Wahlen
Beantragung von Briefwahlunterlagen auch online möglich
Wahlberechtigte Bürger und Bürgerinnen der Stadt Freiberg haben die Möglichkeit, ihre Briefwahlunterlagen an dieser Stelle online zu beantragen.
Die Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist ab sofort bis zum 08.06.2022 12:00 Uhr, bei Selbstabholung im Briefwahlbüro zusätzlich bis zum 10.06.2022 16:00 Uhr möglich.
Anmerkung zum zweiten Wahlgang
Erreicht keiner der Kandidaten für die Oberbürgermeisterwahl bzw. für die Landratswahl am 12.06.2022 die absolute Mehrheit, d. h. mindestens 50 % der gültigen Stimmen, findet am 03.07.2022 ein zweiter Wahlgang statt. Neue Wahlvorschläge werden hierbei nicht zugelassen. Kandidaten des ersten Wahlganges können aber bis zum 17.06.2022 ihre Kandidatur zurückziehen.
Falls Sie für den ersten Wahlgang Briefwahlunterlagen beantragt haben, müssen Sie die Unterlagen im Falle eines zweiten Wahlgangs nicht erneut beantragen. Die Briefwahlunterlagen werden von Amts wegen erneut an die von Ihnen angegebene Anschrift gesendet, sofern für den zweiten Wahlgang nicht ausdrücklich andere Angaben vorgenommen wurden.
Öffnungszeiten des Briefwahlbüros
Das Briefwahlbüro befindet sich in der Stadtverwaltung Freiberg, Obermarkt 24 (Rathaus), 1. Obergeschoss, Raum 218. Es ist barrierefrei erreichbar. Für den Wahltag am 12. Juni 2022 hat es vom 16.05.2022 bis einschließlich 10.06.2022 wie folgt geöffnet
- Montag 9:00 bis 16:00 Uhr (nicht am 06.06.2022)
- Dienstag 9:00 bis 18:00 Uhr
- Mittwoch 9:00 bis 12:00 Uhr
- Donnerstag 9:00 bis 16:00 Uhr (nicht am 26.05.2022)
- Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr
- Freitag, 10.06.2022 9:00 bis 16:00 Uhr
Zusätzlich zu den o. g. Öffnungszeiten steht das Briefwahlbüro für die Bearbeitung von Wahlscheinen in den Fällen des § 14 Abs. 13 Satz 2 der Kommunalwahlordnung (KomWO), (verlorene Wahlscheine)
- am Samstag, 11.06.2022 zwischen 9:00 und 12:00 Uhr
und für die Fälle des § 13 Abs. 3 Satz 2 und 3 KomWO (Bearbeitung ungewöhnlicher Fälle, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung) auch
- am Sonntag, 12.06.2022 zwischen 8:00 und 15:00 Uhr
zur Verfügung.
Für den zweiten Wahlgang am 03. Juli 2022 hat das Briefwahlbüro vom 27.06.2022 bis einschließlich 01.07.2022 wie folgt geöffnet:
- Montag 9:00 bis 16:00 Uhr
- Dienstag 9:00 bis 18:00 Uhr
- Mittwoch 9:00 bis 12:00 Uhr
- Donnerstag 9:00 bis 16:00 Uhr
- Freitag 9:00 bis 16:00 Uhr
Zusätzlich zu den o. g. Öffnungszeiten steht das Briefwahlbüro für die Bearbeitung von Wahlscheinen in den Fällen des § 14 Abs. 13 Satz 2 KomWO (verlorene Wahlscheine)
- am Samstag, 02.07.2022 zwischen 9:00 und 12:00 Uhr
und für die Fälle des § 13 Abs. 3 Satz 2 und 3 KomWO (Bearbeitung ungewöhnlicher Fälle, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung) auch
- am Sonntag, 03.07.2022 zwischen 8:00 und 15:00 Uhr
zur Verfügung.
Ergebnisse vorangeganger Wahlen
Beachten Sie bitte, dass die Wahlergebnisse bis zum Jahr 2019 über die App "Wahlportal" aufgerufen werden können.
App "Wahlportal"
Europawahl
Wahl zum Landtag
- Ergebnisse der Wahl des Sächsischen Landtages 2019 (Direktstimme) - kein Endergebnis
- Ergebnisse der Wahl des Sächsischen Landtages 2019 (Listenstimme) - kein Endergebnis