Allgemeine Informationen

Die Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung ist dem Ordnungsamt anzuzeigen.
Bei der Durchführung ist zu beachten, dass die allgemein gültigen Bestimmungen wie "Schutz der Nachtruhe", Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, Musikinstrumenten etc. und "Lärm aus Veranstaltungsstätten" (§§ 9-11 Polizeiverordnung der Stadt Freiberg) einzuhalten sind. Insbesondere ist zu beachten, dass es nach § 9 der Polizeiverordnung der Stadt Freiberg verboten ist, sich in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr so zu verhalten, dass andere dadurch in ihrer Nachtruhe beeinträchtigt werden.

Keine öffentlichen Veranstaltungen sind zum Beispiel interne Betriebsfeste, Hochzeitsfeiern, Schulfeste, Schulanfangsfeste, private Geburtstagsfeiern etc. Dabei ist es unerheblich, ob diese Feiern im Freien oder in Gebäuden durchgeführt werden.
Bei nicht öffentlichen Veranstaltungen wird in der Regel davon ausgegangen, dass diese ohne gewerbliche Beteiligung, d.h. ohne Gewinn- und ohne Fortsetzungsabsicht durchgeführt werden, da diese Veranstaltungen oft durch Lehrer, Mitarbeiter der Schulen, Eltern oder die Schüler selbst organisiert werden und ein abgeschlossener Besucherkreis vorgesehen ist.
Bei Beteiligung gewerblicher Anbieter ist in jedem Fall das Ordnungsamt zu informieren um zu prüfen, ob für die Gewerbetreibenden eine Einzelerlaubnis wie z. B. eine Reisegewerbekarte nach § 55 Gewerbeordnung (GewO) erforderlich ist bzw. einer Anzeigepflicht z.B. nach § 2 Abs. 2 Sächsisches Gaststättengesetz (SächsGastG) - vorübergehendes Gastgewerbe aus besonderem Anlass - unterliegt.

In jedem Fall ist bei der Planung einer Veranstaltung eine telefonische Vorabsprache mit den u. g. Ansprechpartnern empfehlenswert. Wenn durch die Veranstaltung der öffentliche Verkehrsraum übermäßig in Anspruch genommen wird, beachten Sie:

Gegebenenfalls kommen folgende Verfahren für die Durchführung der Veranstaltung auch in Betracht:

Kontakt und Öffnungszeiten

Ordnungswidrigkeiten und Gewerbe (Sachgebiet)

Frau Philine Ruscher

Tel. +49 (0) 3731 273 359

ordnungsamt@freiberg.de

Frau Vivien Müller

Tel. +49 (0) 3731 273 354

Ordnungsamt@Freiberg.de

Öffnungszeiten

Di

09:00 - 12:00

13:00 - 18:00

Do

09:00 - 12:00

13:00 - 16:00

Fr

09:00 - 12:00

Besucheradresse
Heubnerstraße 15
09599 Freiberg

Parkplatz

Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis sind auf der Heubnerstraße vorhanden.

Barrierefreie Nutzung

Eingangsbereich: mit Aufzug erreichbar über Einfahrt Herderstraße
Behindertentoilette: voll zugänglich
Aufzüge: voll zugänglich

Fristen

Die Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung ist dem Ordnungsamt 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn anzuzeigen.

Kosten

Keine, außer es ist ein Auflagenbescheid erforderlich.


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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