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Verkehrszeichen
Abgeschlossen
1040: Fußgängerüberweg
Am Bahnhof 7, 09599 Freiberg
Beschreibung
Täglich müssen hunderte Leute über die Straße vom Bahnhof/ Bushaltestelle auf die gegenüber liegende Seite. Durch den durchgehenden Verkehr teilweise ein Unding. Kann man da nicht einen Zebrastreifen oder Ähnliches machen?
Bearbeitungsverlauf
18.08.2025
Ihr Hinweis wird bearbeitet.
19.08.2025
Für das Anlegen von Fußgängerüberwegen gelten klare und strenge verkehrliche und bauliche Vorgaben aus § 26 der Straßenverkehrsordnung im Zusammenhang mit der Richtlinie für das Anlegen von Fußgängerüberwegen. So dürfen Fußgängerwege nicht auf bevorrechtigten Straßen an Kreuzungen und Einmündungen mit abknickender Vorfahrt angelegt werden. Dies wäre hier ein absoluter Ausschlussgrund. Auch die Anlage von Fußgängerüberwegen an Bushaltestellen sind besonders kritisch zu prüfen. Bei Busbuchten sind FGÜ in Fahrtrichtung vor der Haltestelle anzulegen. Dies zielt darauf ab, dass die Sicht auf zu Fuß Gehende, die dort die Straße überqueren wollen, nicht von haltenden Busse verdeckt werden und auch die Überquerenden uneingeschränkte Sicht haben. Auch diese bauliche Voraussetzung kann dort wegen der Ausgestaltung als Busbucht auf gesamter Straßenlänge nicht gegeben. Aus den vorgenannten Gründen ist die Einrichtung eines Fußgängerüberweges an der Straße Am Bahnhof nicht möglich. Aus den Unfallberichten der Polizei ist bisher auch keine Meldung als Unfallschwerpunkt an der von Ihnen benannten Örtlichkeit zu verzeichnen.