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Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Freiberg
Impressum
Herausgeber: Universitätsstadt Freiberg, Obermarkt 24, 09599 Freiberg
Redaktion: Universitätsstadt Freiberg, Büro des Oberbürgermeisters/Stadtrat
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt Freiberg: Oberbürgermeister Sven Krüger
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen
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107/2024 | Bekanntmachung von Beschlüssen Bau- und Betriebsausschuss vom 19.09.2024, Verwaltungs- und Finanzausschuss vom 23.09.2024 und Stadtrat vom 26.09.2024
Beschlüsse Bau- und Betriebsausschuss vom 19.09.2024
Beschluss-Nr. 1/BBA vom 19.09.2024:
Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt die Vergabe der Bauleistung der Maßnahme „Umverlegung Gehweg Muldenhütten“.
Der Auftrag für die Ausführung der Bauleistung ergeht dem Ausschreibungsergebnis entsprechend an die Firma:
Landschaftsgestaltung,
Straßen-, Tief- und Wasserbau GmbH
Dresdner Straße 27 a
09599 Freiberg
mit einer Angebotssumme in Höhe von brutto 307.193,96 Euro.
Abstimmungsergebnis:
11 Ja-Stimmen
einstimmig
Beschluss-Nr. 2/BBA vom 19.09.2024:
Der Bau- und Betriebsausschuss der Stadt Freiberg beschließt für das Bauvorhaben Umbau und Sanierung Bahnhofgebäude, Am Bahnhof 17 in 09599 Freiberg, die Erweiterung des Ingenieurvertrages - Elektroplanung - in Höhe von
71.899,01 EUR brutto
an die
iproplan® Planungsgesellschaft mbH
Beratende Ingenieure und Architekten
Bernhardstraße 68
in 09126 Chemnitz.
Abstimmungsergebnis:
10 Ja-Stimmen
1 Enthaltungen
mehrheitlich
Beschlüsse Verwaltungs- und Finanzausschuss vom 23.09.2024
Beschluss-Nr. 1/VFA vom 23.09.2024:
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss der Stadt Freiberg beschließt, Frau Carina Schädlich mit Wirkung vom 01.10.2024 zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Freiberg auf jederzeitigen Widerruf zu bestellen.
Abstimmungsergebnis
11 Ja-Stimmen
einstimmig
Beschluss-Nr. 2/VFA vom 23.09.2024:
- Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Rahmen eines Sammelbeschlussverfahrens.
Abstimmungsergebnis:
11 Ja-Stimmen
einstimmig
Beschluss-Nr. 3/VFA vom 23.09.2024:
2. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss nimmt die in der Anlage aufgelisteten Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen an und beschließt die Verwendung für den vorgeschlagenen Zweck.
Abstimmungsergebnis:
11 Ja-Stimmen
einstimmig
Beschluss-Nr. 4/VFA vom 23.09.2024:
Der Verwaltungs-und Finanzausschuss beschließt folgende außerplanmäßige Ausgaben im Jahr 2023 für die Maßnahme-Nr. 541001-M0065 (Gabelsberger Straße)
- im PSK 54100100.03820000 (Gemeindestraßen; Straßen, Wege und Plätze), in Höhe von 75.800,00 €,
- im PSK 54100100.03820100 (Gemeindestraßen; Straßen, Wege und Plätze aus aktivierten Eigenleistungen) in Höhe von 700,00 € und
- im PSK 54100100.06200100 (Gemeindestraßen, Maschinen, technische Anlagen und Betriebsvorrichtungen), in Höhe von 24.900,00 €.
Die Deckung für das PSK 54100100.03820000 erfolgt aus PSK 54200100.42210000 (Kreisstraßen, Unterhaltung Infrastrukturvermögen), im Übrigen aus PSK 11161400.37110000 (Städtischer Betriebshof, Aktivierte Eigenleistungen).
Abstimmungsergebnis:
11 Ja-Stimmen
einstimmig
Beschluss-Nr. 5/VFA vom 23.09.2024:
Der Verwaltungs-und Finanzausschuss beschließt eine überplanmäßige Ausgabe im Jahr 2023 im PSK 54100100.09600000 (Gemeindestraßen, Anlagen im Bau), Maßnahme 541001-M0134 (Robert-Schumann-Straße) in Höhe von 61.300 €.
Die Deckung erfolgt über das PSK 54300100.42210200 (Staatsstraßen, Unterhaltung der Brücken in Höhe von 61.300 €.
Abstimmungsergebnis:
11 Ja-Stimmen
einstimmig
Beschluss-Nr. 6/VFA vom 23.09.2024:
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt eine überplanmäßige Auszahlung im PSK 21110100.02320000 Grundschulen/Schulen GS "Georgius Agricola" für zusätzliche Leistungen/Leistungsänderungen nach Abschluss des Neubaus der Grundschule „Georgius Agricola“ in Höhe von 70.300 EUR.
Die Deckungsmittel werden durch eine Entnahme aus der Liquiditätsreserve PSK 61200100.17119010 aus nicht in Anspruch genommenen Mitteln im HHJ 2023 im PSK 42410200.0960000 Turn- und Sporthallen/Anlagen im Bau/Heubner-Sporthalle/Maßnahme-Nr. 424102-M0010 bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis:
11 Ja-Stimmen
einstimmig
Beschlüsse Stadtrat vom 26.09.2024
Beschluss-Nr. 1-2/2024:
Der Stadtrat beschließt die folgende Zuwendungsrichtlinie:
Allgemeine Richtlinie für die Gewährung
städtischer Zuwendungen
(Zuwendungsrichtlinie)
vom _____________
Inhaltsverzeichnis:
1. Begriff der Zuwendung
2. Zuwendungsarten
3. Zuwendungsvoraussetzungen
4. Zuwendungsempfänger
5. Art und Höhe der Finanzierung
6. Antragsverfahren
7. Bewilligung
8. Auszahlung der Zuwendung
9. Unwirksamkeit, Rücknahme und Widerruf des Zuwendungsbescheides, Rückforderung der Zuwendung
10. Nachweis und Prüfung der Verwendung
11. Mitteilungspflichten
12. In-Kraft-Treten
Anlagen
Anlage 1: Allgemeine Bewilligungsbedingungen
Anlage 2: Anerkennung und Rechtsbehelfsverzicht
Anlage 3: Antrag auf Zuwendungen
Anlage 4: Zuwendungsbescheid
Anlage 5: Verwendungsnachweis
Anlage 6: Prüfvermerk
1. Begriff der Zuwendung
1.1 Zuwendungen sind Leistungen an Stellen außerhalb der Stadtverwaltung für bestimmte Zwecke.
1.2 Keine Zuwendungen i.S. dieser Richtlinie sind insbesondere:
a) Leistungen, auf die der Empfänger einen dem Grunde und der Höhe nach unmittelbar durch Rechtsvorschrift begründeten Anspruch hat,
b) satzungsmäßige Mitgliedsbeiträge einschließlich Pflichtumlagen
2. Zuwendungsarten
Zuwendungen werden bewilligt:
2.1 zur Deckung von Ausgaben des Zuwendungsempfängers für einzelne abgegrenzte Vorhaben (Projektförderung),
2.2 zur Deckung der gesamten Ausgaben oder eines nicht abgegrenzten Teils der Ausgaben des Zuwendungsempfängers (institutionelle Förderung).
