Gewerbezentralregister-Auszug beantragen
Allgemeine Informationen
Das Ordnungsamt bearbeitet nur Anträge juristischer Personen über Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister.
Wenn Sie im Zusammenhang mit der Betreibung eines Gewerbes den Nachweis der gewerblichen Zuverlässigkeit brauchen, können Sie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen. Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob in der Vergangenheit gegen gewerberechtliche Vorschriften verstoßen wurde. Im Gewerbezentralregister erfasst werden: Ablehnung des Antrags auf Zulassung zu einem Gewerbe, Gewerbeuntersagungen, Rücknahmen von Erlaubnissen, Konzessionen, Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe, Bußgeldentscheidungen zu Geldbuße von mehr als EUR 200 im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung.
Kontakt und Öffnungszeiten
Ordnungswidrigkeiten und Gewerbe (Sachgebiet)
Öffnungszeiten
Di
09:00 - 12:00
13:00 - 18:00
Do
09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
Fr
09:00 - 12:00
Besucheradresse
Heubnerstraße 15
09599 Freiberg
Parkplatz
Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis sind auf der Heubnerstraße vorhanden.
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich: mit Aufzug erreichbar über Einfahrt Herderstraße
Behindertentoilette: voll zugänglich
Aufzüge: voll zugänglich
Verfahrensablauf
Sie können die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister direkt online beim Bundesamt für Justiz oder schriftlich beziehungsweise persönlich im Ordnungsamt beantragen.
Wenn Sie die Auskunft online beantragen möchten:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesamtes für Justiz und folgen Sie den Anweisungen.
- Für den Online-Antrag brauchen Sie:
- einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sowie die AusweisApp2,
- ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes,
- ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen
- Das Bundesamt für Justiz sendet die Auskunft dann an Ihre Postadresse oder an die Behörde, für die Sie ihn angefordert haben.
Wenn Sie die Auskunft persönlich beantragen möchten:
- Wenden Sie sich als Vertretungsberechtigter der juristischen Person ans Ordnungsamt.
- Der Antrag wird an das Bundesamt für Justiz in Bonn weitergeleitet.
- Das Bundesamt für Justiz sendet die Auskunft dann an Ihre Postadresse oder an die Behörde, für die Sie die Auskunft angefordert haben.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten:
- schriftlicher Antrag, unterzeichnet durch den Vertretungsberechtigten der juristischen Person
- Der Antrag wird an das Bundesamt für Justiz in Bonn weitergeleitet, das die Auskunft erstellt.
- Das Bundesamt für Justiz sendet die Auskunft an Ihre Postadresse oder an die Behörde, für die Sie die Auskunft angefordert haben.
Hinweis:
- Handeln Sie selbst als gesetzlicher Vertreter/gesetzliche Vertreterin, müssen Sie Ihre Vertretungsmacht nachweisen.
- Sie können sich nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.
Notwendigkeiten
- Juristische Person mit Hauptsitz in Freiberg
- der Antrag muss durch die gesetzliche Vertreterin/den gesetzlichen Vertreter der Firma gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
für juristische Personen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin der Firma (bei Vorlage des Reisepasses: zusätzlich aktuelle Meldebescheinigung),
- Auszug aus dem Handelsregister,
- gegebenenfalls Anschrift der Behörde, für die die Auskunft bestimmt ist, sowie der Verwendungszweck oder das Geschäftszeichen.
Fristen
keine
Kosten
je Auskunft: 13,00 EUR
Rechtliche Grundlage
- § 149 ff Gewerbeordnung (GewO)
- § 4 JVKostO