Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft bei der Gemeinde oder Stadt melden
Allgemeine Informationen
Anzeige über die Aufnahme der Erwerbstätigkeit in einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft nach § 138 Abgabenordnung (AO) Wenn Sie eine selbstständige land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie das innerhalb eines Monats Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung anzeigen. Als Betreiber eines Land- oder Forstwirtschaftsbetriebes unterliegen Sie nicht der Pflicht zur Anmeldung beim Gewerbeamt. Einheitlicher Ansprechpartner Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
Kontakt und Öffnungszeiten
Ordnungswidrigkeiten und Gewerbe (Sachgebiet)
Frau Krystin Hertzsch
Besucheradresse
Heubnerstraße 15
09599 Freiberg
Öffnungszeiten
Di
09:00 - 12:00
13:00 - 18:00
Do
09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
Fr
09:00 - 12:00
Parkplatz
Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis sind auf der Heubnerstraße vorhanden.
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich: mit Aufzug erreichbar über Einfahrt Herderstraße
Behindertentoilette: voll zugänglich
Aufzüge: voll zugänglich
Verfahrensablauf
Anzeige der Erwerbstätigkeit
- Teilen Sie der zuständigen Stelle persönlich oder schriftlich mit, dass Sie eine selbstständige Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft aufnehmen.
- Es empfiehlt sich, zuvor bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung nachzufragen, ob für die Anzeige Formulare zur Verfügung stehen.
- Die Gemeinde- oder Stadtverwaltung informiert Ihr zuständiges Finanzamt über die Aufnahme der Erwerbstätigkeit.
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
- Das Finanzamt sendet Ihnen einen Fragebogen zu (auch abrufbar hier in Amt24).
- Füllen Sie den Vordruck nach bestem Wissen und Gewissen aus und unterschreiben Sie das Formular.
- Den Fragebogen senden Sie gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen zurück ans Finanzamt.
Tipp: Als Einzelunternehmer können Sie den Vordruck über "ELSTER: Ihr Online-Finanzamt" elektronisch dem Finanzamt übermitteln.
Notwendigkeiten
Zur Erwerbstätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft gehören nach § 13 Einkommensteuergesetz (EStG) unter anderem:
- Landwirtschaft
- Forstwirtschaft
- Weinbau
- Gartenbau
- im begrenzten Umfang Tierzucht und Tierhaltung
- Jagd (im Zusammenhang mit einem Land- / Forstwirtschaftsbetrieb)
- land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb
Erforderliche Unterlagen
- gegebenenfalls: Vordruck zur Anzeige der Aufnahme einer land- oder forstwirtschaftlichen Tätigkeit
auf Anforderung durch das Finanzamt:
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Formulare & Online-Dienste)
- Nachweis der beruflichen Tätigkeit und der Gründung (Verträge)
Sollten weitere Nachweise und Unterlagen erforderlich sein, teilt Ihnen das Ihre Gemeinde-/Stadtverwaltung oder Ihr Finanzamt mit.
Online-Formulare
Fristen
Meldefrist: 1 Monat nach Aufnahme der Tätigkeit
Kosten
keine
Rechtliche Grundlage
- § 13 Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) – Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- § 138 Absatz 1 Abgabenordnung (AO) – Anzeigen über die Erwerbstätigkeit
Weitere Anliegen in diesem Bereich
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