Gewerbe anmelden
Allgemeine Informationen
Gewerbe-Anmeldung nach § 14 oder 55c Gewerbeordnung (GewO)
Wenn Sie ein (stehendes) Gewerbe aufnehmen wollen, müssen Sie dies dem Ordnungsamt anzeigen. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer Zweigstelle, die nicht selbstständig ist. Wer die Aufstellung von Automaten jeder Art als selbständiges Gewerbe betreibt, muss die Anzeige bei der zuständigen Behörde seiner Hauptniederlassung erstatten.
Als Gewerbe zählt jede Tätigkeit, die auf das Erzielen von Gewinnen ausgerichtet und auf Dauer angelegt ist. Dabei kommt es nicht darauf an, ob tatsächlich ein Gewinn erzielt wird. Weiterhin muss die Tätigkeit in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübt werden.
Nicht als Gewerbe gelten insbesondere: sozial unwerte Tätigkeiten (wie etwa Hellsehen), freie Berufe (zum Beispiel Arzt, Rechtsanwalt, Steuerberater) und weitere Tätigkeiten, die ein Hochschulstudium oder ein Fachhochschulstudium voraussetzen, die Urproduktion (beispielsweise Land- und Forstwirtschaft), die wissenschaftliche Unternehmensberatung oder die Verwaltung eigenen Vermögens.
Zweck der Gewerbeanmeldung ist es, dass die zuständige Behörde ihren regulierenden und kontrollierenden Aufgaben nachkommen kann. Auch für statistische Erhebungen ist die Registrierung wichtig.
Kontakt und Öffnungszeiten
Ordnungswidrigkeiten und Gewerbe (Sachgebiet)
Frau Vivien Müller
Nachname oder Firmenname: A - K
Tel. +49 (0) 3731 273 354
Frau Philine Ruscher
Nachname oder Firmenname: L - Z
Tel. +49 (0) 3731 273 359
Öffnungszeiten
Di
09:00 - 12:00
13:00 - 18:00
Do
09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
Fr
09:00 - 12:00
Besucheradresse
Heubnerstraße 15
09599 Freiberg
Parkplatz
Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis sind auf der Heubnerstraße vorhanden.
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich: mit Aufzug erreichbar über Einfahrt Herderstraße
Behindertentoilette: voll zugänglich
Aufzüge: voll zugänglich
Verfahrensablauf
Sie können Ihr Gewerbe persönlich, schriftlich oder elektronisch anmelden.
Persönliche Anmeldung
- Füllen Sie das Formular "Gewerbeanmeldung" (GewA 1) aus und sprechen Sie mit den erforderlichen Unterlagen beim Ordnungsamt vor.
Hinweis: Sie können das Formular auch vor Ort ausfüllen. Bei eventuellen Fragen stehen Ihnen die zuständigen Mitarbeiter zur Verfügung.
Schriftliche Anmeldung
- Füllen Sie das Formular "Gewerbeanmeldung" (GewA 1) aus und senden Sie dieses unterschrieben mit den erforderlichen Unterlagen ans Ordnungsamt.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder
- Pass mit Meldebescheinigung
- bei Nicht-EU-Bürgern ist zusätzlich der Aufenthaltstitel vorzulegen
- bei juristischen Personen ist die Registereintragung vorzulegen
- bei Bevollmächtigung ist eine schriftliche Vollmacht vorzulegen
- bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten ist die Erlaubnisurkunde vorzulegen
- bei eintragungspflichtigen Tätigkeiten ist die Handwerkskarte vorzulegen
Online-Formulare
Fristen
Gewerbe-Anmeldung: unverzüglich mit Beginn der gewerblichen Tätigkeit
Achtung: Bei verspäteter Meldung müssen Sie mit einer Geldbuße rechnen.
Kosten
22,00 € bis 112,00 €
Rechtliche Grundlage
- § 14 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) – Anzeigepflicht
- § 15 Abs. 1 GewO – Empfangsbescheinigung
- § 55c GewO – Anzeigepflicht bei Reisegewerbe
- Gewerbeanzeigenverordnung (GewAnzV) – Form der Gewerbeanzeige
- § 1, 6, 12 SächsVwKG i.V. mit dem Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ)
Sonstiges
Weitere Informationen/Formular: Amt24 - Gewerbe anmelden
Bei Fragen rund um Ihr Geschäft, zur Ansiedlung oder der Suche nach geeigneten Mietobjekten steht Ihnen auch die Wirtschaftsförderung der Stadt Freiberg zur Seite.
Gern nehmen wir Ihre Wünsche, Anregungen und Kritikpunkte auf.
Weitere Anliegen in diesem Bereich
- Allgemeine Informationen
- Kontakt und Öffnungszeiten
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Online-Formulare
- Fristen
- Kosten
- Rechtliche Grundlage
- Sonstiges
- Weitere Anliegen in diesem Bereich