Hundehaltung
Pflichten für Hundehalter
Leinen- u. Maulkorbzwang
Der Hundeführer muss den Hund an folgenden Orten an der Leine führen:
- allgemein in Fußgängerzonen
- bei größeren Menschenansammlungen
- im Albertpark
- im Tierpark
- im Ludwig-Renn-Park
- im Park Friedeburg
- im Haldenpark Zug
- im Park der Generationen
- auf der Grünfläche am Hirtenplatz
- auf der Grünfläche zwischen Berthelsdorfer Straße
- auf der Grünfläche Hinter der Stockmühle
Zudem müssen Hunde in größeren Menschenansammlungen einen Maulkorb tragen.
Rechtsgrundlage: § 5 Polizeiverordnung der Stadt Freiberg
Verunreinigungen durch Tiere
Sollten Tiere Verunreinigen auf öffentlichen Straßen, Anlagen oder Einrichtungen verursachen, müssen die Personen, die die Tiere führen, die Verunreinigungen unverzüglich beseitigen. Geeignete Hilfsmittel für die Aufnahme und den Transport der Verunreinigung sind mitzuführen.
Rechtsgrundlage: § 6 Polizeiverordnung der Stadt Freiberg
Anliegen passend zum Thema
Ordnungswidrigkeiten und Gewerbe (Sachgebiet)
Heubnerstraße 15
09599 Freiberg
Tel.: 03731 273 361
E-Mail: Ordnungsamt@freiberg.de
E-Mail: stadtverwaltung@freiberg.de-mail.de
Di
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Do
09:00 - 12:00 Uhr
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Fr
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