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Verkehrszeichen
Abgeschlossen
1419: Zeichen 357 „Sackgasse“
Käthe-Kollwitz-Straße; Hauptstraße; Turmhofstraße, 09599 Freiberg
Beschreibung
Sehr geehrte Damen und Herren, ich beobachte seit Jahren, dass das Verkehrszeichen 357 „Sackgasse“ in der Regel als (oft ausschließliche) Vorankündigung noch weit vor Beginn der Sackgasse aufgestellt werden, mit Hinweis "Frei bis xxxstraße", also so, dass noch mindestens eine Möglichkeit besteht, problemlos in eine andere Richtung abzubiegen. Aktuell ist das auf der Käthe-Kollwitz-Straße von Südwesten kommend der Fall: Hier steht das Zeichen noch vor der Abbiegemöglichkeit in die Hegelstraße. Ebenso aktuell ist der Fall, bei dem das Zeichen auf der Hauptstraße von Brand Erbisdorf kommend in Richtung Bethelsdorf steht, auch wenn es noch eine Abbiegemöglichkeit in die Berthelsdorfer Straße gibt. Dieses Schild steht seit Jahren dort und viele Verkehrsteilnehmer missverstehen das Schild oder nehmen es nicht mehr Ernst (insbespondere auch weil zumindest bis vor Kurzem vor der Baustelle im weiteren Verlauf zwar ein Zeichen 250 "Einfahrt verboten" steht, aber seit Jahren nicht nur Anwohner die Straße der ewigen Baustelle nutzen, um den langen Umweg über Freiberg zu meiden). Vor einiger Zeit gab es ebenso ein unechtes Sackgassenzeichen zu Beginn der Turmhofstraße, obwohl es eine Abbiegemöglichkeit in die "Hinter die Stockmühle" gab. Eine solche irreführende Beschilderung ist ungeschickt, denn es handelt sich bei diesen Fällen eben nicht um eine Sackgasse (oder eine verbotene Einfahrt, da sich niemand mehr daran hält). Besser wäre eine Vorankündigung, wenn sie eine Entfernungsangabe (in XXX m) machen würde. So aber verlieren die Straßenzeichen ihre Glaubwürdigkeit mit dem Effekt, dass die Verkehsteilnehmer sich zunehmend weniger an Verkehrsschildern gebunden fühlen. Wäre es mit Blick auf die erwünschte Regeleinhaltung nicht sinnvoll, die Praxis der Schildaufstellung zu überdenken? Einfach nur auf mögliche Sanktionen bei Regelverstößen zu pochen, greift zu kurz: Einsicht entsteht nur, wenn die Regeln auch sinnvoll sind.
Bearbeitungsverlauf
11.03.2026
Ihr Hinweis wird bearbeitet.
16.03.2026
Grundsätzlich handelt es sich bei Sackgassenbeschilderung um eine hinweisende Beschilderung, welche möglichst frühzeitig aufgestellt wird, um den Verkehr entsprechend zu verteilen. Bei Baustellen stehen diese bereits jeweils mit Beginn der Umleitungsführung, um damit bereits dort auf eine Sperrung hinzuweisen und der ausgewiesenen Umleitung an dieser Stelle zu folgen. Im weiteren Verlauf der gesperrten Straße wird nach einmündenden Straßen nochmals mit Sackgassen auf die Sperrung hingewiesen. Die Ausweisung von Sackgassen erst vor der letzten Abfahrtsmöglichkeit würde zu einer Verkehrsverdichtung an nur dieser einen verbleibenden Straße führen und verhindert dadurch ein Verteilen der Verkehrsströme. Verkehr soll sich verteilen und durch die rechtzeitige Aufstellung von Sackgassen ergibt sich rechtzeitig die Wahlmöglichkeit für Kraftfahrer, verschiedene Wege zum Zielort einschlagen zu können. Insofern ist die bemängelte Aufstellung gewollt und entspricht auch den Regeln der Straßenverkehrsordnung.