599media_PSD_7236.jpg

Bauanträge

Das Bauaufsichtsamt nimmt hoheitliche Aufgaben in den Bereichen  Bauordnungsrecht als untere Bauaufsichtsbehörde  für die Stadt Freiberg und die Stadtteile Zug, Halsbach, Kleinwaltersdorf sowie Muldenhütten wahr.

Bauordnungsrecht - Baugenehmigung oder nicht?

Ob für ein Bauvorhaben eine Baugenehmigung erforderlich ist oder nicht, regelt die  Sächsische Bauordnung  (SächsBO). Ein Vorhaben kann trotzdem genehmigungspflichtig sein, obwohl einzelne Teile davon verfahrensfrei sind, weil dafür das Gesamtvorhaben ausschlaggebend ist. Vor Beginn eines Vorhabens sollten sich Bauherren im Zweifelsfall von der Bauaufsichtsbehörde beraten lassen, ob ihre geplante Baumaßnahme (Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung) einer Genehmigung bedarf und welche Vorschriften bei der Ausführung zu beachten sind.

Baugenehmigungsverfahren

Baugenehmigungsverfahren

Die Sächsische Bauordnung sieht die folgenden Verfahren vor, wobei es dabei keine Wahlmöglichkeit gibt. Welches dieser Verfahren angewendet wird, hängt vom Vorhaben selbst und vom Bauort ab:

  • Baugenehmigungsverfahren (§ 64 SächsBO)
    nur für Sonderbauten, z. B. Hochhäuser, größere Versammlungsstätten, größere Schank- und Speisegaststätten (§ 2 Abs. 4 SächsBO) 

    Baugenehmigung beantragen

  

  

  • Genehmigungsfreistellung (§ 62 SächsBO)
    für Vorhaben innerhalb eines Bebauungsplanes nach § 30 Abs. 1 oder 2 BauGB die dessen Festsetzungen vollständig einhalten

    Genehmigungsfreistellung

Verfahrensfreie Bauvorhaben

Verfahrensfreie Bauvorhaben

Verfahrensfreie Bauvorhaben sind Vorhaben, für deren Ausführung keine Baugenehmigung oder Vorlage in der Genehmigungsfreistellung erforderlich ist.  Die verfahrensfreien Bauvorhaben sind abschließend im Paragraph 61 Absatz 1 bis Absatz 4 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) aufgelistet.

Zu beachten ist, dass bei Vorhaben, die verfahrensfrei gestellt sind, dennoch alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften (u. a. Bebauungspläne, Satzungen nach dem BauGB, Abstände zu Gebäuden und Grundstücksgrenzen, Brandschutz und Standsicherheit) eigenverantwortlich vom Bauherrn einzuhalten und ggf. andere Genehmigungen einzuholen sind (z. B. denkmalschutzrechtliche Genehmigung).
Im Geltungsbereich von rechtskräftigen Bebauungsplänen muss der Bauherr darauf achten, dass das verfahrensfreie Bauvorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht.  Anderenfalls ist die Beantragung einer Befreiung von den Festsetzungen erforderlich.

Ist ein an sich verfahrensfreies Vorhaben Bestandteil einer genehmigungspflichtigen Baumaßnahme, ist es im Rahmen des Gesamtvorhabens genehmigungspflichtig.

Vorbescheid

Vorbescheid

Bevor ein Bauantrag eingereicht wird, besteht die Möglichkeit, einzelne Fragen zu einem Bauvorhaben in einem  Vorbescheid  klären zu lassen. Dies empfiehlt sich beispielsweise, wenn die Bebaubarkeit eines Grundstücks zweifelhaft ist (§ 75 SächsBO).

Vorbescheid beantragen

Ausdrücklich darauf hinzuweisen ist, dass sowohl die Genehmigungsfreiheit einzelner Vorhaben als auch die eingeschränkte bauaufsichtliche Prüfung der Bauanträge nicht davon freistellt, bei der Planung und Ausführung eines Vorhabens sämtliche öffentlich-rechtliche Vorschriften einzuhalten. Die  Verantwortung  dafür trägt grundsätzlich der  Bauherr. Diesen würden auch evtl. erforderliche bauaufsichtliche Anordnungen wie z.B. die Einstellung von Arbeiten treffen (§ 59 Abs. 2 SächsBO).



Kontakt

Bauaufsichtsamt

Obermarkt 24
09599 Freiberg

Tel.: +49 3731 273 441
E-Mail: Bauaufsichtsamt@freiberg.de

Di

09:00 - 12:00 Uhr

13:00 - 18:00 Uhr

Do

09:00 - 12:00 Uhr

13:00 - 16:00 Uhr

Fr

09:00 - 12:00 Uhr


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

zum Landkreis

Herz aus Silber – Imagefilm

Zukunft aus Tradition: Silberstadt, Universitätsstadt, Wirtschaftstandort, Lebensmittelpunkt - werfen Sie einen Blick in den Imagefilm der Silberstadt Freiberg.

ansehen