AGB

I. Online-Shop

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Verkauf von Produkten über den Onlineshop der Tourist-Information der Silberstadt® Freiberg



§ 1 Allgemeines/Geltungsbereich

(1) Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der

Stadtverwaltung Freiberg
Amt Kultur-Stadt-Marketing
Schloßplatz 6
09599 Freiberg
Tel.: +49 3731 / 273 660
Email: tourist-info@freiberg.de

vertreten durch den Oberbürgermeister Sven Krüger

(nachfolgend "Anbieter")

und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers (Kunden) werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(2) Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegen seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständig beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Der Kunde kann aus dem Sortiment des Anbieters auswählen und diese über den Button "in den Warenkorb" in einem sogenannten Warenkorb sammeln. Über den Button "kaufen" gibt er ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen und über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor der verbindlichen Abgabe der Bestellung noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button "AGB akzeptieren" diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich die Waren erwerben zu wollen.

(2) Der Anbieter schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von dem Anbieter nochmals aufgeführt werden, die der Kunde über die Funktion "Drucken" ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Anbieter eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar.

(3) Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe einer Annahmeerklärung (Auftragsbestätigung) durch den Anbieter zustande. Diese kann elektronisch oder in schriftlicher Form erfolgen. Diese Nachricht erhält der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 2 Werktage nachdem die Bestellung bei dem Verkäufer eingegangen ist. Mit dieser Auftragsbestätigung oder einer separaten E-Mail, spätestens jedoch bei Lieferung der Ware, wird der Vertragstext, bestehend aus Bestellung, Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Auftragsbestätigung sowie der Rechnung, dem Kunden von uns auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder als Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung).Der Vertragstext wird durch den Anbieter gespeichert.

(4) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

(5) Die in der Warenpräsentation enthaltenen Bilder der Produkte sind lediglich Beispielbilder, die sich in Farbton und Beschriftung von der Originalware unterscheiden können. Sie stellen den jeweiligen Artikel nicht in jedem Fall naturgetreu dar, sondern dienen nur zur Veranschaulichung. Maßgeblich sind insoweit die Produktbeschreibungen.

§ 3 Preise/Versand

(1) Für die Verträge gelten die am Tage der Bestellung/Auftragserteilung gültigen und vereinbarten Preise. Diese enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.

(2) Versandkosten und Verpackungskosten werden gesondert berechnet und ausgewiesen. Sie werden bereits während des Bestellvorgangs ausgewiesen. Sie sind vom Kunden zu tragen, soweit der Kunde nicht von seinem Widerrufswert Gebrauch macht.

(3) Der Versand der Ware erfolgt per Postversand. Das Versandrisiko trägt der Anbieter, wenn der Kunde Verbraucher ist.

(4) Bei der Ausübung des Widerrufsrechts hat der Kunde die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen.

§ 4 Lieferzeiten / Lieferfristen /Warenverfügbarkeit

(1) Die im Onlineshop angegebenen Lieferzeiten der bestellten Ware berechnen sich vom Zeitpunkt unserer Auftragsbestätigung sowie dem vollständigen Zahlungseingang (außer beim Rechnungskauf). Sofern im Onlineshop keine oder keine abweichende Lieferzeit angegeben ist, beträgt sie 7 Werktage.

(2) Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine Exemplare des von ihm ausgewählten Produkts verfügbar, so teilt der Anbieter dem Kunden dies in der Auftragsbestätigung unverzüglich mit. Ist das vom Kunden in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt der Anbieter dem Kunden dies ebenfalls unverzüglich mit. Bei einer Lieferungsverzögerung von mehr als vier Wochen hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen ist in diesem Falle auch der Anbieter berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen.

(3) Hierbei sind eventuell bereits geleistete Zahlungen des Kunden unverzüglich zu erstatten.

§ 5 Zahlung des Kaufpreises

(1) Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Vorkasse (Überweisung), falls nicht schriftlich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind.

(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat der Kunde innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungslegung durch Banküberweisung an den Anbieter vorzunehmen.

(3) Im Falle eines Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 7 Gewährleistung und Haftung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist auf vom Anbieter gelieferte Sachen 12 Monate.

(2) Eine zusätzliche Garantie besteht bei den vom Anbieter gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel angegeben wurde.

(3) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(4) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(5) Die Einschränkungen der Abs. 3 und 4 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(4) Die sich aus Abs. 3 und 4 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Anbieter den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit der Anbieter und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Erfüllung der Kaufpreisforderung durch den Kunden verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum des Anbieters.

§ 9 Widerrufsbelehrung

(1) Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das der Anbieter nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht sind in Abs. 2 geregelt. In Abs. 3 findet sich ein Muster-Widerrufsformular.


Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Wenn Sie mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und die Waren getrennt geliefert werden, beginnt die Widerrufsfrist, sobald Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Ware erhalten haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der

Stadtverwaltung Freiberg
Amt Kultur-Stadt-Marketing
Schloßplatz 6
09599 Freiberg
Tel.: +49 3731 / 273 660
Email: tourist-info@freiberg.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, welches jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechtes vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigere Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten an uns (Stadtverwaltung Freiberg, Amt Kultur-Stadt-Marketing, Schlossplatz 6, D-09599 Freiberg) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen mit ihnen zurückzuführen ist.

(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computer Software in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde. Das Widerrufsrecht besteht ferner nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Das heißt, soweit Anbieter Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, besteht kein Widerrufsrecht.