3. Zuwendungsvoraussetzungen
3.1 Eine Zuwendung darf bewilligt werden, wenn
a) im rechtskräftigen Haushaltsplan die erforderlichen Mittel eingestellt sind,
b) eine zweckentsprechende, wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung und ein bestimmungsgemäßer Verwendungsnachweis gewährleistet sind,
c) die fachlichen, sachlichen und personellen Voraussetzungen für die Durchführung der Maßnahme erfüllt sind
d) bei einer Projektfinanzierung die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert ist und die Folgekosten auf Dauer tragbar erscheinen. Eine Anschubfinanzierung ist unzulässig.
3.2 Über die Gewährung von Zuwendungen und über die Art und Höhe der Förderung entscheidet das zuständige Fachamt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Das Fachamt kann für grundsätzlich förderfähige Maßnahmen Prioritäten bezüglich Notwendigkeit, Rang und Reihenfolge der Förderung festlegen. Diese sind mit den beratenden Ausschüssen und Beiräten abzustimmen.
3.3 Werden auch von anderer Stelle Zuwendungen bewilligt, kann vor Bewilligung einer Zuwendung eine Abstimmung mit dem jeweiligen Zuwendungsgeber vorgenommen werden, soweit dies nach den Umständen des Einzelfalles geboten erscheint.
3.4 Bei vorgesehener Projektförderung darf mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden sein. Der vorzeitige, förderunschädliche Beginn der Maßnahme kann beantragt werden.
3.5 Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, sich vorrangig um andere Zuwendungen zu bemühen und dies auf Verlangen nachzuweisen. Doppelfinanzierung/-förderung ist ausgeschlossen.
3.6 Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Aus der Förderung in einem Haushaltsjahr kann kein Anspruch auf Folgeförderungen abgeleitet werden.
3.7 Nicht zuwendungsfähig sind Vorhaben, deren Inhalte die Umsetzung eines extremistischen, verfassungsfeindlichen, rassistischen, antisemitischen oder antidemokratischen Gedankengutes beinhalten.
4. Zuwendungsempfänger
4.1 Zuwendungen dürfen gemeinnützigen Verbänden, Vereinen, kirchlichen und freien Trägern, Initiativen, Gruppen und anderen Zusammenschlüssen sowie Personen und Unternehmen mit gemeinnütziger Zielstellung gewährt werden.
4.2 Zuwendungen sollen Zuwendungsempfängern vorbehalten bleiben, deren Sitz und Tätigkeitsbereich sich in der Stadt Freiberg befinden. Ausnahmen können zugelassen werden.
4.3 Zuwendungsempfänger, die besonders bedürftig sind, haben Priorität.
5. Art und Höhe der Finanzierung
5.1. Vor Bewilligung einer Zuwendung hat der Zuwendungsgeber Art und Höhe der Zuwendung unter Berücksichtigung der Interessen der Stadt zu bestimmen.
Die Bewilligung hat den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu entsprechen.
5.1.1 Das Interesse des Zuwendungsempfängers ist in Form angemessener Eigenmittel nachzuweisen.
5.1.2 Liegt der Zuwendungszweck auch im Interesse Dritter soll eine angemessene Finanzierungsbeteiligung erfolgen.
5.2 Eine Zuwendung wird grundsätzlich zur Teilfinanzierung bewilligt, und zwar
a) als Anteilsfinanzierung oder Fehlbedarfsfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben auf einen Höchstbetrag begrenzt oder
b) als Festbetragsfinanzierung.
5.3 Zuwendungen werden als Zuschüsse gewährt. Diese sind insbesondere zurückzuzahlen, wenn die Zuwendung
a) als Anteils- oder Fehlbetragsfinanzierung gewährt wurde und sich nach der Bewilligung eine Verringerung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bzw. eine Erhöhung der Gesamteinnahmen anteilig mit anderen Zuwendungsgebern ergibt;
b) als Festbetragsfinanzierung gewährt wurde und der Zuwendungszweck nicht erfüllt wurde oder die Zuwendung (inkl. Zuwendungen anderer Zuwendungsgeber) höher ist als die förderfähigen Gesamtausgaben.
5.4 Als Bemessungsgrundlage jeder Zuwendung sind die zuwendungsfähigen Ausgaben zu bestimmen. Ausgaben sind zuwendungsfähig, wenn sie zur Durchführung des Vorhabens notwendig und angemessen sind. Es dürfen nur die durch das Vorhaben verursachten und nachzuweisenden Ausgaben abgerechnet werden, die im Bewilligungszeitraum entstanden sind. Bemessungsgrundlage bilden die Angaben zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Förderfähig sind Personalausgaben und Personalnebenkosten, soweit sie nicht durch andere öffentliche Haushalte gedeckt sind. Hierzu gehören auch Personalausgaben für Praktikanten, Teilnehmende des Bundesfreiwilligendienstes, des freiwilligen sozialen und ökologischen Jahres oder aus sonstigen ehrenamtlichen Entschädigungssatzungen. Für Kräfte, die die Bundesagentur für Arbeit oder die Grundsicherungsträger nach dem SGB II den Zuwendungsempfängern zuweisen oder auf sonstige Weise fördern, wird kein Zuschuss gewährt. Bei Kofinanzierungen kann sich die Förderfähigkeit bestimmter zuwendungsfähiger Ausgaben nach den Förderfähigkeitskriterien der kofinanzierenden Stelle richten.
Förderfähig sind Sachausgaben, die mit dem Zuwendungszweck vereinbar sind.
Nicht förderfähig sind insbesondere Sachausgaben für
- Tilgung und Zinsleistung für Bankkredite
- Abschreibungen
- Bildung von Rücklagen und Rückstellungen
- Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Vermögenssteuer
- Sachverständigen- und Gerichtskosten
- Planungsleistungen
- Geschenke in unangemessen großem Umfang
- Repräsentationsausgaben und Ausgaben für Mitglieder-, Vereins- oder Verbandsversammlungen bzw. für Zusammenkünfte, die einen ähnlichen Charakter haben
Soweit die Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehbar ist, gehört sie nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.
6. Antragsverfahren
6.1 Die Zuwendung für den Förderbereich Soziales und Jugend ist schriftlich bis 30.04. des laufenden Jahres für das Folgejahr zu beantragen. (gem. Muster Anlage 3). Die Zuwendung für alle übrigen Förderbereiche ist schriftlich bis 01.09. des laufenden Jahres für das Folgejahr zu beantragen (gem. Muster Anlage 3). Ausnahmen können zugelassen werden, sofern keine fristgemäße Antragstellung erfolgen konnte und eine Antragstellung für das Folgejahr unmöglich oder unzweckmäßig ist und Haushaltsmittel bereitstehen.
6.2 Für Projektförderungen bis zu 750 EUR ist generell eine Antragstellung im laufenden Jahr möglich, sofern Haushaltsmittel bereitstehen.
