Sag's uns hier! Hinweis melden
Sonstiges
Abgeschlossen
1727: Parken auf der Himmelfahrtsgasse verhindert Sicht
Himmelfahrtsgasse 3, 09599 Freiberg
Beschreibung
Die (relativ neue?) Parkmöglichkeit neben der Mauer, kurz oberhalb des Parkplatz Jacobikirche, verhindert dass man gut nach oben und auf entgegen kommenden Verkehr reagieren kann.
Bearbeitungsverlauf
17.06.2026
Ihr Hinweis wird bearbeitet.
18.06.2026
Zur Parksituation auf der Himmelfahrtsgasse hat es im vergangenen Jahr eine größere Ortsbesichtigung, gemeinsam mit der Polizei und Vertretern des Tiefbauamtes gegeben. Wir haben durch die Polizei die Unfallzahlen prüfen lassen. Tatsächlich sind keine Unfälle in diesem Straßenabschnitt bei der Polizei bekannt. Aufgrund einer anderen Thematik haben wir im Abschnitt ab der Parkplatzausfahrt Friedhof bis gegenüber Ausfahrt Küchenstudio (ehemals Autohaus) ein Parkverbot angeordnet, sodass bereits damit eine Verbesserung der Sichtbeziehungen erreicht wurde. Aufgrund der geringen Geschwindigkeiten auf der Himmelfahrtsgasse sowie fehlender Gefahrenlage, wurde durch die Teilnehmenden einheitlich beurteilt, dass aufgrund des enormen Parkdrucks keine weiteren Parkverbote vorgenommen werden und die getroffene Maßnahme unter Beachtung des Gebotes der gegenseitigen Rücksichtnahme ausreichend ist. Eine qualifizierte Gefahrenlage ist erst dann gegeben, wenn dies durch Unfallzahlen belegt werden kann. Die bloße Vermutung oder subjektive Wahrnehmung ist für die Anordnung von Verkehrszeichen nicht ausreichend. § 45 Abs. 9 StVO regelt, dass Verkehrszeichen und -einrichtungen nur bei zwingender Erforderlichkeit durch besondere Umstände oder belegbare Unfallzahlen angeordnet werden dürfen. Verkehrszeichen sind die Ausnahme, nicht die Regel. Sie müssen „zwingend geboten“ sein.