Haltverbot für Umzugstransporte beantragen
Allgemeine Informationen
Planen Sie einen Umzug oder werden Ihnen Möbel, Baumaterialien oder ähnliche Gegenstände angeliefert und muss hierbei das Lieferfahrzeug oder das Fahrzeug Ihres Handwerkers entgegen den Vorschriften der StVO (z.B. im eingeschränkten Haltverbot) abgestellt bzw. eine Straße entgegen den Vorschriften der StVO befahren werden (z.B. Befahren der Fußgängerzone außerhalb der vorgeschriebenen Lieferzeiten)? In diesem Fall besteht die Möglichkeit, im Vorfeld der geplanten Maßnahme bei der Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung formlos zu beantragen.
Für einen Umzug oder Anlieferung kann man ein Haltverbot vor dem Haus erhalten, um die Transporte möglichst reibungslos für alle Beteiligten zu gestalten. Hierfür bedarf es ebenfalls der Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde und deren Anordnung, wie das Halteverbot mit Verkehrszeichen umzusetzen ist.
Kontakt und Öffnungszeiten
Straßenverkehrsrecht (Sachgebiet)
Frau Susann Paul
Tel. +49 (0) 3731 /273 363
Frau Sabine Gries
Tel. +49 (0) 3731 273 371
Öffnungszeiten
Di
09:00 - 12:00
13:00 - 18:00
Do
09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
Fr
09:00 - 12:00
Besucheradresse
Heubnerstraße 15
09599 Freiberg
Parkplatz
Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis sind auf der Heubnerstraße vorhanden.
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich: mit Aufzug erreichbar über Einfahrt Herderstraße
Behindertentoilette: voll zugänglich
Aufzüge: voll zugänglich
Verfahrensablauf
- Beantragen Sie die Genehmigung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
- Wenn sie Ihnen erteilt wurde, müssen Sie mindestens drei bis vier Tage vor Umzugsbeginn das Haltverbot für die Dauer des Umzuges mit den von der Straßenverkehrsbehörde vorgeschriebenen Verkehrszeichen für andere Verkehrsteilnehmer ausweisen.
Notwendigkeiten
Eine Genehmigung kann beantragt werden, wenn
- das Be- und Entladen des Umzugtransportes nicht störungsfrei im Straßenverkehr vorgenommen werden kann. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn
- der Umzugstransport in einem Bereich stattfinden wird, in dem Halte- oder Parkverbot gilt oder
- sich der Umzugstransport in einer Fußgängerzone befinden wird.
Eine Genehmigung muss beantragt werden, wenn
- der Gehweg ganz oder teilweise zum Beispiel durch einen Möbellift beeinträchtigt oder blockiert wird.
Erforderliche Unterlagen
Der Antrag sollte folgende Informationen enthalten:
- Name und Anschrift des Antragstellers
- Grund für das Halteverbot
- Ort der Sperrung zu beanspruchende Fläche
- Dauer der Sperrung
- Übersichtsplan oder Skizze
Online-Formulare
Fristen
Beantragung: mindestens 14 Tage vor Umzugsbeginn
Kosten
Die Gebühren (auch Sondernutzungsgebühren) richten sich nach dem Umfang der Beschränkung oder nach dem Grad der Inanspruchnahme von Straße oder Gehweg.
Hinweis: Zusätzlich können Kosten für die Nutzung der Verkehrszeichen entstehen, die Sie für das vorübergehende Halteverbot benötigen.
Rechtliche Grundlage
- § 45 Absatz 6 Straßenverkehrsordnung (StVO)
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