6.3 Anträge werden von folgenden Stellen (Fachamt) entgegengenommen:
Förderbereich Kultur, Brauchtum, politische Bildungsarbeit (ohne Parteien und politische Wählervereinigungen), Touristik - Amt Kultur-Stadt-Marketing
Förderbereich Sport – Eigenbetrieb Gebäude- und Flächenmanagement, Sachgebiet Sport
Förderbereich Soziales und Jugend - Amt für Bildung, Jugend und Soziales
Förderbereich Tierschutz - Ordnungsamt
6.4 Für Zuwendungen bis zu einer Höhe von 300 EUR gilt ein formloses Antragsverfahren, bei dem geeignete Unterlagen i. S. d. Richtlinie einzureichen sind. Für Zuwendungen, die eine Höhe von 300 EUR übersteigen, sind folgende Unterlagen beizufügen:
6.4.1 bei Projektförderung
a) Maßnahmebeschreibung und Antragsbegründung,
b) einen Finanzierungsplan,
c) bei Vereinen eine gültige Vereinssatzung, Auszug aus Vereinsregister, Gemeinnützigkeitsbescheinigung,
d) bei anderweitig organisierten Antragstellern sind geeignete Unterlagen einzureichen.
6.4.2 bei institutioneller Förderung
- ein Haushalts- oder Wirtschaftsplan des zu fördernden Haushalts- oder Wirtschaftsjahres mit den notwendigen Erläuterungen,
- ein Finanzierungsplan,
- bei Vereinen eine gültige Vereinssatzung, Auszug aus Vereinsregister, Gemeinnützigkeitsbescheinigung,
- bei Mietkostenzuschüssen eine Übersicht über die geplanten Aktivitäten in den von der Stadtverwaltung geförderten Räumen.
6.4.3. Weitere Unterlagen können jederzeit durch das Fachamt angefordert werden. Die Antragsteller, die jedes Jahr eine Förderung beantragen, brauchen nach Absprache mit dem jeweiligen Fachamt, Unterlagen, die keiner jährlichen Änderung unterliegen, nicht erneut einzureichen.
6.5 Die zuständigen Fachämter stehen für die Antragstellung i. S. dieser Richtlinie beratend zur Verfügung. Anträge, die nicht in der vorgeschriebenen Form (Anlage 3) eingereicht werden und/oder unvollständig ausgefüllt sind, werden zurückgewiesen. Liegen dem Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht alle für den Antrag erforderlichen Informationen vor, so ist dies im Antrag zu vermerken. Eine Nachreichung von Informationen und Unterlagen hat umgehend und unaufgefordert zu erfolgen, sobald diese vorliegen.
6.6 Die Fachämter prüfen die Anträge in Vorbereitung der Sachentscheidung und vermerken das Ergebnis.
7. Bewilligung
7.1 Die Entscheidung über eine Zuwendung nach dieser Richtlinie erfolgt im Rahmen des rechtskräftigen Haushaltsplans eines jeden Jahres. Während der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung können durch den Stadtrat in Einzelfällen Zuwendungen beschlossen werden, wenn der Zuwendungsempfänger nachweist, dass die Auszahlung für die Bereitstellung des zur Förderung beantragten Angebots unabdingbar ist.
7.2 Zuwendungen werden durch schriftlichen Bescheid bewilligt (Anlage 4) oder abgelehnt.
Der Bescheid ist zu begründen, sofern dem Antrag nicht oder nicht vollständig entsprochen wurde.
7.3 Die Allgemeinen Bewilligungsbedingungen (Anlage 1) sind unverändert als Nebenbestimmungen zum Bestandteil des Zuwendungsbescheides zu machen.
7.4 Weitere Nebenbestimmungen können in besonderen Bewilligungsbedingungen festgelegt werden, insbesondere:
- Vorbehalt dinglicher Rechte an Grundstücken und Rechten, die zu Lasten nicht rückzahlbarer Zuwendungen erworben werden
- Wertausgleich, wenn mit Zuwendungen beschaffte oder hergestellte Gegenstände nicht mehr entsprechend dem Zuwendungszweck verwendet werden bzw. eine Veräußerung erfolgt
- Besonderheiten zum Verwendungsnachweis und den einzureichenden Unterlagen
- Auszahlung eines Restbetrages oder der gesamten Zuwendung in Abhängigkeit von Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises
- Vorbehalt des Widerrufes des Bescheides unter Angabe der Voraussetzungen.
8. Auszahlung der Zuwendung
8.1 Zuwendungen werden erst nach Vorlage der Anerkennung der Allgemeinen Bewilligungsbedingungen (Anlage 1) durch den Zuwendungsempfänger an diesen ausgezahlt.
8.2 Auszahlungen erfolgen erst nach Eintritt der Bestandskraft des Bescheides oder nach Eingang der Rechtsbehelfsverzichtserklärung (Anlage 2) ohne gesonderten Auszahlungsantrag.
8.3 Zuwendungen für institutionelle Förderung können in Raten ausbezahlt werden. Über die Höhe der Raten entscheidet das Fachamt.
9. Unwirksamkeit, Rücknahme und Widerruf des Zuwendungsbescheides, Rückforderung der Zuwendung
9.1 Voraussetzung für Rücknahme oder Widerruf ist die vom zuständigen Fachamt vorzubereitende Sachentscheidung.
9.2 Unwirksamkeit, Rücknahme oder Widerruf des Zuwendungsbescheides sowie die Rückforderung der Zuwendung und die Verzinsung des Rückforderungsanspruches richten sich nach dem Verwaltungsverfahrensrecht. Die entsprechenden Bescheide sind schriftlich zu begründen.
10. Nachweis und Prüfung der Verwendung
10.1 Der Zuwendungsempfänger hat den Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung (Verwendungsnachweis Anlage 5) entsprechend den Bewilligungsbedingungen bis zum 30. April des Folgejahres zu erbringen. Ausnahmen davon können gewährt werden.
10.2 Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis in Form:
a) einer einfachen Einnahme-Überschuss-Rechnung für Zuwendungen bis 750 €,
b) einer Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben des Projektes in zeitlicher Abfolge und entsprechend der Gliederung des Finanzplanes für Zuwendungen über 750 €
10.3 Die Originalbelege sind auf Verlangen vorzulegen.
10.4 Das zuständige Fachamt prüft den Verwendungsnachweis einschließlich Sachbericht und hält das Ergebnis in einem Prüfvermerk (Anlage 6) fest.
11. Mitteilungspflichten
Der Zuwendungsempfänger hat dem zuständigen Fachamt unaufgefordert jede Änderung des der Förderung zugrunde liegenden Sachverhalts oder seiner Verhältnisse mitzuteilen, soweit er nicht ausschließen kann, dass sie die Förderwürdigkeit beeinflussen.
12. In-Kraft-Treten
Diese Richtlinie tritt am 01.10.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Allgemeine Richtlinie für die Gewährung städtischer Zuwendungen (Zuwendungsrichtlinie) vom 02.12.2016 außer Kraft.
Anlagen:
Anlage 1: Allgemeine Bewilligungsbedingungen
Anlage 2: Anerkennung und Rechtsbehelfsverzicht
Anlage 3: Antrag auf Zuwendungen
Anlage 4: Zuwendungsbescheid
Anlage 5: Verwendungsnachweis
Anlage 6: Prüfvermerk
Freiberg,
gez. Sven Krüger
Oberbürgermeister
Anlage 1
zur Allgemeinen Richtlinie für die Gewährung städtischer Zuwendungen
(Zuwendungsrichtlinie)
Allgemeine Bewilligungsbedingungen
- Die Zuwendung darf nur zur Erfüllung des im Zuwendungsbescheid bestimmten Zweckes verwendet werden.