(3) Über das Muster-Widerrufsformular informiert der Anbieter nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück: )

- An: die Stadtverwaltung Freiberg, Amt Kultur-Stadt-Marketing, Schlossplatz 6, D-09599 Freiberg, Tel.: +49 3731 / 273 660, Fax: +49 3731 / 273656, Email: tourist-info@freiberg.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)

- Bestellt am: /erhalten am:

- Name des/der Verbraucher(s):

- Anschrift des/der Verbraucher(s):

- Unterschrift des/der Verbraucher(s)(nur bei Mitteilung auf Papier):

- Datum:

(*) Unzutreffendes streichen.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Sofern der Kunde Unternehmer ist, ist der Geschäftssitz des Verkäufers Gerichtsstand; der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz des Verkäufers zugleich Erfüllungsort. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtstandbestimmungen.

(2) Für alle Verträge gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.

(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

Stand: August 2020

II. Stadtführungen für Individualgäste

II. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Stadtführungen für Individualgäste in der Silberstadt® Freiberg

Lieber Gast,

wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in unserer Silberstadt®. Dazu können auch klare Regeln beitragen. Bitte lesen Sie die Bedingungen sorgfältig durch, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Reisebedingungen an.


1. Vertragsabschluss

1.1. Buchungen können telefonisch, online, per Mail oder Post getätigt werden.

1.2. Mit Kenntnisgabe der Buchungsbestätigung kommt ein Vertrag zwischen dem Gast und der Tourist-Information der Silberstadt® Freiberg zustande.

1.3. Die Buchungsbestätigung enthält den Termin (Datum & Uhrzeit) der Stadtführung, den Treffpunkt sowie den Führungspreis.

1.4. Der Kunde handelt bei der Buchung in eigenem Namen auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern. Der Kunde hat seine Daten sowie auf Verlangen die Daten der mitreisenden Personen vollständig und richtig anzugeben. Die Tourist-Information der Silberstadt® Freiberg hat das Recht, im Falle von unvollständigen, zweifelhaften oder falschen Daten die Buchung zu stornieren.

2. Bezahlung

2.1. Die Bezahlung des Führungspreises erfolgt per Rechnungslegung an die angegebene Adresse.

2.2. Bei einer Rechnungslegung wird dem Auftraggeber vor der Führung bzw. nach Bestellung eine entsprechende Rechnung inkl. der Tickets per Post übersendet. Der Rechnungsbetrag wird unter Angabe der Rechnungsnummer auf das in der Rechnung angegebene Konto überwiesen.

2.3. Wenn zwischen der Bestellung und dem Führungsdatum weniger als 7 Tage liegen erfolgt die Bezahlung vor Ort (in bar oder EC/Kreditkarte) in der Tourist-Information. Die Bezahlung hat bis 30 Minuten vor Führungsbeginn während der Öffnungszeiten der Tourist-Information zu erfolgen. Nach Ablauf der Frist gehen die reservierten Plätze zurück in den Verkauf. Die Buchungsbestätigung dient als Voucher und ist mitzubringen.

3. Stornierung / Umbuchung

3.1. Eine Rücknahme von bereits gekauften Tickets ist nicht möglich, jedoch kann auf einen anderen Termin kostenfrei umgebucht werden. Dies ist abhängig von der Verfügbarkeit. Sollte eine Umbuchung nicht möglich sein, erhalten Sie einen Gutschein im Wert des Führungspreises. Dieser ist ab Ausstellungsdatum 3 Jahre gültig.

3.2. Die Tourist-Information der Silberstadt® Freiberg hat das Recht eine gebuchte Führung zu stornieren, falls die vorgegebene Mindestteilnehmerzahl nicht zustande kommt oder der Gästeführer erkrankt und die Tourist-Information der Silberstadt® Freiberg keinen entsprechenden Ersatz zur Verfügung stellen kann. In diesem Fall wird Ihnen der Führungspreis erstattet.

4. Wartezeit

4.1. Bei einer Verspätung durch den Gast hat dieser keinen Anspruch mehr auf die volle Leistungserbringung. Wenn die Verfügbarkeit des Stadtführers es nicht erlaubt, die geplante Führungsdauer einzuhalten, wird diese entsprechend der Verspätung reduziert. Der Führungspreis wird hiervon nicht berührt.

4.2. Bei einer Verspätung durch den Gästeführer kann der Gast die Führung stornieren und hat Rückanspruch auf den gezahlten Führungspreis.

5. Hinweise zur Durchführung der Führungen

5.1. Die Teilnahme an der Führung erfolgt auf eigene Gefahr.

5.2. Bei minderjährigen Teilnehmern muss der Besteller gewährleisten, dass eine entsprechende Aufsichtsperson an der Führung teilnimmt. Sollten bei Kinder- und Jugendgruppen nicht mindestens eine entsprechende Aufsichtsperson während der Führung anwesend sein, kann der Stadtführer die Durchführung der Stadtführung verweigern.

5.3. Der Gästeführer ist berechtigt die Führung abzubrechen, wenn die Durchführung unzumutbar wird (z. B. durch alkoholisierte Gäste). Dies berechtigt nicht zur Minderung des Führungsentgeltes.

6. Datenschutz

Es gilt die Datenschutzerklärung der Stadtverwaltung Freiberg. Diese ist einsehbar unter www.freiberg.de/datenschutz

7. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ungültig sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und alleiniger Gerichtsstand ist Freiberg.


Stand: August 2020

Stadtverwaltung Freiberg
Amt Kultur-Stadt-Marketing
Tourist-Information der Silberstadt® Freiberg
Schloßplatz 6
09599 Freiberg
Tel.: +49 (0) 3731 273 664
E-Mail: tourist-info@freiberg.de

III. Stadtführungen für Gruppen

III. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Stadtführungen für Reisegruppen der Silberstadt® Freiberg

Lieber Gast,

wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in unserer Silberstadt®. Dazu können auch klare Regeln beitragen. Bitte lesen Sie die Bedingungen sorgfältig durch, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Reisebedingungen an.

