne zeitliche Begrenzung. Wir freuen uns, dass Sie durch Ihre aufmerksamen Hinweise alle Kraftfahrer nochmal darauf hingewiesen haben, dass hier auf einem längeren als in der Gegenrichtung betroffenen Teilstück von 80 m, in einer Fahrtrichtung schneller als 30 gefahren werden darf. Ein Regelungsbedarf besteht dazu bisher nicht.