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Schaustellung von Personen, Erlaubnis beantragen

Allgemeine Informationen

Erlaubnis zur Schaustellung von Personen nach § 33a Gewerbeordnung (GewO) beantragen Wenn Sie gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen, zum Beispiel Table-Dance oder Striptease-Veranstaltungen, in Ihren Geschäftsräumen veranstalten oder für deren Veranstaltung Ihre Geschäftsräume zur Verfügung stellen wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Gewerbebehörde. Dies gilt nicht für Darbietungen mit überwiegend künstlerischem, sportlichem, akrobatischem oder ähnlichem Charakter (§ 33a Abs. 1 Satz 2 GewO). Einheitlicher Ansprechpartner Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Kontakt und Öffnungszeiten

Ordnungswidrigkeiten und Gewerbe (Sachgebiet)

Frau Philine Ruscher

Tel. +49 (0) 3731 273 359

ordnungsamt@freiberg.de

Frau Vivien Müller

Tel. +49 (0) 3731 273 354

Ordnungsamt@Freiberg.de

Öffnungszeiten

Di

09:00 - 12:00

13:00 - 18:00

Do

09:00 - 12:00

13:00 - 16:00

Fr

09:00 - 12:00

Besucheradresse
Heubnerstraße 15
09599 Freiberg

Parkplatz

Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis sind auf der Heubnerstraße vorhanden.

Barrierefreie Nutzung

Eingangsbereich: mit Aufzug erreichbar über Einfahrt Herderstraße
Behindertentoilette: voll zugänglich
Aufzüge: voll zugänglich

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis für Schaustellungen von Personen müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

Die Behörde kann die Erlaubnis mit Befristung erteilen und mit Auflagen verbinden zum Schutz der

  • Allgemeinheit,
  • Gäste oder
  • Nachbarn.

Unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.

Notwendigkeiten

  • Sie müssen die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit besitzen.
  • Die Schaustellungen dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen.
  • Der Gewerbebetrieb darf im Hinblick auf seine örtliche Lage oder auf die Verwendung der Räume nicht dem öffentlichen Interesse widersprechen, insbesondere dürfen keine schädlichen Umwelteinwirkungen (z.B. Lärm) oder sonst erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Allgemeinheit zu befürchten sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular "Antrag auf Erlaubnis nach § 33a GewO – Schaustellung von Personen" (je nach Angebot der Behörde auch online unter "Formulare & Online-Dienste" abrufbar)
  • Personalausweis (Kopie)
  • Führungszeugnis (Original)
  • Gewerbezentralregisterauszug (Original)
  • Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt (Original)
  • Handelsregisterauszug (Kopie)
  • Unterlagen zum Objekt (Grundrisszeichnung der Betriebsräume (Kopie)

Fristen

Die Erlaubnis müssen Sie vor Beginn der Tätigkeit beantragen. Erst nach Erteilung der Erlaubnis sind Sie zur Ausübung des Gewerbes berechtigt.

Kosten

31,00 € bis 548,00 €


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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