- Die Zuwendung wird frühestens nach Anerkennung der Bewilligungsbedingungen und dem Verzicht auf Einlegung eines Rechtsbehelfes bzw. nach Eintritt der Bestandskraft ausgezahlt. (Anlage 2)
- Verringern sich die zuwendungsfähigen Ausgaben oder erhöhen sich die Finanzierungsmittel, wird die Zuwendung entsprechend reduziert.
- Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet der Stadt anzuzeigen, wenn
a) er weitere Zuwendungen bei anderen öffentlichen Stellen beantragt hat oder von ihnen erhält,
b) für die Bewilligung der Zuwendung maßgebliche Umstände sich ändern. - Die Verwendung der Zuwendung muss bis zum 30.04. des Folgejahres der Stadt nachgewiesen werden.
- Die Zuwendung ist zurückzuzahlen, wenn
a) sie durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt worden ist,
b) sie nicht oder nicht mehr für den vorgesehenen Zweck verwendet wird,
c) die Auflagen nicht oder nicht innerhalb einer gesetzten Frist erfüllt werden, insbesondere der vorgeschriebene Verwendungsnachweis nicht fristgemäß bis zum 30.04. des Folgejahres vorgelegt wird sowie die Mitteilungspflichten verletzt werden.
d) eine Doppelfinanzierung/ -förderung vorliegt - Die Zuwendung ist teilweise zurückzuzahlen, wenn
a) nicht der ganze Betrag für den vorgesehenen Zweck verwendet wird,
b) im Falle der Anteils- oder Fehlbetragsfinanzierung sich die zuwendungsfähigen Ausgaben ermäßigen oder sich die Finanzierungsmittel erhöhen
c) bei Festbetragsfinanzierung der Zuwendungszweck nicht erfüllt wurde oder die Zuwendung (inkl. Zuwendungen anderer Zuwendungsgeber) höher ist als die förderfähigen Gesamtausgaben
Der Erstattungsanspruch ist ab dem Zeitpunkt der Auszahlung mit 3 v. H. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.
- Der Zuwendungsempfänger hat dem zuständigen Fachamt unaufgefordert jede Änderung des der Förderung zugrunde liegenden Sachverhalts oder seiner Verhältnisse mitzuteilen, soweit er nicht ausschließen kann, dass sie die Förderungswürdigkeit beeinflussen.
- Im Haushaltsjahr erstelltes Öffentlichkeitsmaterial wie Flyer, Plakate, Broschüren usw. ist zu sammeln und mit dem Verwendungsnachweis als Bestandteil des Sachberichtes für das Stadtarchiv abzugeben.
- Antragstellende haben die Förderung der Stadt Freiberg angemessen öffentlich bekanntzumachen und in allen Publikationen und Dokumenten (zum Beispiel Flyer, Website, Pressemitteilung) darauf hinzuweisen. Das Silberstadt-Logo ist in der jeweiligen Fassung unverändert mit darzustellen. Folgender Text sollte bei der Bekanntmachung verwendet werden: „Das Vorhaben/das Projekt/die Einrichtung wird im Rahmen der Zuwendungsrichtlinie der Stadt Freiberg durch Finanzmittel des städtischen Haushaltes mitfinanziert.“
- Hinweise zum Kinder- und Jugendschutz
Zum Zwecke des Kinder- und Jugendschutzes besteht seit dem am 01. Mai 2010 in Kraft getretenen 5. Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) die Möglichkeit der Arbeitgeber, Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Schulen, Träger von Einrichtungen und Diensten nach SGB VIII oder Sportvereine für Minderjährige, ein erweitertes Führungszeugnis einzuholen. Dies wird über Personen erteilt, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- und/oder jugendnah tätig sind und soll Aufschluss über die entsprechende Zuverlässigkeit bzw. Geeignetheit der Personen im Hinblick auf ihre Tätigkeit geben.
Die Stadt Freiberg nutzt diese Möglichkeit bezüglich ihrer Beschäftigten und der in ihren Einrichtungen und Diensten nach SGB VIII tätigen Personen. Durch eine Vereinbarung nach § 72a SGB VIII mit dem Landkreis Mittelsachsen hat sich auch die Stadt Freiberg dazu verpflichtet, sich von in der Jugendhilfe tätigen Personen in regelmäßigen Abständen ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG vorlegen zu lassen.
Die Stadt Freiberg muss auch darauf vertrauen können, dass Zuwendungsempfänger in ihrer Einrichtung entsprechend zuverlässige Personen, die für die Betreuung der Kinder und/oder Jugendlichen verantwortlich sind oder anderweitig im Umgang mit diesen stehen, tätig sind und der Verein für den Kinder- und Jugendschutz ausreichend Sorge trägt.
Insoweit soll durch den Zuwendungsempfänger sichergestellt sein, dass hier keine Person tätig wird, die wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des StGB rechtskräftig verurteilt worden ist. Zu diesem Zweck sollte von der Möglichkeit nach dem BZRG Gebrauch gemacht werden, sich ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG von den betroffenen Personen vorlegen zu lassen - vor der erstmaligen Tätigkeitsaufnahme sowie nachfolgend in einem regelmäßigen Abstand von fünf Jahren. Bezüglich der Kosten für das jeweils im Abstand von fünf Jahren vorzulegende Führungszeugnis wird insoweit analog der Verfahrensweise der Stadt Freiberg empfohlen, damit nicht die betroffenen Personen zu belasten, da der Kinder- und Jugendschutz im Interesse des Vereins liegen dürfte.
- Hinweise zum Datenschutz
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO in Verbindung mit SächsKAG und SächsGemO verarbeitet.
Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter www.freiberg.de/datenschutz. Auf Anfrage werden Ihnen die Informationen gern auch in Papierform zur Verfügung gestellt.
Anlage 2
zur Allgemeinen Richtlinie für die Gewährung städtischer Zuwendungen
(Zuwendungsrichtlinie)
Anerkennung und Rechtsbehelfsverzicht
Erklärung
Den Zuwendungsbescheid der Stadt Freiberg vom .........................haben wir zur Kenntnis
genommen und erkennen die Bewilligungsbedingungen an.
