Lärmbelästigung anzeigen
Allgemeine Informationen
Lärmbelästigung ist kein seltenes Phänomen. Die Toleranzschwellen der einzelnen Mieter beziehungsweise Anwohner liegen teilweise sehr weit auseinander – daher sollten Sie bei Lärm aus der Nachbarschaft zunächst mit den Verursachern und gegebenenfalls auch mit anderen betroffenen Nachbarn sprechen.
Schutz der Nachtruhe: Laut § 9 Polizeiverordnung Freiberg umfasst die Nachtzeit die Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr. In dieser Zeit sind alle Handlungen, die geeignet sind, die Nachtruhe mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu stören, zu unterlassen.
Kontakt und Öffnungszeiten
Ordnungswidrigkeiten und Gewerbe (Sachgebiet)
Frau Anne Müller
Tel. +49 (0) 3731 / 273 360
Herr Torsten Wagner
Tel. +49 (0) 3731 / 273 356
Öffnungszeiten
Di
09:00 - 12:00
13:00 - 18:00
Do
09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
Fr
09:00 - 12:00
Besucheradresse
Heubnerstraße 15
09599 Freiberg
Parkplatz
Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis sind auf der Heubnerstraße vorhanden.
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich: mit Aufzug erreichbar über Einfahrt Herderstraße
Behindertentoilette: voll zugänglich
Aufzüge: voll zugänglich
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich ans Ordnungsamt oder in akuten Fällen an die örtliche Polizeidienststelle, um die Lärmbelästigung anzuzeigen.
- Die Polizei prüft vor Ort, ob durch den Lärm die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich belästigt wird und ergreift gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen (z.B. Ausschalten der Musikanlage).
- Die Ordnungswidrigkeit kann in schweren Fällen mit einer Geldbuße von bis zu EUR 5.000 geahndet werden.
Bei Problemen mit Luftverunreinigungen, Licht, Erschütterungen und Lärm ist auch das Landratsamt Mittelsachen, Immissionsschutzbehörde zuständig.
Online-Formulare
Rechtliche Grundlage
- § 9, 11 Polizeiverordnung Freiberg
- § 117 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) – Unzulässiger Lärm
- Sächsisches Ordnungswidrigkeitengesetz (SächsOWiG)
Sonstiges
Motorbetriebene Gartengeräte dürfen im Wohngebiet nur werktags zwischen 07:00 Uhr und 20:00 Uhr benutzt werden. Für besonders laute Geräte (zum Beispiel Laubbläser) können weitere Beschränkungen gelten.
Die Mittagsruhe ist gesetzlich nicht grundsätzlich geschützt. Eine solche Ruhezeit kann jedoch privatrechtlich (zum Beispiel im Mietvertrag) oder durch eine Satzung oder Verordnung der Gemeinde / Stadt festgelegt werden.
Weitere Anliegen in diesem Bereich
- Allgemeine Informationen
- Kontakt und Öffnungszeiten
- Verfahrensablauf
- Online-Formulare
- Rechtliche Grundlage
- Sonstiges
- Weitere Anliegen in diesem Bereich