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Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft bei der Gemeinde oder Stadt melden

Allgemeine Informationen

Anzeige über die Aufnahme der Erwerbstätigkeit in einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft nach § 138 Abgabenordnung (AO) Wenn Sie eine selbstständige land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie das innerhalb eines Monats Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung anzeigen. Als Betreiber eines Land- oder Forstwirtschaftsbetriebes unterliegen Sie nicht der Pflicht zur Anmeldung beim Gewerbeamt. Einheitlicher Ansprechpartner Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Kontakt und Öffnungszeiten

Ordnungswidrigkeiten und Gewerbe (Sachgebiet)

Frau Krystin Hertzsch

Besucheradresse
Heubnerstraße 15
09599 Freiberg

Öffnungszeiten

Di

09:00 - 12:00

13:00 - 18:00

Do

09:00 - 12:00

13:00 - 16:00

Fr

09:00 - 12:00

Parkplatz

Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis sind auf der Heubnerstraße vorhanden.

Barrierefreie Nutzung

Eingangsbereich: mit Aufzug erreichbar über Einfahrt Herderstraße
Behindertentoilette: voll zugänglich
Aufzüge: voll zugänglich

Verfahrensablauf

Anzeige der Erwerbstätigkeit

  • Teilen Sie der zuständigen Stelle persönlich oder schriftlich mit, dass Sie eine selbstständige Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft aufnehmen.
  • Es empfiehlt sich, zuvor bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung nachzufragen, ob für die Anzeige Formulare zur Verfügung stehen.
  • Die Gemeinde- oder Stadtverwaltung informiert Ihr zuständiges Finanzamt über die Aufnahme der Erwerbstätigkeit. 

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

  • Das Finanzamt sendet Ihnen einen Fragebogen zu (auch abrufbar hier in Amt24).
  • Füllen Sie den Vordruck nach bestem Wissen und Gewissen aus und unterschreiben Sie das Formular.
  • Den Fragebogen senden Sie gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen zurück ans Finanzamt.

Tipp: Als Einzelunternehmer können Sie den Vordruck über "ELSTER: Ihr Online-Finanzamt" elektronisch dem Finanzamt übermitteln.

Notwendigkeiten

Zur Erwerbstätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft gehören nach § 13 Einkommensteuergesetz (EStG) unter anderem:

  • Landwirtschaft
  • Forstwirtschaft
  • Weinbau
  • Gartenbau
  • im begrenzten Umfang Tierzucht und Tierhaltung
  • Jagd (im Zusammenhang mit einem Land- / Forstwirtschaftsbetrieb)
  • land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb

Erforderliche Unterlagen

  • gegebenenfalls: Vordruck zur Anzeige der Aufnahme einer land- oder forstwirtschaftlichen Tätigkeit

auf Anforderung durch das Finanzamt:

  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Formulare & Online-Dienste)
  • Nachweis der beruflichen Tätigkeit und der Gründung (Verträge)

Sollten weitere Nachweise und Unterlagen erforderlich sein, teilt Ihnen das Ihre Gemeinde-/Stadtverwaltung oder Ihr Finanzamt mit.

Fristen

Meldefrist: 1 Monat nach Aufnahme der Tätigkeit

Kosten

keine


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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