Rechtsbehelfsverzicht
Ich verzichte auf die Einlegung eines Rechtsbehelfs
ja nein
Anlage 3 | ||||||||
zur Allgemeinen Richtlinie für die Gewährung städtischer Zuwendungen | ||||||||
(Zuwendungsrichtlinie) | ||||||||
Antragsformular | ||||||||
Stadtverwaltung Freiberg | ||||||||
(zuständiges Fachamt) | ||||||||
09599 Freiberg | ||||||||
Antrag auf Zuwendungen, Förderbereich _____________________ | ||||||||
nach der Allgemeinen Richtlinie für die Gewährung | ||||||||
städtischer Zuwendungen und den | ||||||||
Allgemeinen Bewilligungsbedingungen für die Gewährung von | ||||||||
Zuwendungen der Stadt Freiberg | ||||||||
1. Antragsteller: | ||||||||
Name: |
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Anschrift: (keine Postfachadresse) |
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Vorsitzender/Telefon: |
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Ansprechpartner/Telefon: |
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Bankverbindung/IBAN: |
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Kreditinstitut: |
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Kontoinhaber: |
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e-mail Adresse: |
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Der Antragsteller ist | ||||||||
o | in der Stadt Freiberg bzw. in den Stadtteilen ansässig | |||||||
o | ein eingetragener gemeinnütziger Verein | |||||||
o | ein Verband | |||||||
o | ein kirchlicher bzw. freier Träger | |||||||
o | __________________________ | |||||||
Bei Vereinen: | ||||||||
Anzahl der Mitglieder: | Mitgliedsbeitrag in Euro/Jahr | |||||||
Kinder bis 14 Jahre |
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Jugendliche 15-18 Jahre |
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Erwachsene bis 60 Jahre |
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Senioren ab 61 Jahre |
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2. Maßnahme: | ||||||||
Es wird eine Zuwendung für das Haushaltsjahr 20____ als | ||||||||
o | Projektförderung | |||||||
o | Institutionelle Förderung | |||||||
beantragt. | ||||||||
Genaue Beschreibung der Maßnahme und deren Ziele sowie Begründung | ||||||||
des Antrages: (ggf. Extrablatt verwenden) | ||||||||
Weitere Zuwendungen | ||||||||
Für den gleichen oder ähnlichen Zweck wurden bereits folgende Zuwendungen | ||||||||
beantragt bzw. bewilligt: | ||||||||
Zuwendungsstelle | Betrag | Verwendung | beantragt | bewilligt | ||||
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| ja/nein | ja/nein | ||
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o | vorzeitiger förderunschädlicher Maßnahmebeginn wird beantragt | |||||||
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Die Maßnahme wird fortgeführt: |
| 20__ | 20__ | 20__ | ||||
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Kosten der Maßnahme |
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erwartete Zuwendungen Dritter |
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3. Angaben zur Mittelverwaltung: | ||||||||
Wir | ||||||||
o | sind | |||||||
o | sind nicht | |||||||
zum Vorsteuerabzug berechtigt. | ||||||||
4. Angaben über einzureichende Unterlagen: | ||||||||
beigefügt | bereits vorliegend | |||||||
Vereinseintragung |
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Vereinssatzung, Statut oder ähnliches |
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gültiger Freistellungsbescheid |
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des Finanzamtes |
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Liste Vorstandsmitglieder |
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Haushaltsabschluss des Vorjahres |
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Haushaltsplan oder Wirtschaftsplan |
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des Antragsjahres |
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5. Finanzierungsplan | ||||||||
Einnahmen | ||||||||
1. Eigenmittel |
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Spenden | - € | |||||||
Rücklagen | - € | |||||||
Vereinsbeiträge | - € | |||||||
sonstige Eigenmittel |
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| - € | |||
Zwischensumme Eigenmittel |
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|
| - € | ||||
2. Zuwendungen Dritter |
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| ||||
vom Landkreis |
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| - € | |||
von der EU, dem Bund, dem Freistaat | - € | |||||||
von der Arbeitsagentur | - € | |||||||
sonstige Zuwendungen |
|
|
| - € | ||||
Zwischensumme Zuwendungen |
|
| - € | |||||
3. Sonstige Einnahmen |
|
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|
| ||||
aus Vermietung und Verpachtung |
|
| - € | |||||
aus Gastronomie | - € | |||||||
aus Veranstaltungen | - € | |||||||
Eintrittsgelder | - € | |||||||
sonstige Einnahmen |
|
|
|
| - € | |||
Zwischensumme sonstige Einnahmen |
|
| - € | |||||
Gesamteinnahmen |
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| - € | |||
Ausgaben | ||||||||
1. Personalausgaben |
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| ||||
festangestellte Mitarbeiter |
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| - € | ||||
Honorarkräfte | - € | |||||||
geringfügig Beschäftigte | - € | |||||||
Freiwilligendienst | - € | |||||||
Beschäftigte mit städtischem Arbeitsvertrag | - € | |||||||
Sonstige Beschäftigte | - € | |||||||
Zwischensumme Personalausgaben |
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| - € | |||||
2. laufende Sachkosten |
|
|
|
| ||||
Mieten und Pachten |
|
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| - € | |||
Instandhaltungskosten | - € | |||||||
Bürobedarf | - € | |||||||
Post- und Fernmeldegebühren | - € | |||||||
Rundfunk- und Fernsehgebühren | - € | |||||||
GEMA Gebühren | - € | |||||||
Fortbildung, Dienstreisen | - € | |||||||
sonstige Verbrauchsmittel |
|
|
| - € | ||||
Zwischensumme laufende Sachkosten |
|
| - € | |||||
3. Betriebskosten |
|
|
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| |||
Energie |
|
|
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| - € | ||
Wasser/Abwasser | - € | |||||||
Heizung | - € | |||||||
Grundbesitzabgaben (z.B. Grundsteuer) | - € | |||||||
Versicherungen | - € | |||||||
Reinigung und Bewirtschaftung | - € | |||||||
Sonstige Betriebskosten |
|
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| - € | ||||
Zwischensumme Betriebskosten |
|
| - € | |||||
4. einmalige Sachkosten |
|
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| ||||
Erwerb von Geräten und Ausstattung bis 800 € brutto |
| - € | ||||||
Investitionen ab 800 € brutto |
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| - € | ||||
Zwischensumme einmalige Sachkosten |
|
| - € | |||||
5. Veranstaltungskosten, Kosten für Einzelprojekte |
| |||||||
Fahrtkosten |
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| - € | |||
Übernachtungskosten | - € | |||||||
Versicherungen | - € | |||||||
Sachkosten | - € | |||||||
Sonstige Veranstaltungskosten |
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| - € | ||||
Zwischensumme Veranstaltungskosten |
|
| - € | |||||
6. Sonstiges |
|
|
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| |||
Sonstige Ausgaben |
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| - € | |||
Zwischensumme sonstige Ausgaben |
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| - € | |||||
Gesamtausgaben |
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| - € | |||
Saldo Einnahmen/Ausgaben |
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| - € | ||||
Beantragter städtischer Zuschuss: |
| |||||||
Sämtliche Angaben werden durch die Bestätigungen und beweisenden | ||||||||
Unterlagen wahrheitsgetreu belegt. Wir versichern, dass die beantragten | ||||||||
Mittel im Falle der Bewilligung wirtschaftlich und sparsam verwendet werden. | ||||||||
Die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Angaben einschließlich | ||||||||
der beigefügten Antragsunterlagen wird bestätigt. | ||||||||
Ort, Datum: | ||||||||
____________________________________________________ | ||||||||
rechtsgeschäftliche Unterschrift/en der zur | ||||||||
rechtsgeschäftlichen Vertretung | ||||||||
befugten Personen | ||||||||
__________________________________ | ||||||||
Funktion und Name in Druckbuchstaben | Stempel | |||||||
Anlage 4
zur Allgemeinen Richtlinie für die Gewährung städtischer Zuwendungen
(Zuwendungsrichtlinie)
Stadt Freiberg
- zuständiges Fachamt -
Zuwendungsempfänger
(Anschrift)
Z U W E N D U N G S B E S C H E I D
Bezug: Ihr Antrag vom
Betr.: Zuwendung der Stadt Freiberg
Anlagen:
- Allgemeine Bewilligungsbedingungen für die Gewährung von Zuwendungen der Stadt Freiberg
- Anerkennung und Rechtsbehelfsverzicht
- Formular Verwendungsnachweis
Sehr geehrte/r .................................................,
1. Bewilligung
Die Stadt Freiberg bewilligt Ihnen folgende Zuwendung als institutionelle Förderung/Projektförderung
1.1. im Bewilligungszeitraum von ............................ bis ...........................
