Straßenverkehr
Straßenverkehrsrecht
Baumaßnahmen sind notwendig, um unsere Stadt weiter attraktiver und schöner zu machen. Die Mitarbeiter der Stadt unterstützen den Bau von Straßen, Geh- und Radwegen, Brücken und Stützmauern sowie genehmigen notwendige Sondernutzungen. Sie koordinieren alle Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum mit dem Ziel, Behinderungen und Unannehmlichkeiten für Verkehrsteilnehmer oder Anwohner auf ein Minimum zu reduzieren.
Sondernutzung
In Deutschland dürfen alle Verkehrsteilnehmer öffentlich Straßen unentgeltlich benutzen. Der Gemeingebrauch an Straßen stellt ein sehr hohes Rechtsgut dar und kann nur unter bestimmten Bedingungen eingeschränkt werden. Solche Einschränkungen sind zum Beispiel Sperrungen für Baustellen, Gerüste, Container oder Straßenfeste. Diese Nutzungen nennt man Nutzungen über den Gemeingebrauch hinaus, sie bedürfen einer Sondernutzungserlaubnis.
Parkausweise / Ausnahmegenehmigungen StVO
Die Stadt Freiberg als Straßenverkehrsbehörde kann gemäß § 46 StVO in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen zur Straßenverkehrsordnung genehmigen, z.B. Sonderparkausweise für Handwerker ausstellen oder Fahr- und Parkgenehmigungen für Havariefahrzeuge.
Bedingung für eine Ausnahmegenehmigung ist das Vorliegen von Dringlichkeiten (außerordentliche Gründe), die es nicht erlauben, die Regelungen im öffentlichen Straßenverkehr einzuhalten.
Straßenverkehrsrecht (Sachgebiet)
Heubnerstraße 15
09599 Freiberg
Tel.: 03731 273 351
E-Mail: straszenverkehr@freiberg.de
E-Mail: Straszenverkehr@freiberg.de