Fundbüro
Sie haben etwas verloren?
Sie haben im Stadtgebiet Freiberg etwas verloren? Vielleicht wurde der Fundgegenstand im Fundbüro der Stadt Freiberg abgegeben oder angezeigt.
Handelt es sich um Personalausweispapiere bzw. können wir Sie als Eigentümer bzw. Eigentümerin ermitteln, werden Sie selbstverständlich informiert. Personalausweispapiere oder verlorengegangene Geld- oder Kreditkarten sollten Sie sofort sperren lassen (116 116 – die bundesweite Notfallnummer zur Karten-Sperrung).
Abholung
Gern können Sie sich persönlich, telefonisch oder per E-Mail informieren, ob Ihr Verlustgegenstand bei uns abgegeben wurde. Bei Fundsachen wie Schlüssel, Brillen, Schirme etc. ist eine persönliche Vorsprache der telefonischen Nachfrage vorzuziehen. Bei Schlüsseln ist die Vorlage eines Zweitschlüssels von Vorteil.
Aufbewahrungsfrist: 6 Monate
- Die Aufbewahrungsfrist im Fundbüro beginnt mit der Anzeige des Fundes und beträgt sechs Monate. Danach wird die Fundsache an den Finder herausgegeben, sofern dieser Fundrechte geltend gemacht hat.
- Fundgegenstände, die gem. § 976 BGB in das Eigentum der Stadt Freiberg übergegangen sind, werden Vereinen zur Verfügung gestellt oder verkauft.
- Schlüssel und Handys werden vernichtet.
Sie haben etwas gefunden?
Dann nichts wie ab zum Fundbüro, denn wer würde sich nicht darüber freuen, etwas Verloren gegangenes wiederzubekommen?
Herrenlose Sachen (Sachen oder Gegenstände, deren sich der Besitzer offensichtlich entledigt hat wie z. B. Schrottfahrräder, alte Möbel, nicht mehr tragfähige Kleidung und Wäsche usw.) sind keine Fundsachen und nicht im Fundbüro anzeigepflichtig.
Pass- und Meldebehörde / Fundbüro / Infothek
Obermarkt 21
09599 Freiberg
Tel.: +49 3731 273 701
E-Mail: Buergerbuero@freiberg.de
Tel.: Termine: 03731/273 717
Mo
09:00 - 12:30 Uhr
Di
09:00 - 12:30 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Do
09:00 - 12:30 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Fr
09:00 - 12:30 Uhr
Sa
14-tägig geöffnet
09:00 - 12:30 Uhr
FAX-Empfang eingeschränkt
Der Empfang von FAX-Dokumenten kann technologiebedingt durch die Verwendung unterschiedlicher aktueller Standards nicht mehr garantiert werden. Richten Sie daher Ihre Anfragen möglichst per E-Mail oder Briefpost an die Verwaltung.