1.2. als nicht rückzahlbare Zuwendung
1.3. Zuwendungsbetrag in Höhe von ................................ €
Die Zuwendung wird
als Festbetragsfinanzierung
Fehlbedarfsfinanzierung
Anteilsfinanzierung
mit _____ v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss bewilligt.
1.4. Zuwendungszweck
................................................................................................................................................................................................................................................................................
1.5. Die mit Hilfe der Zuwendung erworbenen oder hergestellten Gegenstände sind
5 Jahre für den Zuwendungszweck gebunden. Für erworbene Ausstattung gilt eine Zweckbindungsfrist von ……. Jahren.
1.6. Umfang der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben:
Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen .................................... €
2. Auszahlung
Die Zuwendung wird wie folgt ausgezahlt:
in einer Summe/in Raten
auf folgende Kontoverbindung/IBAN:
3. Bedingungen
Die beigefügten Allgemeinen Bewilligungsbedingungen sind Bestandteil dieses Bescheides.
Der Zuwendungsbescheid wird erst wirksam, wenn die beigefügte Erklärung zur Anerkennung und zum Rechtsbehelfsverzicht mit rechtsverbindlicher Unterschrift vorliegt bzw. mit Eintritt der Bestandskraft.
Besondere Bewilligungsbedingungen:
........................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................
Mit freundlichen Grüßen
........................................
Unterschrift
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann ab Bekanntgabe bei der Stadt Freiberg (Obermarkt 24, 09599 Freiberg, oder Adresse anderer Dienststelle) oder bei jeder anderen Dienststelle der Stadt Freiberg innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden.
Anlage 5 | |||||
zur Allgemeinen Richtlinie für die Gewährung städtischer Zuwendungen | |||||
(Zuwendungsrichtlinie) | |||||
Verwendungsnachweis | |||||
Stadtverwaltung Freiberg | |||||
(zuständiges Fachamt) | |||||
09599 Freiberg | |||||
Zuwendungsempfänger: |
|
|
| ||
| |||||
|
|
|
|
|
|
Anschrift: (keine Postfachadresse) |
|
| |||
|
|
|
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|
|
Auskunft erteilt: |
|
|
|
| |
| |||||
| |||||
Projektbezeichnung/Maßnahme: |
|
|
| ||
| |||||
|
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|
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|
|
Für die oben genannte Maßnahme wurde uns durch die Stadtverwaltung | |||||
Freiberg mit Bewilligungsbescheid vom________________ | |||||
der Gesamtbetrag von ____________________ € bewilligt. | |||||
Die Maßnahme wurde am/im Zeitraum _____________________________ | |||||
durchgeführt. | |||||
1. Finanzierungsart | |||||
o | Festbetragsfinanzierung | ||||
o | Anteilsfinanzierung/Fehlbetragsfinanzierung | ||||
2. Zuwendungsart | |||||
o | Projektförderung | ||||
o | institutionelle Förderung | ||||
3. Sachbericht: | |||||
(Darstellung der durchgeführten Arbeiten bzw. Aufgaben, ihres Erfolges und | |||||
ihrer Auswirkungen) | |||||
4. Darstellung der Finanzierung | |||||
Einnahmen | |||||
Beleg Nr. | lt. Plan | ||||
1. Eigenmittel |
|
|
|
| |
Spenden |
| - € | |||
Rücklagen |
| - € | |||
Vereinsbeiträge |
| - € | |||
sonstige Eigenmittel |
|
|
| - € | |
Zwischensumme Eigenmittel |
|
| - € | ||
2. Zuwendungen Dritter |
|
|
| ||
vom Landkreis |
|
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| - € | |
von der EU, dem Bund, dem Freistaat |
| - € | |||
von der Arbeitsagentur |
| - € | |||
sonstige Zuwendungen |
|
| - € | ||
Zwischensumme Zuwendungen |
| - € | |||
3. Sonstige Einnahmen |
|
|
| ||
aus Vermietung und Verpachtung |
| - € | |||
aus Gastronomie |
| - € | |||
aus Veranstaltungen |
| - € | |||
Eintrittsgelder |
| - € | |||
sonstige Einnahmen |
|
|
| - € | |
Zwischensumme sonstige Einnahmen |
| - € | |||
Gesamteinnahmen |
|
|
| - € | |
Ausgaben | |||||
Beleg Nr. | lt. Plan | ||||
1. Personalausgaben |
|
|
| ||
festangestellte Mitarbeiter |
|
| - € | ||
Honorarkräfte |
| - € | |||
geringfügig Beschäftigte |
| - € | |||
Freiwilligendienst |
| - € | |||
Beschäftigte städtischer Arbeitsvertrag |
| - € | |||
Sonstige Beschäftigte |
| - € | |||
Zwischensumme Personalausgaben |
| - € | |||
2. laufende Sachkosten |
|
|
| ||
Mieten und Pachten |
|
|
| - € | |
Instandhaltungskosten |
| - € | |||
Bürobedarf |
| - € | |||
Post- und Fernmeldegebühren |
| - € | |||
Rundfunk- und Fernsehgebühren |
| - € | |||
GEMA Gebühren |
| - € | |||
Fortbildung, Dienstreisen |
| - € | |||
sonstige Verbrauchsmittel |
|
| - € | ||
Zwischensumme laufende Sachkosten |
| - € | |||
Beleg Nr. | lt. Plan | ||||
3. Betriebskosten |
|
|
|
| |
Energie |
|
|
|
| - € |
Wasser/Abwasser |
| - € | |||
Heizung |
| - € | |||
Grundbesitzabgaben (z.B. Grundsteuer) |
| - € | |||
Versicherungen |
| - € | |||
Reinigung und Bewirtschaftung |
| - € | |||
Sonstige Betriebskosten |
|
| - € | ||
Zwischensumme Betriebskosten |
| - € | |||
4. einmalige Sachkosten |
|
|
| ||
Erwerb Ausstattung bis 800 € brutto |
| - € | |||
Investitionen ab 800 € brutto |
|
| - € | ||
Zwischensumme einmalige Sachkosten |
| - € | |||
5. Veranstaltungskosten, Kosten für Einzelprojekte | |||||
Fahrtkosten |
|
|
| - € | |
Übernachtungskosten |
| - € | |||
Versicherungen |
| - € | |||
Sachkosten |
| - € | |||
Sonstige Veranstaltungskosten |
|
| - € | ||
Zwischensumme Veranstaltungskosten |
| - € | |||
6. Sonstiges |
|
|
|
| |
Sonstige Ausgaben |
|
|
| - € | |
Zwischensumme sonstige Ausgaben |
| - € | |||
Gesamtausgaben |
|
|
| - € | |
Saldo Einnahmen/Ausgaben |
|
| - € | ||
Ich versichere die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Angaben im | |||||
Verwendungsnachweis. | |||||
Ort, Datum: | |||||
____________________________________________________ | |||||
rechtsgeschäftliche Unterschrift/en der zur | |||||
rechtsgeschäftlichen Vertretung | |||||
befugten Personen | |||||
__________________________________ | |||||
Funktion und Name in Druckbuchstaben | Stempel |
Anlage 6
zur Allgemeinen Richtlinie für die Gewährung städtischer Zuwendungen (Zuwendungsrichtlinie)
Prüfvermerk
Erstellt durch: __________________
Antragsteller/Zuwendungsempfänger
Vereinssitz in Freiberg* ja nein Tätigkeitsbereich in Freiberg* ja nein
Ausnahmen:
______________________________________________________________
______________________________________________________________
1. Antragsverfahren
Posteingang: ______________ Projektförderung im laufenden Jahr
______________ sonstige Förderung bis 01.09. für das Folgejahr
fristgerecht* ja
nein
Begründung:_________________________________________
_________________________________________
Beantragte Zuwendung bis 300 € (vereinfachtes Verfahren)
Antrag (geeignete Unterlagen beigefügt)* ja
nein
fehlenden Unterlagen - nachzureichen bis: _________
Antrag wird akzeptiert* ja nein
Beantragte Zuwendung über 300 €
Antragsformular vollständig* ja
nein
fehlenden Unterlagen - nachzureichen bis: _________
Antrag wird akzeptiert* ja nein
Bescheid vom Zuwendungsbetrag €
Anlagen 1, 2 und 5 beigefügt* ja nein
Anerkennung der allgemeinen Bewilligungsbedingungen / Rechtsbehelfsverzicht* ja nein
Posteingang: __________________ Überweisung am: _____________________
2. Verwendungsnachweis
Posteingang bis 30.04.
