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Verkehrszeichen
Abgeschlossen
1103: Grüner Pfeil
Waldenburger Straße, 09599 Freiberg
Beschreibung
Hallo, Ich schlage die Anbringung eines grünen Pfeiles vor. Aus Richtung Stadt kommend, Hainichener Straße- Stadtauswärts Ecke Waldenburger Straße
Bearbeitungsverlauf
07.10.2025
Ihr Hinweis wird bearbeitet.
09.10.2025
Die Anbringung eines Grünpfeils bedarf umfangreicher Verkehrsuntersuchungen des gesamten Knotenbereiches, um sowohl den Bedarf zu ermitteln, das Unfallgeschehen zu untersuchen als auch mögliche Ausschlussgründe zu ermitteln. Dazu bedarf es gemeinsamer Abstimmungen mit der Polizei, dem Straßenbaulastträger und der Verkehrsbehörde. Erst nach erfolgter Verkehrsuntersuchung ist ein entsprechender Antrag beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr zur weiteren Prüfung und Zustimmung vorzulegen. Die Anordnung des Zeichen 720 (Grünpfeil) ist durch die obere Straßenverkehrsbehörde zustimmungspflichtig. Vorwegnehmend der oben genannten notwendigen Untersuchungen möchten wir anmerken, dass in diesem Bereich der Hainichener Straße seitens des Straßenbaulastträgers, der Verkehrsbehörde und der Polizei bisher jedoch kein Handlungsbedarf gesehen wird, da auf der Hainichener Straße in diesem Bereich keine nennenswerten Rückstauerscheinungen zu verzeichnen sind, die eine Erhöhung des Verkehrsflusses erforderlich machen würde. Für den aus der Gegenrichtung kommenden Linksabbiegerverkehr von der Hainichener Straße stadteinwärts in die Abraham-von-Schönberg-Straße, würde die Einrichtung eines Grünpfeils das Abbiegen deutlich erschweren und eher zu Verkehrsgefährdungen führen, da erfahrungsgemäß die Rotlichtregeln nicht eingehalten werden. Für den Linksabbieger ist nicht mehr klar ersichtlich, wann er ein sogenanntes "Rotfenster" des Gegenverkehrs zum abbiegen nutzen kann. Daher ist die regelmäßige Auswertung des Unfallgeschehens bei allen Kreuzungen mit Grünpfeilregelungen zwingend vorgeschrieben. Die von der Hainichener Straße abzweigenden Straßen Waldenburger Straße oder Abraham-von-Schönberg-Straße, sind reine Wohngebietsstraßen ohne überörtliche Verkehrsbedeutung und als Sackgassen ausgebildet, so dass auch dafür die Notwendigkeit zur Erhöhung des Verkehrsdurch- bzw. Verkehrseinflusses in diese Straßen nicht gesehen wird. Aus den vorgenannten Gründen bitten wir um Verständnis, dass die Verkehrsuntersuchung und Antragstellung bei der oberen Straßenverkehrsbehörde als wenig zielführend und daher nicht Erfolg versprechend gesehen wird und daher nicht weiter verfolgt wird.