Soziale Dienste/medizinische Betreuung Parken - Ausnahmegenehmigung beantragen
Allgemeine Informationen
In Bereichen, wo keine gebührenpflichtigen Parkplätze zur Verfügung stehen, wird für dieSozialen Dienste oder medizinische Betreuung durch die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen eine Möglichkeit zum Parken geschaffen. Damit sollen in den bezeichneten Bereichen längere Wege für die Pflegekräfte vermieden und die Erfüllung der Aufgaben gewährleistetwerden.Pflegedienste werden für Bewohner tätig, damit kann das Parken auf Bewohnerparkplätzenzugestanden werden. Die Beschränkung auf eine ½ Stunde und bestimmte Zeitbereiche gewährleistet, dass die Parkplätze den Bewohnern dennoch in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.
Mit der Ausnahmegenehmigung wird das Parken auf Bewohnerparkplätzen in bestimmten Straßen (siehe Übersicht) in der Altstadt für 30 min mit Parkscheibe innerhalb festgelegter Zeiten (z.B. 6.00 bis 10.00 Uhr, 11.00 bis 13.00 Uhr etc.) gestattet. Die erforderlichen Zeiträume sind bei der Antragstellung zu benennen.
Kontakt und Öffnungszeiten
Straßenverkehrsrecht (Sachgebiet)
Frau Sabine Gries
Tel. +49 (0) 3731 273 371
Frau Susann Paul
Tel. +49 (0) 3731 /273 363
Öffnungszeiten
Di
09:00 - 12:00
13:00 - 18:00
Do
09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
Fr
09:00 - 12:00
Besucheradresse
Heubnerstraße 15
09599 Freiberg
Parkplatz
Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis sind auf der Heubnerstraße vorhanden.
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich: mit Aufzug erreichbar über Einfahrt Herderstraße
Behindertentoilette: voll zugänglich
Aufzüge: voll zugänglich
Online-Formulare
Kosten
Die Gebühren ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst), wonach Gebühren zwischen 10,20 und 767,00 € vorgesehen sind.
Einzelgenehmigung:
- für einen Tag: 12,00 €
- bis zu einem Monat: 25,00 €
- bis zu einem Jahr: 300,00€
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