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Gewerberegisterauskunft beantragen

Allgemeine Informationen

Das Gewerberegister ist ein von den Gemeindeverwaltungen geführtes Verzeichnis über die gemäß § 14 Gewerbeordung (GewO) in der Gemeinde angezeigten gewerblichen Betriebe. Öffentliche Stellen und Privatpersonen können auf Antrag einen Auszug aus dem Gewerberregister erhalten.

Hinweis: Die Auskunft gibt Daten der Gewerbean- oder -ummeldungen wieder. Sie werden von der zuständigen Stelle nicht auf Richtigkeit oder Vollständigkeit geprüft.

 

Kontakt und Öffnungszeiten

Ordnungswidrigkeiten und Gewerbe (Sachgebiet)

Frau Vivien Müller

Nachname oder Firmenname: A - K

Tel. +49 (0) 3731 273 354

Ordnungsamt@Freiberg.de

Frau Philine Ruscher

Nachname oder Firmenname: L - Z

Tel. +49 (0) 3731 273 359

ordnungsamt@freiberg.de

Öffnungszeiten

Di

09:00 - 12:00

13:00 - 18:00

Do

09:00 - 12:00

13:00 - 16:00

Fr

09:00 - 12:00

Besucheradresse
Heubnerstraße 15
09599 Freiberg

Parkplatz

Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis sind auf der Heubnerstraße vorhanden.

Barrierefreie Nutzung

Eingangsbereich: mit Aufzug erreichbar über Einfahrt Herderstraße
Behindertentoilette: voll zugänglich
Aufzüge: voll zugänglich

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Auskunft aus dem Gewerberegister können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch stellen.

  • Das Formular finden Sie auf unserer Seite oder im Internet unter "Formulare & Online-Dienste".
  • Das Ordnungsamt prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob Sie ein rechtliches Interesse an einer Auskunft aus dem Gewerberegister haben.
  • Wenn Ihrem Antrag stattgegeben wird, wird Ihnen der Auszug aus dem Gewerberegister sowie ein Gebührenbescheid per Post oder per Fax zugeschickt.

Notwendigkeiten

Ohne eine besondere Begründung erhalten Sie Auskünfte zu den Grunddaten der Gewerbetreibenden (Name, betriebliche Anschrift, angezeigte Tätigkeit). Für eine darüber hinausgehende erweiterte Gewerberegisterauskunft müssen Sie ein rechtliches Interesse (beispielsweise Geltendmachung von Ansprüchen, offene Rechnungen, Schuldtitel) nachweisen und das schutzwürdige Interesse des Gewerbetreibenden darf nicht überwiegen.

Hinweis: Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register wie beispielsweise das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister. Sie haben daher keinen Rechtsanspruch auf Mitteilung der Daten. Es liegt im Ermessen der zuständigen Stelle, ob sie Ihnen die Auskünfte erteilt.

Erforderliche Unterlagen

Bei Auskünften, die über die Grunddaten hinausgehen, sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Nachweis des rechtlichen Interesses (etwa durch Rechnungen, Zahlungsaufforderungen, Vertragskopien)

Fristen

keine

Kosten

  • Auskunft aus dem Gewerberegister: Einfache Auskunft: 12,00 €, Erweiterte Auskunft: 28,00 €

Sonstiges

Weitere Informationen: Amt 24 - Gewerberegisterauskunft beantragen


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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