Sonntagsfahrverbot - Ausnahme beantragen
Allgemeine Informationen
Ausnahmegenehmigung gemäß § 30 Abs. 3 StVO vom Sonntagsfahrverbot an Sonn- und Feiertagen sowie zur Hauptreisezeit nach § 1 Abs. 1 der Ferienreiseverordnung
Sie können Ihren Antrag bzw. Ihre Fragen aber auch schriftlich an das Ordnungsamt senden.
Kontakt und Öffnungszeiten
Straßenverkehrsrecht (Sachgebiet)
Frau Sabine Gries
Tel. +49 (0) 3731 273 371
Frau Susann Paul
Tel. +49 (0) 3731 /273 363
Öffnungszeiten
Di
09:00 - 12:00
13:00 - 18:00
Do
09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
Fr
09:00 - 12:00
Besucheradresse
Heubnerstraße 15
09599 Freiberg
Parkplatz
Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis sind auf der Heubnerstraße vorhanden.
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich: mit Aufzug erreichbar über Einfahrt Herderstraße
Behindertentoilette: voll zugänglich
Aufzüge: voll zugänglich
Online-Formulare
Fristen
Als Antragsfrist sind mindestens 2 Kalenderwochen einzuhalten. In Ausnahmefällen kann die Bearbeitung einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen.
Weitere Anliegen in diesem Bereich
- Allgemeine Informationen
- Kontakt und Öffnungszeiten
- Online-Formulare
- Fristen
- Weitere Anliegen in diesem Bereich