(Projektförderung / institutionelle Förderung)
fristgerecht* ja
nein - neuer Abgabetermin: ______________________
Verwendungsnachweis ordnungsgemäß* (entspricht Anlage 5)
ja
nein - Unterlagen nachgefordert bis: _______________
Originalbelege lagen vor* ja
nein – Unterlagen nachgefordert bis: __________________
Besonderheiten
- Rückzahlung nicht verbrauchter Zuschuss
in Höhe von _____________ € bis:________________
- Rückzahlung wegen nicht zweckentsprechender Verwendung
in Höhe von _____________ € bis:________________
Eingang am:
Produkt/Sachkonto/Sachbuch-Nr.:
- Nichtbeachtung der Bestimmungen der Zuwendungsrichtlinie
- Erstmaliger Verstoß:
- Wiederholungsfall:
- Maßnahmen zur Durchsetzung der Einhaltung der Bestimmungen der Zuwendungsrichtlinie:
_________________________________________________________________
_________________________________________________________________
_________________________________________________________________
_________________________________________________________________
Prüfung Sachbericht
________________________________________________________________________
________________________________________________________________________
________________________________________________________________________
________________________________________________________________________
________________________________________________________________________
________________________________________________________________________
3. Prüfungsergebnis
Verwendungsnachweis anerkannt
Information des Zuwendungsempfängers über das Ergebnis der Prüfung des Verwendungsnachweises und Rückgabe der entwerteten Originale erfolgte mit
Schreiben vom ________________________
Verwendungsnachweis nicht anerkannt
Rückforderung Zuwendung
in Höhe von _______________ € mit Schreiben/Bescheid vom _________________
Zahlung erfolgt* ja nein
Eingang am ________________
Datum / Unterschrift __________________ _________________________
*Zutreffendes unterstreichen
Abstimmungsergebnis:
28 Ja-Stimmen
1 Enthaltung
mehrheitlich
Beschluss-Nr. 2-2/2024:
- Aufgrund von § 34 SächsEigBVO und § 5 Abs. 1 der Satzung für den Eigenbetrieb FREIBERGER ABWASSERBESEITIGUNG (FAB) stellt der Stadtrat der Stadt Freiberg den Jahresabschluss für den Eigenbetrieb FAB für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 in der folgenden Fassung fest:
1.1 Bilanzsumme 108.294.503,66 €
1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf
- das Anlagevermögen 98.274.325,32 €
- das Umlaufvermögen 9.962.415,44 €
- Rechnungsabgrenzungsposten 57.762,90 €
1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf
- das Eigenkapital 42.818.795,63 €
- die empfangenen Ertragszuschüsse 6.673.315,15 €
- die Sonderposten aus Straßenentwässerungs-
kostenanteilen und Investitionszuschüssen 35.138.065,35 €
- die Rückstellungen 473.132,49 €
- die Verbindlichkeiten 23.191.195,04 €
1.2 Jahresüberschuss 1.327.111,88 €
1.2.1 Summe der Erträge 9.553.905,98 €
1.2.2 Summe der Aufwendungen 8.226.794,10 €
Abstimmungsergebnis:
29 Ja-Stimmen
einstimmig
Beschluss-Nr. 3-2/2024:
2. Der Stadtrat beschließt, den Jahresüberschuss in Höhe von 1.327.111,88 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Abstimmungsergebnis:
29 Ja-Stimmen
einstimmig
Beschluss-Nr. 4-2/2024:
3. Der Stadtrat beschließt die Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 01.01. - 31.12.2023.
Abstimmungsergebnis:
29 Ja-Stimmen
einstimmig
Beschluss-Nr. 5-2/2024:
Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans 051 „Stadtteilzentrum Friedeburg“ gemäß § 8 BauGB.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 2270/172, 2270/173, 2270/149, 2270/75, 2300/13, 2300/11, 2270/76, 2270/77, 2270/78, 2270/79, 2313/4, 2313/5, 2313/10, 2313/11, 2313/9, 2300/22, 2313/8, 2300/21, 2300/20 der Gemarkung Freiberg (siehe Anlage 1 – Geltungsbereich des Plangebietes) und wird begrenzt:
im Norden: durch die Hainichener Straße
im Osten: durch die Friedeburger Straße
im Süden: durch die Flurstücke 2270/113, 2270/73, 2270/74, 2270/81 und 2270/80
im Westen: durch die Abraham-von-Schönberg-Straße
Es wird folgendes Planungsziel angestrebt:
Ausweisung eines “Sondergebietes für Sport, Freizeit und Soziales“ gemäß § 11 BauNVO.
Abstimmungsergebnis:
29 Ja-Stimmen
einstimmig
Beschluss-Nr. 6-2/2024:
Der Stadtrat beschließt die Satzung der Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 051 „Stadtteilzentrum Friedeburg“ (Anlage) gemäß § 14 BauGB.
Abstimmungsergebnis:
29 Ja-Stimmen
einstimmig
Beschluss-Nr. 7-2/2024:
1. Der Stadtrat der Universitätsstadt Freiberg beschließt die Veräußerung bzw. den Kauf (Flächentausch mit Wertausgleich) von Grundstücken im Bereich Gustav-Zeuner-Straße sowie Bernhard-von-Cotta-Straße an den bzw. vom
Freistaat Sachsen
vertreten durch den
Staatsbetrieb
Zentrales Flächenmanagement Sachsen
Brückenstraße 12
09111 Chemnitz
Übersicht Tauschflächen: (siehe auch Anlage 1) Gemarkung Freiberg
(Tabelle siehe Seitenende)
Das Rechtsgeschäft über die Grundstücke erfolgt auf der Grundlage des § 90 Abs. (1) SächsGemO zum vollen Wert (Verkehrswert i. S. § 194 BauGB i. V. m. Immobilienwertermittlungsverordnung). Die Maßgaben der VwV kommunale Grundstücksveräußerung sind dabei erfüllt. Das Grundstück hat keinen besonderen wissenschaftlichen, geschichtlichen, künstlerischen oder denkmalpflegerischen Wert. Eine rechtsaufsichtliche Genehmigung gemäß § 90 Abs. (3) SächsGemO ist demnach nicht erforderlich.
