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Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Verkehrsflächen beantragen

Allgemeine Informationen

Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Verkehrsflächen nach § 18 des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG) und § 8 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG)

Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der öffentliche Straßenraum über den Gemeingebrauch hinaus genutzt wird. Das bedeutet also, wenn Sie den fließenden Straßen- und Fußgängerverkehr beeinflussen. Zu den Sondernutzungen gehören beispielsweise:

  • Warenpräsentation und -verkauf
  • Werbe- und Informationsstände
  • Straßenfeste
  • Aufgrabung im öffentlichen Verkehrsraum durch z.B. Baufirmen

Eine Sondernutzungserlaubnis muss der beantragen, der durch eine geplante Maßnahme den öffentlichen Verkehrsraum einschränken will.

Hinweis: Bei der Beantragung von Standplätzen für Altkleidercontainer beachten Sie die Richtlinie der Stadt Freiberg zur Vergabe von Standplätzen für Altkleidercontainern

Kontakt und Öffnungszeiten

Straßenverkehrsrecht (Sachgebiet)

Frau Sabine Gries

Tel. +49 (0) 3731 273 371

straszenverkehr@freiberg.de

Frau Susann Paul

Tel. +49 (0) 3731 /273 363

straszenverkehr@freiberg.de

Öffnungszeiten

Di

09:00 - 12:00

13:00 - 18:00

Do

09:00 - 12:00

13:00 - 16:00

Fr

09:00 - 12:00

Besucheradresse
Heubnerstraße 15
09599 Freiberg

Parkplatz

Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis sind auf der Heubnerstraße vorhanden.

Barrierefreie Nutzung

Eingangsbereich: mit Aufzug erreichbar über Einfahrt Herderstraße
Behindertentoilette: voll zugänglich
Aufzüge: voll zugänglich

Erforderliche Unterlagen

Ein Antrag auf Sondernutzung muss folgende Mindestangaben beinhalten:

  • Ort
  • Dauer
  • Art
  • Größe / Abmaße

Fristen

  • Antrag in der Regel 1 Monat vor Beginn der Maßnahme.
  • Kurzfristige Genehmigungen sind mit dem Ordnungsamt abzusprechen.

Kosten

Die Gebühren richten sich nach

Die Sondernutzungsgebühren sind von der jeweiligen Nutzungsart abhängig und betragen mindestens 5,00 €.

Daneben fallen Verwaltungsgebühren nach der Verwaltungskostensatzung an, die Mindestgebühr beträgt 12,00 €.

Sonstiges

Sonstige nach öffentlichem Recht erforderliche Genehmigungen, Erlaubnisse oder Bewilligungen werden durch die Sondernutzungserlaubnis grundsätzlich nicht ersetzt.


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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