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Sonstiges

Erstellt 08.08.2026
Status

Abgeschlossen

1841: Landwirtschaftliche Fahrzeuge

Wallstraße, 6, 09599 Freiberg

Beschreibung

Benötigen die landwirtschaftlichen Traktoren für das Befahren einer normalen Straße, mit ihren Rädern eine Genehmigung? Samstag fuhren diese noch gegen 22.36 Uhr die Straße! Rücksicht auf die schon belastenden Anwohner.

Bearbeitungsverlauf

10.08.2026

Ihr Hinweis wird bearbeitet.

11.08.2026

Traktoren und andere landwirtschaftliche Fahrzeuge bedürfen keiner gesonderten Genehmigung zur Nutzung der Straßen im öffentlichen Verkehrsraum. Nur bei überschreiten der Maße in Breite über 3,00 m und/oder Höhe über 4,00 m, gelten die Ausnahmetatbestände des § 29 StVO. Für landwirtschaftliche Fahrzeuge bestehen jedoch in der Erntezeit dauerhafte und vom Land erteilte Dauerausnahmeregelungen. Für Mähdrescher bestehen ebenfalls generelle Dauerausnahmegenehmigungen nach § 29 StVO. Für land-oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge gelten weiterhin zusätzliche Ausnahmeregelungen nach der VwV lof-Fahrzeuge Sachsen vom 14.04.2026. (für die Straßenbenutzung durch überbreite oder überlange land- oder forstwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen im Freistaat Sachsen) Diese ermöglicht flächendeckende Dauererlaubnisse als Sonderregel für lof-Fahrzeuge.


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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