1. Vertragsabschluss

1.1. Vertragsgegenstand sind Stadtführungen für Gruppen, welche sich aus einer vorher definierten Mehrzahl von Personen zusammensetzen. Vertragspartner werden nicht die einzelnen Personen der Gruppe, sondern die Gruppe als solche. Vertreten wird die Gruppe im Rahmen der Stadtführungen für Gruppen durch den Reiseleiter der Gruppe bzw. eine vorher von der Gruppe auserwählte Person. Diese die Gruppe vertretende Person wird in diesen Bedingungen als „Gast“ bezeichnet und ist der Ansprechpartner für den Stadtführer und die Tourist-Information der Silberstadt® Freiberg bei allen Fragen, die mit der Erbringung der Leistung der Stadtführung zusammenhängen

1.2. Buchungen können telefonisch, online, per Mail oder Post getätigt werden.

1.3. Mit Kenntnisgabe der Buchungsbestätigung kommt ein Vertrag zwischen dem Gast und der Tourist-Information der Silberstadt® Freiberg zustande.

1.4. Die Buchungsbestätigung enthält den Termin (Datum & Uhrzeit) der Stadtführung, den Treffpunkt, den Führungspreis sowie die Bezahlung.  

1.5. Der Gast handelt bei der Buchung in eigenem Namen auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern. Der Gast hat seine Daten sowie auf Verlangen die Daten der mitreisenden Personen vollständig und richtig anzugeben. Die Tourist-Information der Silberstadt® Freiberg hat das Recht, im Falle von unvollständigen, zweifelhaften oder falschen Daten die Buchung zu stornieren.

1.6. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung erkennt der Gast die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

2. Leistungsbeschreibung

2.1. Der Umfang und die Preise der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Homepage www.freiberg.de/tourismus bzw. in der aktuellen Gruppenmappe (Sales Guide). Bei den Angaben zur Dauer handelt es sich um circa-Angaben.

2.2. Bei der Laternenwanderung werden den Gästen für die Dauer der Führung Laternen ausgeliehen. Bei Verlust / Diebstahl behalten wir uns vor, dem Gast pro Laterne
20,00 € Widerbeschaffungskosten in Rechnung zu stellen.

3. Gruppengröße

3.1. Die minimale sowie maximale Gruppengröße der einzelnen Führungen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Homepage www.freiberg.de/tourismus bzw. in der aktuellen Gruppenmappe (Sales Guide). 

3.2. Bei einer Gruppenstärke von mehr als der genannten Teilnehmerzahl, wird ein weiterer Gästeführer hinzugebucht (Ausnahme: Silberklang & Berggeschrey, Freiberger Bierführung & Familienführung).

3.3. In begründeten Fällen kann in Absprache mit der Tourist-Information der Silberstadt® Freiberg von der max. Gruppengröße nach oben abgewichen werden. In diesem Fall behält sich die Tourist-Information der Silberstadt® Freiberg vor den Preis der Leistung – der Personenzahl entsprechend – nach billigem Ermessen (vgl. § 315 BGB) neu festzusetzen.

3.4. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmeranzahl lt. Sales Guide kann die gewünschte Führung nicht gebucht werden. Bei Führungen, die lt. Sales Guide keine Mindestteilnehmeranzahl festlegen, sind die Mindestpreise auch in den Fällen zu entrichten, in welchen die dort zugrunde gelegte Personenanzahl unterschritten wird.

3.5. In Ausnahmefällen kann die Teilnehmerzahl abweichen. Die Abweichung wird mit der Tourist-Information der Silberstadt® Freiberg vereinbart.

4. Bezahlung

4.1. Die Bezahlung des Führungspreises erfolgt in bar beim Gästeführer gegen Quittung, oder direkt in der Tourist-Information (Zahlung per EC- oder Kreditkarte möglich) oder per Rechnungslegung an die angegebene Adresse. Die Bezahlart entnehmen Sie der Buchungsbestätigung.

4.2. Bei einer Rechnungslegung wird dem Gast nach der Führung die Rechnung per Post oder Email an die angegebene Adresse übersendet. Der Rechnungsbetrag ist unter Angabe der Rechnungs- / PK-nummer auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.

4.3. Bei nachträglicher Änderung der Rechnung, aufgrund falscher Übermittlung der Rechnungsadresse, behalten wir uns vor, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € zusätzlich in Rechnung zu stellen.

4.4. Sollte die Führung öffentlich ausgeschrieben werden, kann anstelle des Gruppenpreises auch der Preis der öffentlichen Führung pro Person in Rechnung gestellt werden, je nachdem ob der Gast dadurch eine Vergünstigung erhält.

5. Stornierung / Umbuchung

5.1. Gebuchte Stadtführungen können bis 14 Tage vor dem vereinbarten Führungstermin kostenfrei storniert werden.

5.2. Danach werden folgende Stornierungsgebühren fällig:
ab 13. bis zu 3 Tage vor Leistungserbringung      80 % der vereinbarten Leistung
ab 2. bis 1 Tag vor Leistungserbringung              90 % der vereinbarten Leistung
am Leistungstag                                                100 % der vereinbarten Leistung

5.3. Bei Nichterscheinen des Gastes ohne vorherige Stornierung und deren Rückbestätigung durch die Tourist-Information der Silberstadt® Freiberg wird eine Gebühr in Höhe von 100 % des vereinbarten Preises erhoben.

5.4. In den Fällen nach Ziffer 5.2 und 5.3 steht es dem Gast frei nachzuweisen, dass der Stadt ein geringerer Schaden entstanden ist.

