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Grünflächen / Parks

Erstellt 19.05.2026
Status

Abgeschlossen

1648: Hirtenplatz

Hirtenplatz , 09599 Freiberg

Beschreibung

Bitte entfernen Sie die großen Steine auf dem Platz, damit das tägliche Abhängen von Marihuana- und Alkoholkonsumierenden Personen etwas unterbunden wird! Der Rauch zieht bis in die Wohnungen und ist nicht tolerierbar! Legalisierung hin oder her!!!

Bearbeitungsverlauf

20.05.2026

Ihr Hinweis wird bearbeitet.

12.06.2026

Vielen Dank für Ihren Hinweis und die geschilderte Nutzung der öffentlichen Grünanlage „Hirtenplatz“. Wir können Ihr Anliegen nachvollziehen, dass das Verweilen von Personen, die alkoholische Getränke und Cannabis in Ihrem nahen Wohnumfeld konsumieren, als störend empfunden werden kann. Zum Konsum von Alkohol in öffentlichen Grünanlagen sagt die Benutzungsordnung für die städtischen Parkanlagen und öffentlichen Grünanlagen der Stadt Freiberg vom 04.05.20216, zuletzt geändert am 05.07.2018 (BNO Parkanlagen); im § 4 Abs. 2 Buchstabe q) folgendes aus: „Verboten ist der Aufenthalt unter Einfluss von und der Genuss von Alkohol - soweit andere dadurch mehr als unvermeidbar belästigt werden ...". Das bloße Konsumieren von Alkohol stellt keinen Verstoß gegen geltendes Recht dar. Der Alkoholkonsum müsste ursächlich mit unangemessener Ansprache von Anwohner und Passanten sowie strafbaren Handlungen wie Sachbeschädigung, Vermüllung oder Nachtruhestörung in Verbindung stehen. Dann kann im Rahmen der geltenden Vorschriften die Angelegenheit geprüft und entsprechende Maßnahmen seitens der Ortspolizeibehörde ergriffen werden. Mit dem Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes am 01.04.2024 (KCanG) sind nach § 3 Abs. 1 „... für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis..., zum Eigenkonsum...“ sowie nach § 3 Abs. 2 an ihrem Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthaltsbereich der Besitz und Eigenkonsum von 50 Gramm erlaubt. Der Konsum ist verboten nach § 5 Abs. 1 „... in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben...“, nach Abs. 2 in Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, auf Spielplätzen, Sportstätten und in deren Sichtweite bis 100 m sowie in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr. Der Standort Grünanlage „Hirtenplatz“ befindet sich zu keiner der benannten Einrichtungen und Plätze in einer Sichtweite unter 100 m. Eine ordnungsrechtliche Ahndung des Cannabiskonsums kann nur bei festgestelltem Verstoß gegen das Konsumcannabisgesetzes erfolgen. Die Grünanlage soll mit ihrer Gestaltung und Lage zum Verweilen, als Kommunikationsort und als Ort zum Kraft schöpfen auf dem Weg zwischen Altstadt und den äußeren Stadtvierteln dienen. Leider musste in der Vergangenheit schon ein vorhandener Sitzstamm zurückgebaut werden. Die vorhandenen Steine sind Bestandteil der Gestaltung der öffentlichen Grünanlage und eignen sich darüberhinaus auch als Sitzgelegenheit. Sowie kein ordnungsrechtlich relevanter Verstoß festgestellt werden kann, besteht keine rechtliche Grundlage, die Nutzung der Steine durch bestimmte Personengruppen zu untersagen. Unabhängig davon werden wir die Situation weiterhin beobachten. Sollten Verstöße festgestellt oder gemeldet werden, werden diese im Rahmen der geltenden Vorschriften und Gesetze geprüft und entsprechendende Maßnahmen ergriffen.


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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