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Verkehrszeichen
Abgeschlossen
1256: Missachtung VZ 267
Parkstraße 20, 09599 Freiberg
Beschreibung
Sehr geehrte Damen und Herren, Seit einigen Jahren, beobachte ich eine stetig fortschreitende Missachtung des VZ 267 , zwischen Parkstraße 20 und der Einmündung auf die Hainichener Straße. Aus meiner Sicht, ergibt die Anordnung auf diesem kurzen Stück auch keinen Sinn, vielmehr sollte man eventuell den umgekehrten Weg in Erwägung ziehen und die Einfahrt von der Hainichener Straße zur Parkstraße sperren. Vielen Dank.
Bearbeitungsverlauf
06.01.2026
Ihr Hinweis wird bearbeitet.
07.01.2026
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Gemäß § 45 Abs. 9 StVO ist eine Einbahnstraße nur zulässig, „wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht“. In dem von ihnen benannten Teilstück der Parkstraße beträgt die Fahrbahnbreite ca. 4 m. Somit würde bei Begegnungsverkehr eine Gefahrenlage vorliegen und die Einbahnstraßenregelung ist demnach begründet. Eine Drehung der Einbahnstraße Hainichener Straße in Richtung Parkstraße, birgt aufgrund der Sichtachsen bei Einfahrt in die Hainichener Straße einen hohen Unfallschwerpunkt. Ein von uns durchgeführter Versuch hat ergeben, dass man, wenn man aus Richtung Parkstraße auf die Hainichener Straße auffahren würde, sehr weit in den Kreuzungsbereich einfahren müsste, um den querenden Verkehr wahrnehmen zu können. Somit wird mit Hinblick auf die Verkehrssicherheit eine Drehung der Einbahnstraße ausgeschlossen. Eine Missachtung der Einbahnstraße wird mit einem Verwarngeld von mindestens 25 € geahndet. Da es sich hierbei um den fließenden Verkehr handelt, liegt die Zuständigkeit bei der Polizei. Wir werden um eine verstärkte Kontrolle nach Kräfteverfügung bitten.