Sag's uns hier! Hinweis melden
Verkehrszeichen
Abgeschlossen
1223: Neue Beschilderung Maxim-Gorki-Str
Maxim-Gorki-Str 67, 09599 Freiberg
Beschreibung
Auf der Maxim-Gorki-Strasse wurde eine neue Beschilderung bzgl. einer Halteverbotszone angebracht. Bei der Baumaßnahme wurden rechterhand neue Stellflächen für PKW geschaffen. Meiner Auffassung besagt die neue Beschilderung Halteverbotszone mit dem Zusatzschild Ladezone aber das auf diesen Flächen dauerhaft eingeschränktes Halteverbot gilt. Was hat das mit der Ladezone aufsich und liegt hier ein Fehler vor oder ist ein dauerhaftes Halteverbot beabsichtigt? In zweitem Falle sollte das ganze nochmal überdacht werden aufgrund der so schon angespannten Parksituation auf der Maxim-Gorki-Str. Nach Rücksprache mit einer Bekannten und ihrem Chef aus einem anderen Ordnungsamt sind wir 3 der Ansicht das hier als Zusatzschild "Außer in gekennzeichneten Flächen" hingehört. Mit freundlichen Grüßen

Bearbeitungsverlauf
08.12.2025
Ihr Hinweis wird bearbeitet.
09.12.2025
Bei der Beschilderung wurde im Rahmen der Ausführung versehentlich ein Zusatzschild angebracht, was nicht vorgesehen war. Mittlerweile wurde diese Zusatzbeschilderung auch entfernt. Das Verkehrszeichen 290 (Parkverbotszone) beinhaltet innerhalb der Zone generelles Parkverbot, außer auf ausgewiesenen oder baulich angelegten Parkflächen. Einer zusätzlichen Beschilderung bedarf es dafür nicht. Ein weiteres Längsparken entlang der Straße ist aufgrund unzureichender Straßenbreite für die aus den quer parkenden Stellflächen ausfahrenden KFZ nicht möglich und somit auch nicht ausgewiesen. Der Erhalt möglicher Längsparkflächen entlang der Fahrbahn wurde in unserem Auftrag durch das Planungsbüro im Rahmen der Beschilderungsplanung geprüft. Nach den Rechtsgrundlagen für Anlagen des ruhenden Verkehrs EAR Ausgabe 2023 mit Änderungen Februar 2025, ist bei Senkrechtparken eine Fahrgasse von 5,6 m - 6,00 m erforderlich. Diese erforderliche Restfahrbahnbreite ist bei zusätzlichem Längsparken nicht mehr vorhanden, daher konnten zusätzliche Längsparkbereiche entsprechend den aktuellen Rechtsgrundlagen leider nicht ausgewiesen werden. Um eine Überbeschilderung mit sich wiederholenden Einzelparkverboten auf der Fahrbahn zu vermeiden, wurde sich für die Ausweisung des Zonenparkverbotes entschieden.