Sonntagsfahrverbot - Ausnahme beantragen
Allgemeine Informationen
Ausnahmegenehmigung gemäß § 30 Abs. 3 StVO in Verbindung mit § 46 Abs. 1 Nr. 7 StVO Sonntagsfahrverbot an Sonn- und Feiertagen sowie zur Hauptreisezeit nach § 1 Abs. 1 der Ferienreiseverordnung
Sie können Ihren Antrag bzw. Ihre Fragen aber auch schriftlich an das Ordnungsamt senden.
Kontakt und Öffnungszeiten
Straßenverkehrsrecht (Sachgebiet)
Frau Sabine Gries
Tel. +49 (0) 3731 273 371
Öffnungszeiten
Di
09:00 - 12:00
13:00 - 18:00
Do
09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
Fr
09:00 - 12:00
Besucheradresse
Heubnerstraße 15
09599 Freiberg
Parkplatz
Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis sind auf der Heubnerstraße vorhanden.
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich: mit Aufzug erreichbar über Einfahrt Herderstraße
Behindertentoilette: voll zugänglich
Aufzüge: voll zugänglich
Online-Formulare
Fristen
Als Antragsfrist sind mindestens 2 Kalenderwochen einzuhalten. In Ausnahmefällen kann die Bearbeitung einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen.
Kosten
- pro Fahrzeug bis 1 Woche 50 Euro
- pro Fahrzeug bis 1 Monat 100 Euro
- pro Fahrzeug bis 6 Monate 150 Euro
- pro Fahrzeug bis 1 Jahr 300 Euro