Wahlen

Bereitschaftserklärung für den Einsatz als Wahlhelfer/-in in der Stadt Freiberg zur Oberbürgermeisterwahl

Am 28.09.2025 finden in der Stadt Freiberg die nächste Oberbürgermeisterwahl statt. Falls im ersten Wahlgang keiner der Kandidatinnen und Kandidaten mehr als die Hälfte aller gültigen Stimmen erreicht, ist am 26.10.2025 ein zweiter Wahlgang vorgesehen.

Für beide Termine sucht die Stadtverwaltung Freiberg Wahlhelfer/-innen.

Sie müssen am jeweiligen Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein und drei Monate vor dem Wahltag ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Freiberg sowie die deutsche Staatsbürgerschaft haben.

Wenn Sie sich für diese ehrenamtliche Tätigkeit interessieren, füllen Sie bitte diese Bereitschaftserklärung aus und senden Sie diese an die Stadtverwaltung Freiberg, Sachgebiet Organisation, Obermarkt 24 in 09599 Freiberg (E-Mail: wahlen@freiberg.de, Tel.-Nr. 273 134).

Für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit wird in den Wahlvorständen ein Erfrischungsgeld in Höhe von 60 Euro und in den Briefwahlvorständen in Höhe von 40 Euro gezahlt. Zusätzlich erhalten die ehrenamtlichen Wahlhelfer als Aufmerksamkeit einen Gutschein für das Johannisbad Freiberg für den „Sporttarif am Wochenende“ in Höhe von sieben Euro.


Ergebnisse vorangeganger Wahlen

Beachten Sie bitte, dass die Wahlergebnisse bis zum Jahr 2019 über die App "Wahlportal" aufgerufen werden können.


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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