Allgemeine Informationen

Mit dem Beginn des Schuljahres werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig. Darüber hinaus können Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, von ihren Eltern in der Schule angemeldet werden und unterliegen dann der Schulpflicht.

In Freiberg gibt es drei Schulbezirke

Schulbezirk Hilbersdorf: Neben Straßen der Trägergemeinde sind diesem Schulbezirk folgende Straßen der Stadt Freiberg zugeordnet: Oberes Muldental, Unteres Muldental, Am Gerätehaus, B 173, Kreuzermark, Obere Straße, Schleife, Siedlersteg, Talweg.

  • Grundschule Hilbersdorf, Hüttensteig 4, 09627 Bobritzsch-Hilbersdorf (Träger: Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf)

Schulbezirk Weißenborn: Neben Straßen der Trägergemeinde sind diesem Schulbezirk folgende Straßen und Adressen der Stadt Freiberg zugeordnet: Lindenallee (Stadtteil Zug), Frauensteiner Str. 150 (Stadtteil Zug), Frauensteiner Str. 151 (Stadtteil Zug), Frauensteiner Str. 153 (Stadtteil Zug), Frauensteiner Str. 154 (Stadtteil Zug).

  • Grundschule Weißenborn, Frauensteiner Str. 11, 09600 Weißenborn (Träger: Gemeinde Weißenborn)

Schulbezirk Freiberg: Einzugsgebiet sind alle Straßen, Wege, Plätze oder Adressen der Stadt Freiberg, die keinem der anderen Grundschulbezirke zugeordnet sind. Alle Schulen befinden sich in 09599 Freiberg. Träger: Stadt Freiberg.

  • Grundschule „Georgius Agricola“, Agricolastraße 35
  • Grundschule „Carl Böhme“, Friedeburger Str. 17
  • Grundschule „Karl Günzel“, Am Seilerberg 11 A
  • Grundschule „Theodor Körner“, Turnerstr. 1
  • Grundschule „Johann Heinrich Pestalozzi“, Pestalozzistr. 5
  • Grundschule „Gottfried Silbermann“, Am Mühlgraben 1
  • Grundschule „Clemens Winkler“, Franz-Kögler-Ring 84

    Gehört nur eine Grundschule zum Einzugsbereich, sind die Kinder grundsätzlich an dieser Grundschule anzumelden. Bei mehreren zu einem Schulbezirk gehörenden Grundschulen besteht Wahlrecht.

    Die Anmeldepflicht an einer Grundschule des Schulbezirkes gilt nicht für Eltern, deren Kinder in die Freie Gemeinschaftsschule „Maria Montessori“ (Träger: Christlicher Schulverein Freiberg e. V.) eingeschult werden sollen.

    Eltern, die wünschen, dass ihr Kind eine Schule besucht, die außerhalb des für sie maßgeblichen Schulbezirkes liegt, melden ihre Kinder fristgemäß an der Schule ihres Schulbezirkes an und stellen dann, unter Angaben der Gründe, bei der gewünschten Schule einen Ausnahmeantrag. Ausnahmegründe liegen laut Sächsischem Schulgesetz (SächsSchulG § 25) vor, wenn

    1. pädagogische Gründe dafür sprechen,
    2. besondere soziale Umstände vorliegen,
    3. die Verkehrsverhältnisse es erfordern.

    Kontakt und Öffnungszeiten

    Schulen und Finanzen (Sachgebiet)

    Frau Yvonne Böhme

    Tel. 03731 273 347

    yvonne_boehme@freiberg.de

    Öffnungszeiten

    Di

    09:00 - 12:00

    13:00 - 18:00

    Do

    09:00 - 12:00

    13:00 - 16:00

    Fr

    09:00 - 12:00

    Besucheradresse
    Obermarkt 24
    09599 Freiberg

    Parkplatz

    Hinter dem Rathaus sind Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis vorhanden

