Graffitibeseitigung - Förderung beantragen
Allgemeine Informationen
Bitte beachten Sie: Die Haushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026 ist derzeit noch nicht beschlossen. Daher können derzeit keine Fördermittel für die Graffitibeseitigung ausgereicht werden.
Sie können dennoch Anträge auf Förderung der Graffitibeseitigung an uns senden. Derzeit ist jedoch nicht absehbar, wann und in welcher Höhe Fördermittel zur Verfügung stehen werden. Wir bitten Sie, dies bei der Planung Ihrer Maßnahme zu berücksichtigen. Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Um Schmierereien an Hauswänden zu entfernen und dagegen vorzubeugen, hat die Stadt Freiberg ein eigenes Förderprogramm aufgelegt. Dieses sieht eine finanzielle Unterstützung von Hauseigentümern mit bis zu 2.000 Euro vor. Anträge können formlos gestellt werden.
Was wird gefördert:
- Entfernung von Graffiti-Schmierereien
- Vorbeugende Maßnahmen, wie Fassadenbegrünung, Anti-Graffitibeschichtung oder andere gestalterischen Maßnahmen
Welche Summe wird übernommen, je Grundstück:
Insgesamt können Hauseigentümer zwischen 150 und 2.000 Euro abrufen, um Schmierereien an den Hauswänden in Freiberg zu entfernen und neuen Schmierereien vorzubeugen.
- Eigenleistungen am Grundstück: bis zu 150 Euro (selbst streichen, Gerüste aufstellen, ...)
- Umsetzung durch beauftragte Fachfirma: bis zu 500 Euro
Alle Details zur Förderung und wie man diese beantragt:„Förderrichtlinie für die Beseitigung von Graffiti an privaten baulichen Anlagen“
Kontakt und Öffnungszeiten
Ordnungsamt
Öffnungszeiten
Di
09:00 - 12:00
13:00 - 18:00
Do
09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
Fr
09:00 - 12:00
Besucheradresse
Heubnerstraße 15
09599 Freiberg
Parkplatz
Auf der Heubnerstraße sind Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis vorhanden.
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich: mit Aufzug erreichbar über Einfahrt Herderstraße
Behindertentoilette: voll zugänglich
Aufzüge: voll zugänglich
Notwendigkeiten
Mit den Fördermitteln sollen zunächst vorrangig die Graffiti beseitigt werden, die an hoch frequentierten Straßenzügen liegen und besonders störend wirken.
Erforderliche Unterlagen
Notwendig für eine Antragstellung ist u.a.
- Eigentumsnachweis zum Grundstück
- Kopie der Strafanzeige des Graffito bei der Polizei
- Angaben zur Größe der Schmiererei
- ein Foto des Graffito
- Beschreibung der geplanten Maßnahme
Online-Formulare
Rechtliche Grundlage
Förderrichtlinie für die Beseitigung von Graffiti an privaten baulichen Anlagen