5.5. Bei nicht fristgerechter Mitteilung einer Unterschreitung der bei der Bestellung angegebenen Personenzahl, erfolgt die Leistungserbringung und Rechnungslegung laut Bestätigung. Eine Änderung der Personenzahl muss bis spätestens 3 Tage vor Termin schriftlich oder per Email bei uns gemeldet werden.

5.6. Für die Umbuchung verbindlich bestätigter Stadtführungen/Reiseleitungen fallen bis drei Werktage vor dem ursprünglichen Termin keine Gebühren an. Danach gelten die Stornobedingungen lt. 5.2.

5.7. Die Tourist-Information der Silberstadt® Freiberg hat das Recht eine gebuchte Führung zu stornieren falls der Gästeführer erkrankt und die Tourist-Information der Silberstadt® Freiberg keinen entsprechenden Ersatz zur Verfügung stellen kann.

6. Wartezeit und Ausfallgebühren

6.1. Der Gästeführer wartet am vereinbarten Treffpunkt maximal 30 Minuten über die vereinbarte Zeit hinaus, ohne dass die Verspätung der Tourist-Information der Silberstadt® Freiberg oder dem Gästeführer direkt gemeldet wurde. Nach Ablauf dieser Wartezeit und Nichterscheinen des Gastes gilt die Stadtführung als unangekündigt storniert, d. h. der Gesamtpreis wird fällig.

6.2. Bei einer gemeldeten Verspätung um mehr als 30 Minuten bis max. 60 Minuten, wird ein Wartegeld in Höhe von 15,00 € pro Gruppe fällig. Danach gelten die Stornobedingungen lt. 5.2.

6.3. Bei einer Verspätung durch den Gast hat dieser keinen Anspruch mehr auf die volle Leistungserbringung. Wenn die Verfügbarkeit des Gästeführers es nicht erlaubt, die geplante Führungsdauer einzuhalten, wird diese entsprechend der Verspätung reduziert. Der Vergütungsanspruch der Tourist-Information der Silberstadt® Freiberg wird hiervon nicht berührt.

6.4. Führungen können auf Kundenwunsch unterbrochen werden (z. B. Mittagessen, etc.). In diesem Fall wird pro Gästeführer ein Wartegeld in Höhe von 30,00 € fällig.

6.5. Bei einer Verspätung durch den Gästeführer kann der Gast die Führung stornieren und hat Rückanspruch auf den gezahlten Führungspreis.

7. Hinweise zur Durchführung der Führungen

7.1. Die Teilnahme an der Führung erfolgt auf eigene Gefahr.

7.2. Bei minderjährigen Teilnehmern muss der Gast gewährleisten, dass eine entsprechende Aufsichtsperson an der Führung teilnimmt. Sollten bei Kinder- und Jugendgruppen nicht mindestens eine entsprechende Aufsichtsperson während der Führung anwesend sein, kann der Gästeführer die Durchführung der Stadtführung verweigern.

7.3. Der Gästeführer ist berechtigt die Führung abzubrechen, wenn die Durchführung unzumutbar wird (z. B. durch alkoholisierte Gäste). Dies berechtigt nicht zur Minderung des Führungsentgeltes.

7.4. Der Gast hat keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn es z. B. aufgrund höherer Gewalt zu kurzfristigen Änderungen von Programmbestandteilen kommt. Dies gilt insbesondere für die Kirchenöffnungen, da die Tourist-Information der Silberstadt® Freiberg keinen Einfluss auf deren Öffnungszeiten hat.

8. Haftung

Die Tourist-Information der Silberstadt® Freiberg bzw. die Stadt Freiberg haften nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Tourist-Information der Silberstadt® Freiberg, der Stadt Freiberg, ihrer Mitarbeiter oder ihrer Beauftragten, einschließlich des Gästeführers entstanden sind. Eine weitergehende Haftung, soweit sie nicht zwingend in gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen ist, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt insbesondere nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

9. Datenschutz

Es gilt die Datenschutzerklärung der Stadtverwaltung Freiberg. Diese ist einsehbar auf www.freiberg.de.

10. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ungültig sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und alleiniger Gerichtsstand ist Freiberg.

Stand: April 2021

Stadtverwaltung Freiberg | Amt Kultur-Stadt-Marketing

Tourist-Information der Silberstadt® Freiberg

Schloßplatz 6 | 09599 Freiberg

Tel.: +49 (0) 3731 273 664

E-Mail: tourist-info@freiberg.de

IV. Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen

IV. Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Reisevemittlung durch die Stadtverwaltung Freiberg / Amt für Kultur-Stadt-Marketing: Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen

Sehr geehrter Gast,
wir freuen uns über Ihr Interesse an der Buchung einer Unterkunft bei einem Gastgeber in Sachsen. Im Falle des Zustandekommens eines Gastaufnahmevertrages werden der Gastgeber, die Stadtverwaltung Freiberg (Amt für Kultur- Stadt- Marketing) – nachstehend „Stadt Freiberg “ abgekürzt - ihre ganze Kraft und Erfahrung einsetzen, um Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Hierzu tragen auch klare rechtliche Vereinbarungen über Ihre Rechte und Pflichten als Gast und die Rechte und Pflichten Ihres Gastgebers bei, die mit Ihnen in Form der nachfolgenden Gastaufnahmebedingungen getroffen werden sollen. Diese Gastaufnahmebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen Ihnen und Ihrem Gastgeber zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrages. Bitte lesen Sie diese Gastaufnahmebedingungen daher vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.


