Sag's uns hier! Hinweis melden
Verkehrszeichen
Abgeschlossen
1046: Spiegel für Kreuzung Roter Weg - Lange Straße
Lange Straße, 1, 09599 Freiberg
Beschreibung
Die Ausfahrt aus der Langen Straße in den roten Weg ist nach links extrem unübersichtlich. Zwar ist dort Tempo 30 vorgeschrieben, allerdings ist die Reaktionszeit trotzdem noch extrem kurz wenn tatsächlich ein Auto kommt. Insbesondere für Ortsunkundige Autofahrer kann dies zu gefährlichen Situationen führen. Möglicherweise könnte ein Spiegel im Grünstreifen zwischen Körnerstraße und Dörnerzaunstraße die Verkehrssituation nachhaltig entschärfen. Platz zum aufstellen sollte ausreichend da sein. Ähnlich schlecht einsehbar ist auch die Kreuzung Schöne Gasse - Roter Weg, vielleicht lässt sich auch hier ein Spiegel anbringen um die unübersichtliche Kurve nach rechts einzusehen, wenn man aus der schönen Gasse ausfährt.
Bearbeitungsverlauf
20.08.2025
Ihr Hinweis wird bearbeitet.
25.08.2025
Verkehrsspiegel werden im öffentlichen Verkehrsraum von uns grundsätzlich nicht aufgestellt. Begründung: Verkehrsspiegel sind kein in der StVO enthaltenes Verkehrsschild, welches durch die jeweilige Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden kann. Für die jeweiligen Straßenbaulastträger, welche im Normalfall die angeordneten Verkehrszeichen im öffentlichen Verkehrsraum aufstellen, wird das Aufstellen von Verkehrsspiegeln nicht mehr empfohlen. Grund hierfür sind verschiedene Unfälle und Verkehrsstörungen in den letzten Jahren und Jahrzehnten, die darauf zurückzuführen sind, dass auf Grund der Wölbung der Verkehrsspiegel und des Spiegeleffektes allgemein es immer wieder zu dem Vertauschen von "Rechts" und "Links" kam und die sich ändernde Geschwindigkeit des Fahrzeuges bedingt durch die Spiegelwölbung falsch eingeschätzt wurde. Diesen Erkenntnissen der Vergangenheit folgend sollen im öffentlichen Verkehrsraum durch den Straßenbaulastträger grundsätzliche keine weiteren Verkehrsspiegel aufgestellt werden. Dafür bitten wir um Verständnis. Die Errichtung eines Verkehrsspiegels kann von Ihnen privat veranlasst werden. Voraussetzung ist, dass die Kosten für diesen von Ihnen getragen werden und dass Sie die Unterhaltung des Spiegels gewährleisten. Des Weiteren haben Sie die Zustimmung des betreffenden Grundstückseigentümers einzuholen und mit diesem einen Standort festzulegen.