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Sonstiges
Abgeschlossen
899: Plötzlich Parkverbot
Lindenweg, 17, 09599 Freiberg
Beschreibung
Hallo Stadt Freiberg, ich hätte gern mal gewusst warum auf dem Lindenweg zwischen Chemnitzer Straße und Clausalle , plötzlich das Parkverbot im verkehrsberuhigten Bereich durchgesetzt wird? Seit Jahren hat es die Stadt geduldet , nicht interessiert oder die Grundstücksverhältnissse waren unklar, … und auf einmal , ein Ticket?! Ich glaube es wäre besser und kostengünstiger gewesen , alle Hauseigentümer und Mieter anzuschreiben, anstatt für viel Steuergeld neues Personal einzustellen. P.s. Manchmal hilft es mit Menschen zu sprechen das kann viel ärger ersparen. Mfg
Bearbeitungsverlauf
09.04.2025
Ihr Hinweis wird bearbeitet.
15.04.2025
Der Verkehrsbereich am Lindenweg (Richtung Claußallee) ist zutreffend mit VZ 325.1 - verkehrsberuhigter Bereich beschildert. Wer ein Fahrzeug führt darf hier außerhalb der gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- und Entladen. In verkehrsberuhigten Bereichen gibt es keine Trennung (z. B. Fahrbahn und Gehweg) im herkömmlichen Sinn, sondern nur eine baulich niveaugleiche Mischfläche, d. h. Fahrzeug- und Fußgängerverkehr nutzen diesen Verkehrsraum gleichberechtigt. Mischfläche bedeutet grundsätzlich, dass es sich aus der Sicht des Fahrverkehrs überall um eine Fahrfläche handelt und aus Sich der Fußgänger überall um eine Gehfläche. Um diesen doppelten Charakter auch baulich auszudrücken wird in der Regel auf die sonst übliche Trennung (z. B. durch einen Bordstein) verzichtet. Der Lindenweg war geraume Zeit nicht in der Bestreifung des Gemeindevollzugsdienstes enthalten und wurde nun seit längerer Zeit erneut bestreift. Dabei ist für die Verkehrsüberwachung (VKÜ) grundsätzlich nur relevant, ob ein entsprechendes Zeichen angeordnet ist, sondern ob sich die Verkehrsteilnehmer an die Anordnung halten. Nach erneuter Betrachtung haben wir von weiteren Verwarnungen abgesehen und entsprechende Hinweiszettel verteilt. Uns ist bewusst, dass eine Parkmöglichkeit auf dem Lindenweg derzeit nicht gegeben ist. Grundsätzlich sind jedoch alle Eigentümer verpflichtet entsprechende Parkmöglichkeiten auf den eigenen Grundstücken sicherzustellen. Die Situation lässt es nicht ohne einen wesentlichen Eingriff zu, regelkonforme Stellplätze auszuweisen und damit ein Parken zu ermöglichen. Zum einen wird dies durch die vorhandenen Gehölze eingeschränkt, zum anderen durch die zur Bahnanlage stark abfallende Böschung. Weiterhin ist es nicht zulässig durch Auffüllung auf fremden Grundstücken, sich eine eigenen Parkplatz zu schaffen. Der Verwaltung ist diese Situation nun bewusst und wird in den kommenden Monaten versuchen eine Lösung für die vorliegende Situation zu finden.