Sperrzeitverkürzung beantragen
Allgemeine Informationen
Für Gaststätten und öffentliche Vergnügungsstätten ist im Sächsischen Gaststättengesetz (SächsGastG) eine Sperrzeit festgesetzt, die um 05:00 Uhr beginnt und um 06:00 Uhr endet. Unter Sperrzeit ist die Zeitspanne zu verstehen, während der keine Leistungen des Betriebes den Gästen erbracht werden und sich in den Betriebsräumen keine Gäste befinden dürfen.
Hinweis: In der Nacht zum 01.01., zum 01.05. und zum 02.05. ist die Sperrzeit aufgehoben.
Für bestimmte Betriebsarten (zum Beispiel Spielhallen und öffentliche Vergnügungsstätten auf Jahrmärkten und Rummelplätzen) beginnt die Sperrzeit um 23:00 Uhr und endet um 06:00 Uhr.
Kontakt und Öffnungszeiten
Ordnungswidrigkeiten und Gewerbe (Sachgebiet)
Frau Philine Ruscher
Tel. +49 (0) 3731 273 359
Frau Vivien Müller
Tel. +49 (0) 3731 273 354
Öffnungszeiten
Di
09:00 - 12:00
13:00 - 18:00
Do
09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
Fr
09:00 - 12:00
Besucheradresse
Heubnerstraße 15
09599 Freiberg
Parkplatz
Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis sind auf der Heubnerstraße vorhanden.
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich: mit Aufzug erreichbar über Einfahrt Herderstraße
Behindertentoilette: voll zugänglich
Aufzüge: voll zugänglich
Verfahrensablauf
Ausnahmen von der allgemeinen Sperrzeit können auf Antrag durch das Ordnungsamt angeordnet werden.
Notwendigkeiten
- das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder
- das Vorliegen besonderer örtlicher Verhältnisse
Online-Formulare
Fristen
keine
Hinweis: Es ist ratsam, die Ausnahme frühzeitig zu beantragen.
Kosten
je nach Verwaltungsaufwand und Bedeutung der Angelegenheit für den Gewerbetreibenden
Rechtliche Grundlage
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