1. Stellung der Stadt Freiberg (Buchungsservice Freiberg) ; Geltungsbereich dieser Vertragsbedingungen
1.1. Die Stadt Freiberg ist Betreiber der jeweiligen Internetauftritte bzw. Herausgeber entsprechender Gastgeberverzeichnisse. Soweit die Stadt Freiberg Unterkünfte lediglich vermittelt, hat sie zusätzlich die Stellung eines Reisevermittlers. Die Stadt Freiberg ist jedoch in keinem Fall Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrages. Sie haftet daher nicht für die Angaben des Gastgebers zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst sowie für Leistungsmängel.
1.2. Eine etwaige Haftung der Stadt Freiberg aus dem Vermittlungsvertrag und aus gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach zwingenden Vorschriften über Teledienste und den elektronischen Geschäftsverkehr bleibt hiervon unberührt.
1.3. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart, für Gastaufnahmeverträge, bei denen Buchungsgrundlagen die von der Stadt Freiberg herausgegebenen Gastgeberverzeichnisse, Kataloge oder Unterkunftsangebote in Internetauftritten sind.
1.4. Den Gastgebern bleibt es vorbehalten, mit dem Gast andere als die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen zu vereinbaren oder ergänzende oder abweichende Vereinbarungen zu den vorliegenden Gastaufnahmebedingungen zu treffen.


2. Vertragsschluss
2.1. Für alle Buchungsarten gilt:
a) Grundlage des Angebots des Gastgebers und der Buchung des Gastes sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Klassifizierungserläuterungen) soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen.
b) Entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen wird der Gast darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Gastaufnahmeverträgen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 6 dieser Gastaufnahmebedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Gastaufnahmevertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung von Ihnen als Verbraucher geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
2.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Gastgebers (Buchungsbestätigung) beim Gast zustande. Sie bedarf keiner Form, so dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und den Gastgeber rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird die Stadt Freiberg dem Gast bei mündlich oder telefonisch erfolgten Buchungsbestätigungen zusätzlich eine Ausfertigung der Buchungsbestätigung in Textform übermitteln. Mündliche oder telefonische Buchungen durch den Gast führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung durch den Gastgeber jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn dem Gast die entsprechende zusätzliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung in Textform nicht zugeht.
c) Unterbreitet der Gastgeber dem Gast auf dessen Wunsch hin ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot des Gastgebers an den Gast, soweit es sich hierbei nicht um eine unverbindliche Auskunft über verfügbare Unterkünfte und Preise handelt. In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung durch den Gastgeber bedarf, zu Stande, wenn der Gast dieses Angebot innerhalb einer im Angebot gegebenenfalls genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt. Bei Buchungen, die im Internet erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:
d) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Dem Gast wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
e) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Gastes auf das Zustandekommen eines Gastaufnahmevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Der Gastgeber ist vielmehr frei in seiner Entscheidung, das Vertragsangebot des Gastes anzunehmen oder nicht.
f) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast zu Stande.
2.3. Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Gastes durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Gastaufnahmevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Buchungsbestätigung beim Gast zu Stande. In diesem Fall wird dem Gast die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Gast diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck nutzt. Im Regelfall erhält der Gast zusätzlich eine Ausfertigung der Buchungsbestätigung per E-Mail, E-Mail-Anhang, Post oder Fax übermittelt. Der Zugang einer solchen zusätzlich übermittelten Buchungsbestätigung ist jedoch nicht Voraussetzung für die Rechtsverbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages.


3. Preise und Leistungen
3.1. Die in der Buchungsgrundlage (Gastgeberverzeichnis, Angebot des Gastgebers, Internet) angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anderes angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurbeitrag/Kurtaxe sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen, die erst vor Ort gebucht oder in Anspruch genommen werden.
3.2. Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung, den Angaben zur Unterkunft und den Leistungen des Gastgebers in der Buchungsgrundlage sowie aus etwa ergänzend mit Ihnen ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen.


4. Zahlung
4.1. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der zwischen dem Gast und dem Gastgeber getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Vereinbarung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an den Gastgeber zu bezahlen.
4.2. Der Gastgeber kann nach Vertragsabschluss eine Anzahlung von bis zu 20% des Gesamtpreises der Unterkunftsleistungen und gebuchter Zusatzleistungen verlangen, soweit im Einzelfall zur Höhe der Anzahlung nichts anderes vereinbart ist.
4.3. Der Gastgeber kann bei Aufenthalten von mehr als 1 Woche nach deren Ablauf die Vergütung für zurückliegende Aufenthaltstage sowie für Zusatzleistungen (z.B. im Unterkunftspreis nicht enthaltene Verpflegungsleistungen, Entnahmen aus der Minibar) abrechnen und zahlungs-fällig stellen.
4.4. Zahlungen in Fremdwährungen sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder vom Gastgeber allgemein durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthalts-ende sind nicht durch Überweisung möglich.
4.5. Erfolgt durch den Gast eine vereinbarte Anzahlung trotz einer Mahnung des Gastgebers mit angemessener Fristsetzung nicht oder nicht vollständig innerhalb der angegebenen Frist, so ist der Gastgeber, soweit er selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und soweit kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, berechtigt, vom Vertrag mit dem Gast zurückzutreten und von ihm Rücktrittskosten gemäß Ziff. 6 dieser Bedingungen zu fordern.


