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Sonstiges
Abgeschlossen
1923: PKW-Anhänger als Werbeplattform auf öffentlichem Parkplatz
Annaberger Straße 19, 09599 Freiberg
Beschreibung
Seit über einer Woche steht ein PKW-Anhänger auf einem öffentlichen Parkplatz und wird als Werbeplattform verwendet. Besteht hier eine erlaubnispflichtige Sondernutzung?
Bearbeitungsverlauf
21.09.2026
Ihr Hinweis wird bearbeitet.
22.09.2026
Danke für den Hinweis. Ein Anhänger darf ohne Zugfahrzeug nicht länger als zwei Wochen parken. Wir werden die Situation beobachten und ggf. weiter verfolgen.