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Soziale Dienste/medizinische Betreuung Parken - Ausnahmegenehmigung beantragen

Allgemeine Informationen

In Bereichen, wo keine gebührenpflichtigen Parkplätze zur Verfügung stehen, wird für dieSozialen Dienste oder medizinische Betreuung durch die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen eine Möglichkeit zum Parken geschaffen. Damit sollen in den bezeichneten Bereichen längere Wege für die Pflegekräfte vermieden und die Erfüllung der Aufgaben gewährleistetwerden.Pflegedienste werden für Bewohner tätig, damit kann das Parken auf Bewohnerparkplätzenzugestanden werden. Die Beschränkung auf eine ½ Stunde und bestimmte Zeitbereiche gewährleistet, dass die Parkplätze den Bewohnern dennoch in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Mit der Ausnahmegenehmigung wird das Parken auf Bewohnerparkplätzen in bestimmten Straßen (siehe Übersicht) in der Altstadt für 30 min mit Parkscheibe innerhalb festgelegter Zeiten (z.B. 6.00 bis 10.00 Uhr, 11.00 bis 13.00 Uhr etc.) gestattet. Die erforderlichen Zeiträume sind bei der Antragstellung zu benennen.

Kontakt und Öffnungszeiten

Straßenverkehrsrecht (Sachgebiet)

Frau Sabine Gries

Tel. +49 (0) 3731 273 371

straszenverkehr@freiberg.de

Frau Susann Paul

Tel. +49 (0) 3731 /273 363

straszenverkehr@freiberg.de

Öffnungszeiten

Di

09:00 - 12:00

13:00 - 18:00

Do

09:00 - 12:00

13:00 - 16:00

Fr

09:00 - 12:00

Besucheradresse
Heubnerstraße 15
09599 Freiberg

Parkplatz

Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis sind auf der Heubnerstraße vorhanden.

Barrierefreie Nutzung

Eingangsbereich: mit Aufzug erreichbar über Einfahrt Herderstraße
Behindertentoilette: voll zugänglich
Aufzüge: voll zugänglich

Kosten

Die Gebühren ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst), wonach Gebühren zwischen 10,20 und 767,00 € vorgesehen sind.

Einzelgenehmigung:
- für einen Tag: 12,00 €
- bis zu einem Monat: 25,00 €
- bis zu einem Jahr: 300,00€


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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