Gewerberegisterauskunft beantragen
Allgemeine Informationen
Das Gewerberegister ist ein von den Gemeindeverwaltungen geführtes Verzeichnis über die gemäß § 14 Gewerbeordung (GewO) in der Gemeinde angezeigten gewerblichen Betriebe. Öffentliche Stellen und Privatpersonen können auf Antrag einen Auszug aus dem Gewerberregister erhalten.
Hinweis: Die Auskunft gibt Daten der Gewerbean- oder -ummeldungen wieder. Sie werden von der zuständigen Stelle nicht auf Richtigkeit oder Vollständigkeit geprüft.
Kontakt und Öffnungszeiten
Ordnungswidrigkeiten und Gewerbe (Sachgebiet)
Frau Vivien Müller
Nachname oder Firmenname: A - K
Tel. +49 (0) 3731 273 354
Frau Philine Ruscher
Nachname oder Firmenname: L - Z
Tel. +49 (0) 3731 273 359
Öffnungszeiten
Di
09:00 - 12:00
13:00 - 18:00
Do
09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
Fr
09:00 - 12:00
Besucheradresse
Heubnerstraße 15
09599 Freiberg
Parkplatz
Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis sind auf der Heubnerstraße vorhanden.
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich: mit Aufzug erreichbar über Einfahrt Herderstraße
Behindertentoilette: voll zugänglich
Aufzüge: voll zugänglich
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Auskunft aus dem Gewerberegister können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch stellen.
- Das Formular finden Sie auf unserer Seite oder im Internet unter "Formulare & Online-Dienste".
- Das Ordnungsamt prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob Sie ein rechtliches Interesse an einer Auskunft aus dem Gewerberegister haben.
- Wenn Ihrem Antrag stattgegeben wird, wird Ihnen der Auszug aus dem Gewerberegister sowie ein Gebührenbescheid per Post oder per Fax zugeschickt.
Notwendigkeiten
Ohne eine besondere Begründung erhalten Sie Auskünfte zu den Grunddaten der Gewerbetreibenden (Name, betriebliche Anschrift, angezeigte Tätigkeit). Für eine darüber hinausgehende erweiterte Gewerberegisterauskunft müssen Sie ein rechtliches Interesse (beispielsweise Geltendmachung von Ansprüchen, offene Rechnungen, Schuldtitel) nachweisen und das schutzwürdige Interesse des Gewerbetreibenden darf nicht überwiegen.
Hinweis: Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register wie beispielsweise das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister. Sie haben daher keinen Rechtsanspruch auf Mitteilung der Daten. Es liegt im Ermessen der zuständigen Stelle, ob sie Ihnen die Auskünfte erteilt.
Erforderliche Unterlagen
Bei Auskünften, die über die Grunddaten hinausgehen, sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Nachweis des rechtlichen Interesses (etwa durch Rechnungen, Zahlungsaufforderungen, Vertragskopien)
Online-Formulare
Fristen
keine
Kosten
- Auskunft aus dem Gewerberegister: Einfache Auskunft: 12,00 €, Erweiterte Auskunft: 28,00 €
Rechtliche Grundlage
- § 14 Gewerbeordnung (GewO)
- Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ) – Nr. 46 Gewerberecht
Sonstiges
Weitere Informationen: Amt 24 - Gewerberegisterauskunft beantragen
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