5. An- und Abreise
5.1. Die Anreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 18:00 Uhr zu erfolgen.
5.2. Für spätere Anreisen gilt:
a) Der Gast ist verpflichtet dem Gastgeber spätestens bis 18:00 Uhr oder zum vereinbarten Anreisezeitpunkt Mitteilung zu machen, falls er verspätet anreist oder die gebuchte Unterkunft bei mehrtägigen Aufenthalten erst an einem Folgetag beziehen will.
b) Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Gastgeber berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu belegen. Für die Zeit der Nichtbelegung gelten die Bestimmungen über den Rücktritt bzw. die Nichtanreise des Gastes in diesen Gastaufnahmebedingungen entsprechend.
c) Für Belegungszeiten, in denen der Gast aufgrund verspäteter Anreise die Unterkunft nicht in Anspruch nimmt, gelten die Bestimmungen über den Rücktritt bzw. die Nichtanreise des Gastes in diesen Gastaufnahmebedingungen entsprechend. Der Gast hat für solche Belegungszeiten keine Zahlungen an den Gastgeber zu leisten, wenn der Gastgeber vertraglich oder gesetzlich für die Gründe der späteren Ankunft bzw. der Nichtbelegung einzustehen hat.
5.3. Die Freimachung der Unterkunft des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 10:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der Gastgeber eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Gastgeber vorbehalten. Ein Anspruch der Nutzungen der Einrichtungen des Unterkunftsbetriebs des Gastgebers nach 10:00 Uhr des Abreisetages besteht nur im Falle eines diesbezüglichen allgemeinen Hinweis des Gastgebers oder einer mit dieser im Einzelfall getroffenen Vereinbarung.


6. Rücktritt und Nichtanreise
6.1. Im Falle eines Rücktritts oder der Nichtanreise des Gastes bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen. Dies gilt nicht, soweit dem Gast vom Gast-geber im Einzelfall ein kostenloses Rücktrittsrecht eingeräumt wurde und dem Gastgeber die Erklärung des Gastes über die Ausübung dieses kostenlosen Rücktrittsrechts, die keiner bestimmten Form bedarf, fristgerecht zugeht.
6.2. Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z.B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
6.3. Soweit dem Gastgeber für den vom Gast gebuchten Zeitraum eine anderweitige Belegung möglich ist, wird er sich auf seinen Anspruch nach Ziff. 6.1 die Einnahmen aus einer solchen anderweitigen Belegung, soweit eine solche nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.
6.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, ist der Gast verpflichtet, unter Berücksichtigung gegebenenfalls nach Ziff. 6.3 anzurechnender Beträge an den Gastgeber die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung von Kurbeiträgen:

  • Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung : 90%
  • Bei Übernachtung/Frühstück: 80%
  • Bei Halbpension: 70%
  • Bei Vollpension: 60%

6.5. Es bleibt dem Gast ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
6.6. Dem Gast wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung dringend empfohlen.
6.7. Die Rücktrittserklärung ist bei allen Buchungen an die jeweilige Buchungsstelle des Buchungsservice Sachsen zu richten und sollte im Interesse des Gastes in Textform erfolgen.

7. Pflichten des Gastes; Kündigung durch den Gast; Mitnahme von Tieren
7.1. Der Gast ist verpflichtet, eine Hausordnung oder Hofordnung, die ihm bekannt gegeben wurde oder für die aufgrund entsprechender Hinweise eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, zu beachten.
7.2. Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber auftretende Mängel und Störungen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt diese Mängelanzeige des Gastes schuldhaft, können Ansprüche des Gastes an den Gastgeber ganz oder teilweise entfallen.
7.3. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Der Gast hat dem Gastgeber zuvor im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder dem Gast aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.
7.4. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn der Gastgeber in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht. Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hier-gegen können den Gastgeber zu außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrag berechtigen.

8. Haftungsbeschränkung
8.1. Die Haftung des Gastgebers aus dem Gastaufnahmevertrag nach § 536a BGB für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers oder eines der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Gastgebers beruht.
8.2. Die eventuelle Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
8.3. Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Eintrittskarten, Karten für Beförderungsleistungen, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die vom Gastgeber bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

9. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand
9.1. Der Gastgeber weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass bei Drucklegung dieser Gastaufnahmebedingungen wesentliche Bestimmungen dieses Gesetzes noch nicht in Kraft getreten waren. Der Gastgeber nimmt derzeit nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teil. Sofern die Teilnahme an einer Einrichtung zur Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Gastaufnahmebedingungen für den Gastgeber verpflichtend würde, wird der Gast hierüber in geeigneter Form informiert. Für alle Gastaufnahmeverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, wird auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ec.europa.eu/consumers/odr/ hingewiesen.
9.2. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gastgeber und dem Gast findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
9.3. Der Gast kann den Gastgeber nur an dessen Sitz verklagen.
9.4. Für Klagen des Gastgebers gegen den Gast ist dessen Wohnsitz maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers vereinbart.
9.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.

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Stadtverwaltung Freiberg
Amt für Kultur-Stadt-Marketing
Schloßplatz 6
09599 Freiberg
Tel: 03731 273664
Fax 03731 273256
Email: tourist-info@freiberg.de

V. Arrangements / Pauschalreisen

V. a     Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach §651 des Bürgerlichen Gesetzbuches

 

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.

Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Die Stadt Freiberg, Amt für Kultur-Stadt-Marketing trägt die volle Verantwortung über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Falle seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302:

  • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
  • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzten können.
  • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
  • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschreise. Wenn die Preiserhöhung 8% des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
  • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
  • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
  • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
  • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
  • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn sich dieser in Schwierigkeiten befindet.
  • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die Stadt Freiberg  hat eine Insolvenzversicherung mit tourVERS Touristik-Versicherungs-Service GmbH, Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg, Telefon: 040 2442880. Die Reisenden können diese Einrichtung kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz der Stadt Freiberg verweigert werden.

V. b      Reisebedingungen für Pauschalangebote der Stadtverwaltung  Freiberg / Amt für Kultur- Stadt- Marketing

Die nachfolgenden Reisebedingungen für Pauschalreisen gelten für alle ab 01.07.2018 gebuchte Reisen.

