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Verkehrszeichen

Erstellt 24.06.2026
Status

Abgeschlossen

1758: Unzureichende Ausschilderung Parkverbotszone

Waisenhausstraße 9, 09599 Freiberg

Beschreibung

Sehr geehrte Damen und Herren, Da leider keine Reaktion seitens des Ordungsamtes auf falsch ausgestellte Verwarnungen erfolgt ist (Tatvorwurf Az.: 126002882) und die Situation immer noch nicht geändert ist.

Bearbeitungsverlauf

25.06.2026

Ihr Hinweis wird bearbeitet.

01.07.2026

Eingeschränkte Haltverbote für eine Zone (Zonenhaltverbote) werden verkehrsrechtlich angeordnet, um den ruhenden Verkehr flexibler und mit weniger Verkehrszeichen regeln zu können. Genau wie im eingeschränkten Haltverbot ist das Halten auf der Fahrbahn über 3 Minuten, ausgenommen zum Ein- und Aussteigen oder zum Be- und Entladen, unzulässig. Die Beschilderung für die in der gesamten Altstadt geltende Haltverbotszone ist an allen Zufahrten angebracht und entspricht dem Sichtbarkeitsgrundsatz in vollem Umfang. Jeder Kraftfahrer muss sich mit aller Sorgfalt umsehen und sich auf die verkehrsrechtliche Situation einrichten, da in einer Stadt stets mit einem Halt- oder Parkverbot zu rechnen ist. Aus diesem Grund besteht für Sie als Fahrzeugführer die Rückschaupflicht. Jeder Verkehrsteilnehmer muss sich über die geltende Beschilderung in Kenntnis setzen, um seiner Sorgfaltspflicht nachzukommen!


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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