    Barrierefreie Nutzung

    Eingangsbereich: über Rathauseingang Burgstraße
    Toiletten: vorhanden
    Aufzüge: vorhanden

    Verfahrensablauf

    Anmeldung in der Grundschule

    • Wenn Ihr Kind schulpflichtig wird, müssen Sie es ein Jahr vor Einschulung an der Grundschule anmelden. Hinweis: Diese Aufgabe muss von beiden Eltern gemeinsam wahrgenommen werden, sofern sie das gemeinsame Sorgerecht haben. Ist einer der Partner verhindert, muss eine Vollmacht und eine Ausweiskopie des Abwesenden vorgelegt werden.
    • Die Anmeldetermine werden etwa im Mai im Amtsblatt der Stadt Freiberg bekannt gegeben.
    • Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde des Kindes vorzulegen. Es ist nicht erforderlich, dass zur Anmeldung die Kinder mitgebracht werden, da die Erziehungsberechtigten, nachdem sie ihre Kinder angemeldet haben, von der entsprechenden Grundschule eine schriftliche Einladung zu einem gesonderten Termin erhalten, an dem die Kinder der Schulleiterin/dem Schulleiter vorgestellt werden. Im Anmeldegespräch informiert die Schulleitung über die weiteren Schritte der Schulaufnahme.

    ABC-Card

    • Im Schulbezirk Freiberg ist für die Anmeldung die ABC-Card erforderlich. Die ABC-Card wird für schulpflichtige Kinder rechtzeitig zugestellt und berechtigt zur Anmeldung an einer Grundschule des Schulbezirkes Freiberg. Für den Fall, dass eine Aufnahme an der favorisierten Schule nicht möglich ist, sollen 2 weitere „Wunschschulen“ angegeben werden.
    • Eltern, deren Kinder das 6. Lebensjahr erst nach dem 30.06. des Einschulungsjahres vollenden und die ihre Kinder an einer Schule anmelden möchten, wird eine ABC-Card im Amt für Bildung, Jugend und Soziales der Stadtverwaltung Freiberg ausgestellt. Das Einschulungsverfahren wird an der Schule durchgeführt, an der die Anmeldung erfolgt.

    Einschulungsphase

    • Mit der Schulanmeldung beginnt die Schuleingangsphase, in der die Kindergartenkinder gezielt auf die Schule vorbereitet werden.
    • Mit der Anmeldung zur Grundschule ist eine ärztliche Untersuchung (Schulaufnahmeuntersuchung) vorgeschrieben. Diese wird von einem Jugendarzt des öffentlichen Gesundheitsdienstes durchgeführt. Der Termin wird Ihnen bekannt gegeben.

    Notwendigkeiten

    • Ihr Kind muss für das am 01.08. beginnende Schuljahr schulpflichtig sein. Dies ist der Fall, wenn es im Zeitraum vom 01.07. des Vorjahres bis zum 30.06. des Jahres der Einschulung seinen sechsten Geburtstag hat.
    • Als schulpflichtig gelten auch Kinder, die bis zum 30.09. des Einschulungsjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben. Sie können ebenfalls angemeldet werden.

    Erforderliche Unterlagen

    • Vorlage der Geburtsurkunde

    Fristen

    • Kinder sind ein Jahr vor Einschulung an der Grundschule anzumelden.
    • Die Termine für die Anmeldung werden im Amtsblatt bekannt gegeben.
    • Die Entscheidung über die Aufnahmeanträge wird im Juni des Einschulungsjahres von der aufnehmenden Grundschule bekannt gegeben.

    Kosten

    keine

    Über die Kosten des Besuchs einer Schule in freier Trägerschaft informieren Sie sich bitte an der betreffenden Schule.


    Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

    Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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    Zukunft aus Tradition: Silberstadt, Universitätsstadt, Wirtschaftstandort, Lebensmittelpunkt - werfen Sie einen Blick in den Imagefilm der Silberstadt Freiberg.

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