Gleichstellung von Frau und Mann
Nach dem Grundgesetz sind Männer und Frauen gleichberechtigt. Zur Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frau und Mann haben sächsische Gemeinden lt. Sächsischer Gemeindeordnung (§ 64 Abs. 2 SächsGemO) Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.
Gleichstellungsbeauftragte
Die vom Stadtrat der Stadt Freiberg bestellte Gleichstellungsbeauftragte bringt sich bei Entscheidungen zu gleichstellungs- und frauenrelevanten Themen wie z.B. der Stadtentwicklung ein:
- Sie erarbeitet Empfehlungen und Konzeptionen und führt Maßnahmen und Programme zur Verbesserung der Gleichberechtigung sowie Beseitigung von geschlechtsspezifischen Benachteiligungen durch.
- Als Mitinitiatorin und Beiratsmitglied des Freiberger Bündnisses für Familienfreundlichkeit engagiert sie sich für ein familienfreundliches Freiberg. Die Verbesserung der Voraussetzungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie haben dabei hohe Priorität.
- Zur Umsetzung geschlechtsspezifischer Angebote und Maßnahmen kooperiert sie mit Vereinen, Selbsthilfegruppen und Verbänden und fördert diese.
- Sie ist Miglied im Frauennetzwerk Mittelsachsen
Häusliche Gewalt
In Gefahrensituationen ist ein sofortiger Kontakt zur Polizei notwendig: Tel.: 110. Gemäß dem Gewaltschutzgesetz können Opfer von häuslicher Gewalt dem Täter verbieten lassen, die Wohnung zu betreten.
Frauenschutzhaus: Für von häuslicher Gewalt betroffene oder bedrohte Frauen und ihre Kinder steht das Frauenschutzhaus in Freiberg zur Verfügung. Die Kontaktaufnahme ist rund um die Uhr unter Telefon: 03731 22561 möglich.
Fremdsprachige Beratung kann über das Bundeshilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ erfolgen: 08000 116 016
Kontakt
Sachgebietsleiterin
Katrin Pilz
Obermarkt 24
09599 Freiberg
Tel.: 03731 273 330
E-Mail: Katrin_Pilz@freiberg.de