Sehr geehrter Reisegast,

wir bitten Sie um aufmerksame Lektüre der nachfolgenden Reisebedingungen. Diese Reisebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden bzw. Reisenden – nachstehend „Reisender“ genannt - mit der Stadtverwaltung Freiberg  nachstehend Stadt Freiberg  abgekürzt, bei Vertragsschluss ab dem 01.07.2018 zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Diese Reisebedingungen gelten ausschließlich für die Pauschalangebote der Stadt Freiberg  im Hinblick auf Individualbuchungen. Sie gelten nicht für Gruppenbuchungen von Pauschalangeboten .Auch gelten sie nicht für die Vermittlung fremder Leistungen (wie z. B. Gästeführungen und Eintrittskarten) und nicht für Verträge über Unterkunftsleistungen, bzw. deren Vermittlung.


1. Abschluss des Reisevertrages, Verpflichtungen des Reisenden
1.1. Für alle Buchungswege gilt:
a) Grundlage des Angebots der Stadt Freiberg  und der Buchung des Reisenden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von der Stadt Freiberg  für die jeweilige Reise soweit diese dem Reisenden bei der Buchung vorliegen.
b) Die vom Veranstalter gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.

1.2. Für die Buchung (Reiseanmeldung), die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung bietet der Reisende der Stadt Freiberg  den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch die Stad Freiberg  zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird die Stadt Freiberg  dem Reisenden eine der den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechenden Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (welcher es dem Reisenden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraums zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per Email), übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.

1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem Reisenden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von der Stadt Freiberg erläutert.
b) Dem Reisenden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.
d) Soweit der Vertragstext von der Stadt Freiberg  im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Reisende darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen“ bietet der Reisende der Stadt Freiberg  den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.
f) Dem Reisenden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Reisenden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Die Stad Freiberg  ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Reisenden anzunehmen oder nicht.
h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von der Stadt Freiberg  beim Reisenden zu Stande.

1.4. Die Stadt Freiberg  weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.


2. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen
2.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von der Stadt Freiberg nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind der Stadt Freiberg vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
2.2 Die Stadt Freiberg  ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
2.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von der Stadt Freiberg gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von der Stadt Freiberg gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
2.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte die Stadt Freiberg  für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten


3. Preiserhöhung; Preissenkung
3.1. Die Stadt Freiberg behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit
a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger
b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder
c) eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.
3.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern die Stadt Freiberg den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe zu unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.
3.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:
a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach 3.1a) kann die Stadt Freiberg  den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
    - Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann die Stadt Freiberg vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
    - Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des
      vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann die Stadt Freiberg vom Kunden verlangen.
    - Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 3.1b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
b) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 3.1c) kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für die Stadt Freiberg  verteuert hat
3.4. Die Stadt Freiberg  ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in 3.1 a) -c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für die Stadt Freiberg führt. Hat der Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von der Stadt Freiberg zu erstatten. Die Stadt Freiberg darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die der Stadt Freiberg tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Die Stadt Freiberg hat dem Kunden /Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
3.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.
3.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von der Stadt Freiberg gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von der Stadt Freiberg gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.


4. Bezahlung
4.1. Die Stadt Freiberg und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Reisenden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises zur Zahlung fällig Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 10 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer als 30 Tage  vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.
4.2.  Abweichend von den Regelungen in Ziffer 4.1 die Übergabe eines Sicherungsscheins als Voraussetzung für die Zahlungsfälligkeit, wenn das Pauschalangebot keine Beförderung zum Ort der Erbringung der Pauschale Reiseleistungen und/oder zurück enthält und abweichend von Ziffer 4.1 vereinbart und in der Reisebestätigung vermerkt ist, dass der gesamte Reisepreis ohne vorherige Anzahlung nach Beendigung der Pauschalreise zum Aufenthaltsende zahlungsfällig ist.
4.3. Leistet der Reisende die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl die Stadt Freiberg zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Reisenden besteht, so ist die Stadt Freiberg berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.
 

5. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung
5.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der Stadt Freiberg unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.
5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
5.3. Die Stadt Freiberg hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:
a)  bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises
b) vom 30. bis zum 21. Tag vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises
c) vom 20. bis zum 11. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises
d) vom 10. bis zum 01. Tag vor Reisebeginn 80%
e) am Anreisetag und bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises
5.4.  Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.
5.5. Dem Reisenden bleibt es in jedem Fall unbenommen, der Stadt Freiberg nachzuweisen, dass die Stadt Freiberg  überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale.
5.6. Die Stadt Freiberg behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit die Stadt Freiberg nachweist, dass die Stadt Freiberg wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist die Stadt Freiberg verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.7. Ist der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.
5.8. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB vom Reiseveranstalter durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn Sie dem Reiseveranstalter 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
5.9.  Werden auf Wunsch des Reisenden nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft, der Verpflegungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchungen) vorgenommen, so kann die TMGS, ohne dass ein Rechtsanspruch des Reisenden auf die Vornahme der Umbuchung besteht und nur, soweit dies überhaupt möglich ist, bis zum 32. Tag vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt von € 10,- erheben. Spätere Umbuchungen sind nur mit Rücktritt vom Reisevertrag und Neubuchung entsprechend den vorstehenden Rücktrittsbedingungen möglich. Dies gilt nicht für Umbuchungswünsche, die nur geringfügige Kosten verursachen oder wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil die Stadt Freiberg keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat.


6. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
6.1. Die Stadt Freiberg kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von der Stadt Freiberg nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
6.2. Kündigt die Stadt Freiberg, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.


