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Verkehrszeichen
Abgeschlossen
1086: Wiedersprüchliche Vorfahrtssituation an der Kreuzung Häuersteig (Radweg) - Grenzstraße
siehe Kartenlink, 09599 Freiberg
Beschreibung
Sehr geehrte Damen und Herren, an der Kreuzung Häuersteig (Radweg) - Grenzstraße[1] ist die Vorfahrtsituation widersprüchlich. Aus Richtung Forstweg/Stadt kommen befindet sich am Radweg kein sichtbares vorfahrts-relevantes Verkehrszeichen, entsprechend müsste aus dieser Richtung an der genannten Kreuzung rechts-vor-links gelten. Verkehr der aus Richtung Bundesstraße in Richtung Waldbad fährt müsste entsprechend Vorfahrt gewähren. Aus der eben genannten Richtung steht allerdings ein (vom Radweg aus nicht sichtbares) Hauptstraßenschild, somit können Fahrzeuge in diese Richtung annehmen Vorfahrt zu haben. [1] https://osm.org/go/0MI_iW_z4--?m=&relation=416561
Bearbeitungsverlauf
30.09.2025
Ihr Hinweis wird bearbeitet.
02.10.2025
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Bei dem Häuersteig handelt es sich um einen gemeinsamen Rad-und Gehweg welcher durch Zeichen 240 bekannt gegeben wird. Ein Rad-und Gehweg stellt im Vergleich zu durchgehenden Straßen ein anderen Straßenteil dar. Demnach gilt bei einmünden Rad- und Gehwegen auf eine durchgehende Straße, § 10 StVO "Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen." Diese genannte Regel reicht aber nicht aus um den gemeinsamen Rad-und Gehweg als anderen Straßenteil einzuordnen. Vielmehr muss man den Ausbauzustand des Rad-und Gehwegs mit der Fahrbahn vergleichen. Im Einmündungsbereich des Häuersteiges auf die Grenzstraße ist es dem Radfahrer aufgrund eines fehlenden abgesengten Bordes oder eine markierten Haltelinie nicht möglich, den Unterschied zwischen Rad-und Gehweg und durchgehender Straße zu erkennen, Somit entsteht der Eindruck einer gemeinsamen durchgehender Straße. Dieser Eindruck birgt ein hohes Unfallrisiko und wir sind Ihnen sehr dankbar für den Hinweis. Die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Freiberg wird an der Einmündung Häuersteig auf den Grenzweg Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) und Zeichen 240 mit Zusatzzeichen 1012-31 (Rad-und Gehweg Ende) verkehrsrechtlich anordnen und das städtische Tiefbauamt wird diese Anordnung zeitnah umsetzen. Wir möchten uns noch einmal recht herzlich für Ihren Hinweis bedanken und hoffen das die geplante Maßnahme zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr beiträgt.