Auskunft Kampfmittelbelastung
Allgemeine Informationen
Befindet sich Ihr Grundstück in einem Gebiet, wo Kampfmittel (z.B. Bomben, Minen, Granaten, Munitionen oder auch Munitionsteile) vermutet werden, können Sie einen Antrag auf eine entsprechende Kampfmittelbelastungsprüfung beim ortszuständigen Ordnungsamt (örtliche Polizeibehörde) stellen. Da solche militärischen Sprengmittel nahezu unbegrenzt lagerfähig sind, können diese über mehrere Jahrzehnte hinweg sprengfähig bleiben.
Kontakt und Öffnungszeiten
Ordnungswidrigkeiten und Gewerbe (Sachgebiet)
Öffnungszeiten
Di
09:00 - 12:00
13:00 - 18:00
Do
09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
Fr
09:00 - 12:00
Besucheradresse
Heubnerstraße 15
09599 Freiberg
Parkplatz
Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis sind auf der Heubnerstraße vorhanden.
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich: mit Aufzug erreichbar über Einfahrt Herderstraße
Behindertentoilette: voll zugänglich
Aufzüge: voll zugänglich
Verfahrensablauf
Senden Sie Ihren Antrag auf Prüfung des betreffenden Grundstückes auf Belastung durch Kampfmittel an das Ordnungsamt der Stadt Freiberg. Nach erfolgter Prüfung anhand der vorliegenden Kampfmittelbelastungskarten erhalten Sie eine schriftliche Kampfmittelbelastungsauskunft unter Mitteilung des Prüfungsergebnisses und der auf Grundlage dessen empfohlenen durchzuführenden Maßnahmen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Kampfmittelbelastungsprüfung - schriftlich per Post oder E-Mail an das Ordnungsamt der Stadt Freiberg
- Angaben zum Antragsteller sowie Bauherren mit Angabe der Anschrift und Kontaktdaten für Rücksprachen
- Angaben zum Bauvorhaben (Art des Bauvorhabens, Ort der Baustelle, voraussichtlicher Baubeginn)
- Projektunterlagen des Baugrundstückes – Wichtig sind die Angaben zur Lage der Liegenschaft und, soweit bekannt, Angaben zur eingesetzten Bautechnik.
- Ausschnitt aus der Flurkarte (Maßstab 1:1000)
- Wenn der Antragsteller nicht gleichzeitig Grundstückseigentümer ist, eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung
Online-Formulare
Kosten
Die Kosten für das Verfahren der Kampfmittelbelastungsprüfung werden erhoben auf Grundlage des Sächsischen Verwaltungskostengesetzes (SächsVwKG) in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis je nach erforderlichem Zeitaufwand.