7. Obliegenheiten des Reisenden
7.1. Reiseunterlagen: Der Kunde hat die Stadt Freiberg oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Hotelgutschein, Voucher) nicht innerhalb der von Stadt Freiberg mitgeteilten Frist erhält.
7.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen:
a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
b) Soweit die Stadt Freiberg infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m
    BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen
c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter der Stadt Freiberg vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter der Stadt Freiberg vor Ort nicht  vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an die Stadt Freiberg unter der mitgeteilten Kontaktstelle der Stadt Freiberg zur Kenntnis zu bringen; über die  Erreichbarkeit des Vertreters der Stadt Freiberg bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch  seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
d) Der Vertreter der Stadt Freiberg  ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
7.3. Fristsetzung vor Kündigung: Will der Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er der Stadt Freiberg zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von der Stadt Freiberg verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.


8. Besondere Obliegenheiten des Reisenden bei Pauschalen mit ärztlichen Leistungen, Kurbehandlungen, Wellnessangeboten, Leistungen, die erhöhte körperliche Anforderungen haben
8.1. Bei Pauschalen, welche ärztliche Leistungen, Kurbehandlungen, Wellnessangebote oder vergleichbare Leistungen beinhalten, obliegt es dem Reisenden sich vor der Buchung, vor Reiseantritt und vor Inanspruchnahme der Leistungen zu informieren, ob die entsprechende Behandlung oder Leistungen für ihn unter Berücksichtigung seiner persönlichen gesundheitlichen Disposition, insbesondere eventuell bereits bestehender Beschwerden oder Krankheiten geeignet sind.
8.2. Die Stadt Freiberg schuldet diesbezüglich ohne ausdrückliche Vereinbarung keine besondere, insbesondere auf den jeweiligen Reisenden abgestimmte, medizinische Aufklärung oder Belehrung über Folgen, Risiken und Nebenwirkungen solcher Leistungen.
8.3. Reisen können Leistungen beinhalten, die erhöhte körperliche Anforderungen an die Teilnehmer stellen und auch ein höheres allgemeines Lebensrisiko umfassen. Diese Leistungen sind stets sorgfältig ausgewählt, erfordern aber gleichwohl ein hohes Maß an Eigenverantwortung des Kunden. Es wird in diesem Zusammenhang insbesondere auf die „wichtigen Hinweise zu den Reisen mit besonderen Risiken“ ausdrücklich hingewiesen, die im Bedarfsfall Ihren Reiseunterlagen beiliegen.
8.4. Es bleibt den jeweiligen Verantwortlichen der Leistungsträger vor Ort vorbehalten, die geplanten Aktivitäten nach den Kenntnissen der Teilnehmer, nach deren technischen und konditionellen Voraussetzungen oder wegen unvorhergesehener Umstände im Rahmen ihrer obliegenden Fürsorge- und Verkehrssicherungspflichten abzuändern.
8.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob die Stadt Freiberg nur Vermittler solcher Leistungen ist oder ob diese Bestandteile der Reiseleistungen sind.


9. Beschränkung der Haftung
9.1 Die vertragliche Haftung der Stadt Freiberg für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
9.2. Die Stadt Freiberg haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise der Stadt Freiberg sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
9.3. Die Stadt Freiberg haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten der Stadt Freiberg  ursächlich geworden ist.
9.4.  Soweit Leistungen wie ärztliche Leistungen, Therapieleistungen, Massagen oder sonstige Heilanwendungen oder Dienstleistungen nicht Bestandteil der Pauschalreise der Stadt Freiberg sind und von dieser zusätzlich zur gebuchten Pauschale nach Ziff. 8.5. lediglich vermittelt werden, haftet die Stadt Freiberg nicht für Leistungserbringung sowie Personen- oder Sachschäden. Die Haftung aus dem Vermittlungsverhältnis bleibt hiervon unberührt. Soweit solche Leistungen Bestandteile der Reiseleistungen sind, haftet die Stadt Freiberg nicht für einen Heil- oder Kurerfolg.


10. Rücktritt der Stadt Freiberg  wegen Nichterreichen der Mindesteilnehmerzahl
10.1. Die Stadt Freiberg kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
10.2.  Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von der Stadt Freiberg  beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein
10.3. Die Stadt Freiberg hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben
10.4Die Stadt Freiberg ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
10.5. Ein Rücktritt der Stadt Freiberg später als 30 Tage vor Reisebeginn ist unzulässig.
10.6. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 5.7. gilt entsprechend.


11. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von der Stadt Freiberg zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung. Die Stadt Freiberg wird sich jedoch, soweit es sich nicht um ganz geringfügige Beträge handelt, beim Leistungsträger um eine Rückerstattung bemühen und entsprechende Beträge an den Reisenden zurückbezahlen, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an die Stadt Freiberg zurückerstattet worden sind.


12. Rechtswahl- und Gerichtsstand; Information über Verbraucherstreitbeilegung
12.1. Für Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und der der Stadt Freiberg die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Reisende können die Stadt Freiberg ausschließlich an ihrem Sitz verklagen.
12.2. Für Klagen der Stadt Freiberg gegen Reisende bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der Stadt Freiberg vereinbart.
12.3. Die Stadt Freiberg weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass die Stadt Freiberg nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für die Stadt Freiberg  verpflichtend würde, informiert die Stadt Freiberg die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Die Stadt Freiberg weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

© Urheberrechtlich geschützt; Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart | München, 2017 – 2018

Reiseveranstalter ist:

Stadtverwaltung Freiberg
Amt für Kultur-Stadt-Marketing
Schloßplatz 6
09599 Freiberg
Tel-Nr: 03731 273664
Fax-Nr: 03731 273656
e-mail: tourist-info@freiberg.de


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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