Corona - Infos für Unternehmen
Wirtschaft in Zeiten des Corona-Virus: Was gilt aktuell?
Die Staatsregierung hat eine neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Die angepassten Regelungen gelten bis 30. April 2022. Mehr dazu im Überblick.
(Auszug)
- grundsätzlich FFP-2-Maskenpflicht in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, wie z. B. Arztpraxen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, der ambulanten Pflege
- FFP-2-Maskenpflicht gilt außerdem im öffentlichen Personennahverkehr für Fahrgäste. Das Kontroll-, Service-, und Bedienpersonal von Verkehrsmitteln des ÖPNV muss einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Auch bei Schülerinnen und Schülern ist im ÖPNV eine medizinische Maske ausreichend.
siehe auch: Corona-Schutz-Verordnung
„Wo können Corona-Test beschafft werden?“ Mehr unter: IHK ecoFinder
Wo kann man sich testen lassen? Mehr unter Teststationen
Bundesregierung beschließt Schutzschild für vom Krieg betroffene deutsche Unternehmen
Bundesregierung beschließt Schutzschild für vom Krieg betroffene deutsche Unternehmen
Infolge des russischen Angriffskriegs ist die aktuelle wirtschaftliche Situation vieler Unternehmen von großer Unsicherheit geprägt. Die von der Staatengemeinschaft ergriffenen Sanktionen treffen die russische Wirtschaft hart, aber wirken sich auch auf die Situation der Unternehmen in Deutschland aus.
Vizekanzler und Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck und Bundesfinanzminister Christian Lindner haben daher am 8. April ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgestellt, mit dem Unternehmen unterstützt werden sollen, die von den Sanktionen oder dem Kriegsgeschehen betroffenen sind.
Mehr unter:
Bund bietet Überbrückungshilfe: Anträge jetzt stellen
Bund bietet Überbrückungshilfe: Anträge jetzt stellen
Die neue Überbrückungshilfe IV für die Fördermonate Januar-März 2022 kann ab 07.01.2022 über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de beantragt werden.
Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge endet am 15. Juni 2022 (verlängert, vorher 30. April 2022).
Zudem wurde die Antragsfrist der Überbrückungshilfe III Plus inkl. Neustarthilfe Plus (Förderzeitraum Juli bis Dezember 2021) bis zum 31.03.2022 verlängert.
Mehr unter: BMWi/ Überbrückungshilfe
Fragen und Antworten zu Corona für Unternehmen & Arbeitnehmer
Plattform für Unternehmen
Die IHK Chemnitz bietet den regionalen Unternehmen ab sofort mit der neuen Online-Plattform „Unternehmer helfen Unternehmern“ eine weitere Möglichkeit zur Unterstützung und Solidarität untereinander.
Das Angebot richtet sich von Unternehmen an Unternehmen und soll helfen, die schwierigen Zeiten gemeinsam zu überstehen. Es geht um gegenseitige Hilfe in der Krise. Diese reicht von der reinen Arbeitskraft über unterstützende Dienstleistungen bis hin zu Waren oder Rohstoffen. Es kann alles angeboten werden, dass anderen Unternehmen helfen kann. Ausschließlich der solidarische Gedanke steht zunächst im Vordergrund.
Mehr unter: "Unternehmer helfen Unternehmern"
Lokalhelden - Landkreis Mittelsachsen
Unterwww.wirtschaft-in-mittelsachsen.de können mittelsächsische Gastronomen, Einzelhändler, regionale Produzenten und Dienstleister ihre Angebote wie Abhol- und Lieferservice, Onlineshops, Wertgutscheine usw. publik machen. Die Anmeldung ist für Unternehmen kostenfrei.
Lokalhelden - Sachsen
Viele Gastgeber in Sachsen haben auf einen Abhol- der Lieferservice umgestellt. Die Plattform www.lokalhelden-sachsen.de wurde dafür offiziell geschaltet.
Kurzarbeitergeld
Kurzarbeitergeld möglich
Wenn Unternehmen aufgrund der weltweiten Krankheitsfälle durch das Corona-Virus Kurzarbeit anordnen und es dadurch zu Entgeltausfällen kommt, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten.
- Diese Leistung muss vom Arbeitgeber zunächst angezeigt und beantragt werden.
- Antragstellung bei der Bundesagentur für Arbeit Finanzielle Hilfe/Unterstützung
Entschädigung bei Quarantäne
Entschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz - IfSG
Wer auf Grund des Infektionsschutzgesetzes einem Tätigkeitsverbot unterliegt und einen Verdienstausfall erleidet, enthält grundsätzlich eine Entschädigung. Vorrausetzung ist, dass Beschäftigte eines Unternehmens oder Selbstständige durch ein Gesundheitsamt einem Tätigkeitsverbot/einer Quarantäne unterliegen!
Anträge können Arbeitnehmer & Selbständige bei der Landesdirektion Sachsen stellen: Landesdirektion Sachsen/ Entschädigung
Mehr unter: FAQ
Infos für die Kultur- und Kreativwirtschaft
Was die Kultur- und Kreativwirtschaft in Zeiten von Corona wissen sollte, hat das Netzwerk Kreatives Sachsen zusammengestellt.
Kontakt
Wirtschaftsförderung
Bettina Keller
Obermarkt 24
09599 Freiberg
Tel.: +49 (0) 3731 273 159
Fax: +49 (0) 3731 273 73 159
E-Mail: Bettina_Keller@freiberg.de