Fundbüro
Sie haben etwas verloren?
Sie haben im Stadtgebiet Freiberg etwas verloren? Vielleicht wurde der Fundgegenstand im Fundbüro der Stadt Freiberg abgegeben oder angezeigt.
Übersicht Fundsachen: www.fundbürodeutschland.de
Handelt es sich um Personalausweispapiere bzw. können wir Sie als Eigentümer bzw. Eigentümerin ermitteln, werden Sie selbstverständlich informiert. Personalausweispapiere oder verlorengegangene Geld- oder Kreditkarten sollten Sie sofort sperren lassen (116 116 – die bundesweite Notfallnummer zur Karten-Sperrung).
Abholung
Gern können Sie sich persönlich, telefonisch oder per E-Mail informieren, ob Ihr Verlustgegenstand bei uns abgegeben wurde. Bei Fundsachen wie Schlüssel, Brillen, Schirme etc. ist eine persönliche Vorsprache der telefonischen Nachfrage vorzuziehen. Bei Schlüsseln ist die Vorlage eines Zweitschlüssels von Vorteil.
Aufbewahrungsfrist: 6 Monate
- Die Aufbewahrungsfrist im Fundbüro beginnt mit der Anzeige des Fundes und beträgt sechs Monate. Danach wird die Fundsache an den Finder herausgegeben, sofern dieser Fundrechte geltend gemacht hat.
- Fundgegenstände, die gem. § 976 BGB in das Eigentum der Stadt Freiberg übergegangen sind, werden Vereinen zur Verfügung gestellt oder verkauft.
- Schlüssel und Handys werden vernichtet.
Sie haben etwas gefunden?
Dann nichts wie ab zum Fundbüro, denn wer würde sich nicht darüber freuen, etwas Verloren gegangenes wiederzubekommen?
Hinweis: Herrenlose Sachen (Sachen oder Gegenstände, deren sich der Besitzer offensichtlich entledigt hat wie z. B. Schrottfahrräder, alte Möbel, nicht mehr tragfähige Kleidung und Wäsche usw.) sind keine Fundsachen und nicht im Fundbüro anzeigepflichtig.
FAX-Empfang eingeschränkt
Der Empfang von FAX-Dokumenten kann technologiebedingt, durch die Verwendung unterschiedlich aktueller Standards, nicht mehr garantiert werden. Sie können ausschließlich an die jeweiligen Sekretariate gesendet werden. Wir empfehlen Dokumente möglichst per E-Mail oder Briefpost an die Stadt zu richten.