2. Der Stadtrat hebt den Beschluss-Nr. 4-49/2019 vom 09.01.2019 zur Beschlussvorlage-Nr. 2018/303 in allen Punkten auf.
3. Der Stadtrat beschließt für das Haushaltsjahr 2024 eine außerplanmäßige Ausgabe (zahlungsunwirksam in Höhe von 26.000,00 € auf dem Produktsachkonto 11132500.09100010, 111325-M0001, Grundvermögen, geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen/zahlungsunwirksam. Die Deckung erfolgt über die Einnahmen (zahlungsunwirksam) in Höhe von 26.000,00 €, Produktsachskonto 111325.50610001 Grundvermögen/Erträge aus der Veräußerung von unbeweglichen Vermögensgegenständen/zahlungsunwirksam.
4. Der Stadtrat beschließt zum aktuellen Verkaufspreis der Flurstücke 2468 und 2468/1 eine Nachzahlung i. H. v. 190.500,00 € (Festbetrag) durch Freistaat Sachsen im Falle dessen, dass innerhalb einer Frist von 10 Jahren ab Vertragsabschluss Baurecht i. S. der Einstufung als Bauerwartungsland gemäß bestätigtem Flächennutzungsplan hergestellt wird, an die Stadt Freiberg.
Abstimmungsergebnis:
29 Ja-Stimmen
einstimmig
Beschluss-Nr. 8-2/2024:
Der Stadtrat beschließt eine überplanmäßige Ausgabe im Jahr 2023 im PSK 55300200.09600000 (Friedhöfe, Anlagen im Bau), Maßnahme-Nr. 553002-M0010 (Zentralfriedhof, Wegeverbindungen) in Höhe von 149.700,00 €.
Die Deckung erfolgt durch das PSK 54200100.42210000 (Kreisstraßen, Unterhaltung Infrastrukturvermögen).
Abstimmungsergebnis:
29 Ja-Stimmen
einstimmig
Beschluss-Nr. 9-2/2024:
Der Stadtrat der Stadt Freiberg ermächtigt und beauftragt den Oberbürgermeister der Stadt Freiberg zur Unterzeichnung der Gesellschaftervereinbarung gemäß Anlage 1 über die Bezuschussung der Mittelsächsischen Theater und Philharmonie gGmbH.
Abstimmungsergebnis:
28 Ja-Stimmen
1 Enthaltung
mehrheitlich
Beschluss-Nr. 10-2/2024:
Der Stadtrat beschließt, die auf 12 Monate begrenzte Umsetzungsfrist der Gewinner (Odette und Abdelilah Lamkhizni mit ihrem Geschäft „NAF – New Age of Food“) des Gründerwettbewerbs „Lebendige Innenstadt“ 2023 auf insgesamt 24 Monate zu verlängern.
Abstimmungsergebnis:
27 Ja-Stimmen
einstimmig
Beschluss-Nr. 11-2/2024:
Der Stadtrat beruft aus seiner Mitte einen Vertreter sowie dessen Stellvertreter zur Mitwirkung im Kommunalen Präventionsrat der Stadt Freiberg:
1. Der Stadtrat beruft als ständigen Vertreter des Stadtrates der Stadt Freiberg Prof. Dr. Armin Müller in den Kommunalen Präventionsrat.
Wahlergebnis:
29 stimmberechtigte Mitglieder
29 abgegebene Stimmzettel
29 gültige Stimmzettel
0 ungültige Stimmzettel
0 leere Stimmzettel
Auf den Bewerber Prof. Dr. Armin Müller entfiel die absolute Mehrheit mit 17 Stimmen im 1. Wahlgang. Der Bewerber Marko Winter erhielt 12 Stimmen
Beschluss-Nr. 12-2/2024:
2. Im Falle der Verhinderung beruft der Stadtrat als dessen Stellvertretung Odette Lamkhizni in den Kommunalen Präventionsrat.
Abstimmungsergebnis:
28 Ja-Stimmen
einstimmig
Beschluss-Nr. 13-2/2024:
1. Der Stadtrat der Stadt Freiberg beauftragt den Oberbürgermeister eine Hauptsatzungsänderung einzubringen, die die Veränderung der Anzahl der Stellvertreter in § 16 Abs. 3 Hauptsatzung von zwei auf bis zu drei vorsieht.
Abstimmungsergebnis:
27 Ja-Stimmen
einstimmig
Beschluss-Nr. 14-2/2024:
2. Der Stadtrat stellt sein Einvernehmen zur Bestellung von Herrn Philipp Preißler, Leiter des Büros des Oberbürgermeisters/ Stadtrat, gemäß §§ 55 Abs. 2, 54 Abs. 2 SächsGemO i. V. m. § 16 Abs. 3 Hauptsatzung als Verhinderungsstellvertreter aus der Verwaltung her.
Abstimmungsergebnis:
27 Ja-Stimmen
einstimmig
Beschluss-Nr. 15-2/2024:
3. Der Stadtrat stellt unter der Bedingung der wirksamen Änderung der Hauptsatzung nach Ziffer 1 dieses Beschlussvorschlages sein Einvernehmen zur Bestellung von Herrn Christian Stehr, Amtsleiter für Betriebswirtschaft und Recht, gemäß §§ 55 Abs. 2, 54 Abs. 2 SächsGemO i. V. m. § 16 Abs. 3 Hauptsatzung als Verhinderungsstellvertreter aus der Verwaltung her.
Abstimmungsergebnis:
27 Ja-Stimmen
einstimmig
Beschluss-Nr. 16-2/2024:
- Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt im Rahmen einer Eilfallentscheidung eine überplanmäßige Ausgabe für das Haushaltsjahr 2024 im Produktsachkonto 21110100.09600000 Grundschulen/Anlagen im Bau / Grundschule „Clemens-Winkler“ Maßnahme-Nr. 211101-M0007 für die Beschaffung und Errichtung temporärer Containermodule als Schulerweiterung der Grundschule Clemens-Winkler in Höhe von 75.000 EUR. Die Deckung erfolgt über die Entnahme aus der Liquiditätsreserve.
- Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt im Rahmen einer Eilfallentscheidung die Vergabe der Leistungen zur Herstellung der Gründung für die temporären Containermodule als Dringlichkeitsvergabe gem. §14 Abs. 4 Nr. 3 VgV und der Firma
Andreas Adam GmbH
Straßen-, Tief- und Ingenieurbau
Dresdner Straße 77
09619 Sayda
den Zuschlag für die Ausführung der Leistungen in Höhe von 58.918,35 EUR brutto zu erteilen. - Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt im Rahmen einer Eilfallentscheidung die Vergabe der Leistungen zur Erneuerung der Elektroanlagen gem. SächsSchulBauR für die temporären Containermodule als Dringlichkeitsvergabe gem. §14 Abs. 4 Nr. 3 VgV und der Firma
Elimo
Elektroinstallation und Montage GmbH
Augustusburger Straße 128
09514 Pockau-Lengefeld
den Zuschlag für die Ausführung der Leistungen in Höhe von 19.408,48 EUR brutto zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
13 Ja-Stimmen
12 Enthaltungen
mehrheitlich